■ Urteil: Busse dürfen fahren
Karlsruhe (dpa) – Busreisen nach Serbien waren auch nach Verhängung des UN-Embargos zulässig. Dies entschied am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der 1. Strafsenat hob damit zwei Urteile des Landgerichts Mannheim vom März 1994 auf. Das Gericht hatte zwei Busunternehmer und einen ihrer Fahrer wegen Embargoverstößen zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr beziehungsweise elf Monaten sowie Geldstrafen verurteilt.
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