piwik no script img

■ UrteilBusse dürfen fahren

Karlsruhe (dpa) – Busreisen nach Serbien waren auch nach Verhängung des UN-Embargos zulässig. Dies entschied am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der 1. Strafsenat hob damit zwei Urteile des Landgerichts Mannheim vom März 1994 auf. Das Gericht hatte zwei Busunternehmer und einen ihrer Fahrer wegen Embargoverstößen zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr beziehungsweise elf Monaten sowie Geldstrafen verurteilt.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen