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Urteil im G20-Rondenbarg-ProzessTiefschlag der Hamburger Justiz

Katharina Schipkowski
Kommentar von Katharina Schipkowski

Im Rondenbarg-Prozess wurden zwei G20-Gegner*innen zu Unrecht verurteilt. Grundprinzipien des Rechtsstaats galten für sie nicht.

Alle kriminell? Wenn ei­ne*r eine Straftat begeht, könnte es so sein Foto: Florian Schuh/dpa

A ngst ist kein rationales Gefühl. Das räumte die Richterin im G20-Rondenbarg-Prozess bei der Verkündung des Urteils ein. Trotzdem sei die Angst der Passanten ausschlaggebend für das Urteil gewesen: 90 Tagessätze verhängte sie für das martialische Auftreten am Rondenbarg. Was war geschehen?

Nicht viel, auch das räumte die Richterin ein. Die Gruppe von 200 überwiegend dunkel gekleideten De­mons­tran­t*in­nen war während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg festgenommen worden, wobei sie zum Teil krankenhausreif geprügelt wurde. Alle, derer die Polizei habhaft werden konnte, wurden angeklagt – 85 Personen. Zwei von ihnen wurden am Dienstag für Landfriedensbruch und Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff, Widerstand und Sachbeschädigung verurteilt.

Auf dem kurzen Weg vom Protestcamp zum Ort der Festnahme in der Straße Rondenbarg hatten De­mo­teil­neh­me­r*in­nen zwei Müllcontainer und drei Bauzaunelemente auf die Straße gezerrt. Im hinteren Bereich der Demo zertrümmerten Teil­neh­me­r*in­nen Gehwegplatten, jemand sprayte „No G20“ an die Wand.

Als zwei Polizeieinheiten die Demo von vorne und hinten angriffen, schmissen Teil­neh­me­r*in­nen 14 Steine und vier Böller Richtung Polizei, trafen jedoch nicht. Das Gericht rechnet all diese Taten den beiden Verurteilten nicht direkt zu. Bestrafen tat es sie dafür trotzdem. Durch ihre dunkle Kleidung und das geschlossene Auftreten hätten sie Ge­walt­tä­te­r*in­nen ermöglicht, in der Gruppe unterzutauchen. „Diese nach außen getragene Militanz und die Förderung von Gewalttaten, das ist es, was wir hier bestrafen“, sagte die Richterin.

Eventuell war die Angst übertrieben

Drei Lkw-Fahrer und Mitarbeiter einer Autofirma hatten ausgesagt, ihnen sei beim Anblick des schwarzen Blocks angst und bange geworden. „Hier ist gleich Krieg“, schilderte ein Zeuge seine Gedanken. „Mag sein, dass die Angst etwas übertrieben war“, räumte die Richterin ein. Aber es sei eben kein rationales Gefühl.

Eine Verurteilung auf ein irrationales Gefühl einiger Passanten zu gründen ist verantwortungslos. Die Richterin hat damit nicht nur dem Brokdorf-Beschluss von 1985 widersprochen, der besagt, dass die Versammlungsfreiheit derjenigen zu schützen ist, die nicht eigenhändig Steine schmeißen. Das Urteil hat auch Folgen für alle weiteren Rondenbarg-Angeklagten. Gegen 17 weitere Beklagte wurden kürzlich die Verfahren eröffnet. Über ihnen schwebt jetzt eine Drohkulisse, die es wahrscheinlicher machen wird, dass sie sich auf Deals mit der Staatsanwaltschaft einlassen, anstatt Gerechtigkeit zu erwarten.

In diesem Prozess wurde Unrecht gesprochen. Der Grundsatz, dass Tathandlungen den Schuldigen direkt und zweifelsfrei nachgewiesen werden müssen, galt nicht. Alles was zweifelsfrei nachgewiesen wurde, ist, dass die Verurteilten vor Ort waren und schwarze Kleidung trugen. Sie dafür zu bestrafen, dass das Passanten ängstigte, die wahrscheinlich nie Berührungspunkte mit autonomen Demos hatten, ist nicht haltbar.

„Der G20-Gipfel und die Proteste haben tiefe Wunden in der Stadt hinterlassen“, sagte die Richterin. Die Geschehnisse am Rondenbarg zählte sie nicht dazu. Doch das stimmt so nicht: Die juristische Aufarbeitung von G20 reißt sehr wohl Wunden in die Gesellschaft. Olaf Scholz hatte harte Strafen für die G20-Gegner*innen gefordert. Die Justiz lieferte. Aus über 100 Anklagen wegen Polizeigewalt folgte kein einziger Prozess gegen Polizist*innen. Stattdessen werden die verurteilt, die von der Polizei verprügelt wurden. Rondenbarg und viele andere G20-Prozesse gehen als Tiefschlag der Justiz in die Geschichte der Stadt ein.

