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Nach Konzertabsagen in WienWie groß war die Gefahr wirklich?

Der 19-Jährige, der als Hauptverdächtiger der mutmaßlich geplanten Anschläge auf Taylor-Swift-Konzerte verhaftet wurde, relativert sein Geständnis.

Taylor-Swift-Fans in der Wiener Innenstadt am 08. August 2024 Foto: Heinz-Peter Bader/dpa

Wien taz | Wie groß war die Gefahr eines Terroranschlags rund um die drei kurzfristig abgesagten Konzerte von Popstar Taylor Swift in Wien? Ganz so eindeutig, wie es letzte Woche schien, lässt sich die Frage nicht beantworten. Die Ermittlungen liefen noch „auf Hochtouren“, sagte der österreichische Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Der aktuelle Fokus liege auf der Auswertung von sichergestellten Mobiltelefonen.

Neben dem 19-jährigen ursprünglich geständigen Hauptverdächtigen, der letzten Mittwoch in Ternitz festgenommen wurde, ist noch ein 17-jähriger in U-Haft. Das vollumfängliche Geständnis des 19-Jährigen relativierte nun seine Anwältin Ina-Christin Stiglitz. Der Hauptverdächtige habe „nur cool sein wollen“, sagte sie gegenüber dem ORF. Tatsächlich habe ihr Mandant keine konkreten Anschlagspläne gehabt.

Was es dann mit dem funktionstüchtigen Sprengstoff auf sich habe, der laut Innenministerium bei ihm gefunden wurde? „Kann sein, dass er ein technisches Interesse am Bombenbau hat, aber jedenfalls nicht in Verbindung mit einem Terroranschlag“, sagt Stiglitz.

Widersprüchliche Informationen gibt es auch, was den Nachrichtenfluss betrifft, der zur Festnahme geführt hat. Laut der Nachrichtenagentur APA hatten zwei ausländische Geheimdienste, darunter einer aus den USA, bereits 10 bis 14 Tage vor den Konzerten die österreichischen Behörden gewarnt. Die Kooperationsstelle der drei österreichischen Nachrichtendienste stellt diese lange Vorlaufzeit in Abrede.

Das polizeiliche Handeln wirft einige Fragen auf

Ausschlaggebend für die Information und die spätere Festnahme war ein IS-Treueschwur, den der Verdächtige geleistet haben soll. Offenbar wurde zunächst das Heeresnachrichtenamt informiert, der Auslandsgeheimdienst des Bundesheers. Dieses nahm Ermittlungen auf und informierte später den am Innenministerium angesiedelten Inlandsgeheimdienst DSN, wie die Zeitung Der Standard berichtete.

Fest steht: Das polizeiliche Handeln letzte Woche wirkte hektisch, auch der Ablauf, die Konzerte erst nach Festnahme der Verdächtigen kurzfristig abzusagen, wirft Fragen auf. Ob wichtige Hinweise verschleppt wurden, wird noch zu klären sein.

Auch ob die Absage der drei Wien-Konzerte mit insgesamt knapp 200.000 Be­su­che­r*in­nen überhaupt zwingend notwendig war, bleibt vorerst offen. Berichte von einer angeblichen Unterwanderung der Veranstaltungs-Security wurden vorerst nicht bestätigt.

Gut möglich, dass Veranstalter und Sicherheitsbehörden vier Jahre nach dem islamistischen Terroranschlag in der Wiener Innenstadt mit vier Toten und 17 Verletzten diesmal nicht das geringste Risiko eingehen wollten. Schon damals wurde wichtigen Hinweise aus dem Ausland nicht rechtzeitig nachgegangen. Der damalige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ist heute Kanzler – und will es auch bleiben.

Österreich wählt Ende September ein neues Parlament, die Terrorgefahr durch den radikalen Islam könnte den anstehenden Wahlkampf dominieren. Schon jetzt fordern FPÖ und ÖVP, die Überwachung und das Mitlesen von Handychats per sogenanntem „Bundestrojaner“ zu erlauben. Bisher ist dies in Österreich nicht möglich.

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6 Kommentare

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  • Die Anwältin des einen Verdächtigten ist dazu da, das Beste, sprich eine möglichst geringe Strafe, für ihn herauszuholen. Das ist ihre Pflicht, und dazu redet sie seine versuchte Tat klein. Das kann man glauben, muss man aber nicht.



    Anwälte sind nicht neutral, das wird hin und wieder vergessen bzw. ihre Aussagen mehr oder weniger unkommentiert einfach übernommen, statts mal diese Aussagen zu hinterfragen.

  • Da kein Terror-Anschlag verübt worden ist, ist doch klar, dass im Nachhinein fraglich bleiben wird, ob es tatsächlich Anschlagspläne gegeben haben wird. Klar ist auch, dass ein Strafverteidiger versuchen wird, etwaig vorhandene herunter zu spielen.

    Die Frage einer etwaig bestehenden Gefahrenlage ist von der späteren Beurteilung eines Strafgerichts zu trennen. Die ex ante Betrachtung der Behörden hat nichts mit dem Ausgang eines Strafverfahrens zu tun.

    Gab es Hinweise auf einen möglichen Anschlag? Wohle eher schon. Dann ist wohl auch die Absage gerechtfertigt.

  • Wäre der Artikel so beschwichtigend ausgefallen, wenn es sich bei dem Festgenommenen um einen jungen Neonazi gehandelt hätte?

  • „Kann sein, dass er ein technisches Interesse am Bombenbau hat, aber jedenfalls nicht in Verbindung mit einem Terroranschlag“

    Keine Angst, der will doch nur spielen.

    ;-)

    • @EIN MANN:

      So klingt der ganze Artikel.

  • IS-Treueschwur. Bomben bauen mit funktionstüchtigem Sprengstoff. Geständnis etc.

    Alles da was es braucht diese Leute festzusetzen und das Konzert abzublasen, man weiß ja nicht ob noch mehr von der Sorte rumlaufen und mit dem IS vernetzt sind.

    Rückversicherungen schätzen den Schaden auf 60 Millionen Euro.

    Vielleicht zahlt ja der IS für die jungen Männer?

    Hat ja genug erbeutet.