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Wahlgesetze in Bosnien und HerzegowinaDodik in Bedrängnis

Der Präsident der serbischen Teilrepublik, Milorad Dodik, wollte mit einem eigenen Wahlgesetz Fakten schaffen. Jetzt stoppt ihn das Verfassungsgericht.

Dämpfer vom Verfassungsgericht: Der Präsident der Republika Srpska Milorad Dodik Foto: AP

Split taz | Noch muss sich der mit Putin sympathisierende Milorad Dodik nach der Decke strecken. Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat am 24. Juli das Wahlgesetz vorübergehend außer Kraft gesetzt, das Dodik als Präsident der serbischen Entität in Bosnien und Herzegowina im April von der Nationalversammlung der Republika Srpska verabschieden ließ. Er hatte damit Fakten schaffen wollen. Doch bisher hat ihm unter anderem die Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) widersprochen. Und das wird sich wohl in nächster Zeit auch nicht ändern.

Das bosnische Verfassungsgericht erklärte, das neue Wahlgesetz der Entität regele Fragen, die bereits durch das Wahlgesetz Bosniens geregelt seien, und übertrage die Zuständigkeiten der Zentralen Wahlkommission von Bosnien auf die untergeordnete Entitätskommission, wodurch gleichzeitig einige Bestimmungen des Wahlgesetzes auf staatlicher Ebene für ungültig erklärt würden.

Kritisch äußerten sich der amtierende OSZE-Vorsitzende Ian Borg und Generalsekretärin Helga Maria Schmid gegenüber Dodiks Wahlgesetz. Die Etablierung von Parallelstrukturen, die die allgemeine Sicherheit und Stabilität des Landes untergraben, verstoße gegen die verfassungsmäßige Ordnung Bosniens.

In der Entscheidung des Gerichts vom 24. Juli hieß es, es müsse die Frage klären, ob die Nationalversammlung der Republika Srpska die Befugnis habe, Bereiche, die in Bosnien bereits auf staatlicher Ebene geregelt sind, anders zu regulieren. Das Gericht erklärte, dass die Umsetzung des Wahlgesetzes der Republika Srpska vor den diesjährigen Wahlen „die Rolle der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina ernsthaft untergraben würde“.

Kommunalwahl im Oktober

Es fügte hinzu, dass die Umsetzung des Gesetzes vor den bevorstehenden Kommunalwahlen „dem demokratischen Wahlprozess und der Rechtsstabilität irreparablen Schaden zufügen und die Legitimität des Wahlprozesses gefährden könnte“. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Wahlordnung einen der Schlüsselbereiche für die Gewährleistung freier, fairer und transparenter Wahlen darstellt, die den Willen der Bürger widerspiegeln. Bosnien bereitet sich derzeit auf die Kommunalwahlen am 6. Oktober vor.

Dodik will die unabhängigen ausländischen Mitglieder des Verfassungsgerichts loswerden

Im Klartext: Im jetzt gültigen Wahlgesetz für ganz Bosnien und Herzegowina sind nach den Erfahrungen der letzten Wahlen Sicherungen gegen Wahlbetrug eingebaut, die vor allem nach den offensichtlichen Fälschungen bei den letzten Präsidentschaftswahlen zugunsten Dodiks auch den Hohen Repräsentanten Christian Schmidt auf den Plan riefen. Schmidt setzte durch, dass die Wahlen im Oktober transparent und kontrolliert ablaufen können.

Doch noch sind einige Türen für Dodik offen. Die einstweilige Maßnahme, so die Entscheidung des Gerichts, greife der endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in der serbischen Entität nicht vor. In einer endgültigen Entscheidung könnte sich alles wieder ändern.

Dodik versucht nun, die unabhängigen ausländischen Mitglieder des Verfassungsgerichts zu diffamieren und loszuwerden. „Ausländer wollen den Vertrag von Dayton zerstören“, erklärte er gerade. Und ließ seine wahren Absichten erkennen: Wälder und Bodenschätze im staatlichen Besitz unter seine Kontrolle zu bekommen. „Die Ausländer wollten den Staatsbesitz Sarajevo zuschanzen“, erklärte er.

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1 Kommentar

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  • Aus pragmatischen Gründen wurde die RpblikSrpsk geduldet und Unvereinbares in einen Formelkompromiss gepackt, damit nur das Ballern aufhört. Verständlich, nur ab und an stößt das halt auf.