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Katharina Schipkowski
Redakteurin | taz Nord
Jahrgang 1986, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Buenos Aires studiert und wohnt auf St. Pauli. Schreibt meistens über Innenpolitik, soziale Bewegungen und Klimaproteste, Geflüchtete und Asylpolitik, Gender und Gentrification.
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6 Kommentare

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  • Es gibt eine sehr empfehlenswerte Doku von Panorama 3 auf youtube "Mitgegangen - mitgefangen ", deren Link ich hier aus unerfindlichen Gründen nicht posten darf.



    - Darin werden sowohl die tatsächlichen Geschehnisse, als auch die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die "Sippenhaft" sehr gut dargestellt !

  • Wenn ein Urteil so offensichtlich Rechtsfehlerhaft ist, steht ja glücklicherweise im Rechtsstaat der Rechtsweg offen. Dass HH RichterInnen beim Thema G20 sämtlich als befangen zu gelten haben, muss dann halt in Zweifel der BGH feststellen. Gerade die zitieren Urteile im Zusammenhang Brokdorf et.al. sind ja am Ende auch erst höchstrichterlich ergangen, weil in den unteren Instanzen halt weder Augenmaß noch Mut da sind Recht entgegen dem "Volkszorn" anzuwenden. Schließlich muss RichterIn sich ja ggf am Stammtisch oder Kaffeekränzchen für unpopuläre Entscheidungen rechtfertigen oder wird halt sozial isoliert und von ihrer persönlichen Haute-Volee geschnitten und zu solchen Veranstaltungen gar nicht mehr eingeladen.

  • Wie real ist dann die Angst vor der Klimakatastrophe eines Einzelnen? Oder zählt so was nicht vor Gericht?

  • Wer die Verfolgungswut der Hamburger Justiz in Bezug auf die G 20 Proteste verfolgt hat, mußte gerade bei der Rondenbarg Sache befürchten, daß dort völlig maßlos geurteilt würde. Auf den Videos kann mensch erkennen, daß der überwiegend friedliche Teil der Demoteilnehmer nicht die geringste Chance hatte, den von zwei Seiten angreifenden Polizeitruppen zu entkommen. Daß es bei den Demonstranten durch die brutalen Angriffe der Polizei (war nicht auch die berüchtigte BFE Einheit "Blumberg" daran beteiligt? taz.de/Beruechtigt...ieinheit/!5285266/ ) zahlreiche Schwerverletzte gab, konnte man wohl nur verdecken, indem die Hamburger Justiz besonders maßlos gegen diese Demonstranten vorging. In den Jahren davor hatte ein gewisser Herr Schill ja dafür gesorgt, daß nicht nur bei der hamburgischen Polizeiführung (mit dem berüchtigten Einsatzleiter Herrn Dudde), sondern auch in der Justiz die Hardliner in Hamburg das Sagen haben. Und ein sozialdemokratischer Bürgermeister, der behauptete "Polizeigewalt hat es nicht gegeben", obwohl zahlreiche Videos das Gegenteil zeigten, ist heute Bundeskanzler... Es bleibt deshalb zu hoffen daß die beiden Verurteilten in Revision gehen.

  • taz: *Aus über 100 Anklagen wegen Polizeigewalt folgte kein einziger Prozess gegen Polizist*innen. Stattdessen werden die verurteilt, die von der Polizei verprügelt wurden.*

    "Die Polizei, dein Freund und Helfer" – Wir sehen doch schon lange, dass die Polizei nur noch den Kapitalismus beschützt. Momentan werden ja auch immer mehr Klimaschützer von der Polizei festgenommen. Anscheinend haben Polizisten keine Kinder und müssen sich deshalb auch keine Gedanken um den Klimawandel machen. Der ausufernde Kapitalismus erzeugt den Klimawandel und der Klimawandel zerstört die Zukunft der Menschheit. Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr schäme ich mich ein Mensch zu sein. Wir Menschen nennen uns frech Homo sapiens (sapiens = vernünftig, klug, weise), obwohl wir uns lieber Homo idioticus nennen sollten.

    taz: *Das Urteil hat auch Folgen für alle weiteren Rondenbarg-Angeklagten. Gegen 17 weitere Beklagte wurden kürzlich die Verfahren eröffnet.*

    Ja, das war ja zu erwarten.

    taz: *Olaf Scholz hatte harte Strafen für die G20-Gegner*innen gefordert. Die Justiz lieferte.*

    Da fragt man sich doch: Was wird diese Justiz wohl erst "liefern", wenn andere 'Parteien' hier irgendwann das Sagen haben?

    • @Ricky-13:

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