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■ AsylgründeKlage erfolgreich

Berlin (AP) – Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Berlin kann bei einem Asylbewerber auch die drohende Mißhandlung im Heimatland als politische Verfolgung anerkannt werden. Damit setzte sich gestern ein abgelehnter Asylbewerber aus Sri Lanka mit seiner Klage durch, der führendes Mitglied der tamilischen Befreiungsorganisation LTTE war.

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