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Auf Gewinn gerichtet

■ Bundesverwaltungsgericht: Scientology muß Gewerbe anmelden

Berlin/Hamburg (dpa) – Die umstrittene Scientology-Organisation muß in Hamburg ihre geschäftlichen Aktivitäten als Gewerbe anmelden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin bestätigte entsprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichts Hamburg. Es wies einer Mitteilung vom Donnerstag zufolge Beschwerden der Organisation gegen die Nichtzulassung von Revisionsanträgen als nicht zulässig zurück, mit denen die beiden Hamburger Urteile aufgehoben werden sollten. Damit ist der seit rund elf Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen dem Verein Scientology-Kirche Hamburg und zwei Bezirksämtern endgültig entschieden. (Az: BVerwg 1 B 205 und 206.93 vom 16. Februar 1995) Nach dem OVG-Urteil vom Juli 1993 muß Scientology den Verkauf unter anderem von Büchern und Kursen als Gewerbe anzeigen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte nun, daß die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung gegenüber einer Religionsgemeinschaft „nach dem Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Grundrecht der Religionsfreiheit und gleichgewichtigen Rechtsgütern Dritter, die von einer Gewerbeausübung betroffen sein können, ausgesprochen werden darf“. Mit den genannten Aktivitäten nehme Scientology „in Gewinnerzielungsabsicht am Wirtschaftsleben“ auch dann teil, wenn sie selbst dies als „ein Element der Religionsausübung“ betrachtet.

Scientology stellt sich in der Öffentlichkeit selbst als Religionsgemeinschaft dar. Dagegen hat die Innenministerkonferenz die Organisation als eine wirtschaftskriminelle Vereinigung gesehen.

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