: Mieten-Ini bessert nach
VOLKSBEGEHREN Änderungen am Gesetzentwurf sollen Senat Druck machen
Vertreter des Mietenvolksbegehrens haben am Mittwoch Änderungen an ihrem Gesetzentwurf vorgestellt. Sie würden nicht den Kern des Anliegens betreffen, sondern nur Dinge klarer machen, um Fehlinterpretationen durch den Senat auszuschließen. Nach Einschätzung der Initiatoren wird die Landesregierung dadurch ihre bisherige Kostenschätzung von 3,3 Milliarden Euro um 500 bis 600 Millionen senken müssen. Zugleich wiesen sie Kritik der Stadtentwicklungsverwaltung zurück, dass nur ein sehr kleiner Teil der Mieter massiv von dem Gesetz profitieren würde.
Die Initiative, die vor allem Mietsubventionen und einen Umbau der landeseigenen Wohnungsunternehmen fordert, hatte vor zwei Wochen über 48.000 Unterstützerunterschriften eingereicht. Unter den bislang über zwanzig Anläufen für Volksbegehren in Berlin erreichte nur eines eine höhere Zahl. Änderungen am Gesetzentwurf im laufenden Verfahren sind laut Verfassung möglich, solange der „in seinem wesentlichen Bestand unverändert“ bleibt.
Derzeit prüft die Senatsverwaltung für Inneres, ob der Entwurf verfassungsgemäß ist. Hier erwartet die Initiative zügige Bearbeitung, damit es wie erhofft zu einem Volksentscheid parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September 2016 kommen kann. „Wir gehen von zwei Monaten aus“, sagt Max Manzey, eine von fünf sogenannten Vertrauenspersonen. „Beim Tempelhofer Feld hat es auch nicht länger gedauert, und dort war die Sache nicht weniger komplex.“
Kommt der Senat zu der Einschätzung, dass das Anliegen nicht verfassungsgemäß ist, etwa wegen zu hoher Kosten, kann sich die Initiative am Verfassungsgericht dagegen wehren. Mitinitiator Jan Kuhnert, Unternehmensberater aus Hannover und nach eigenen Worten früher selbst Geschäftsführer eines städtischen Wohnungsunternehmens, gibt sich für diesen Fall zuversichtlich: „Wenn Geld das Argument ist, bin ich mir sicher, dass wir siegen würden angesichts von Oper, Flughafen und anderen Späßen, die viel teurer sind.“ STEFAN ALBERTI
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