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SPD-Vorstoß zu SchwangerschaftsabbrüchenWird Abtreibung doch noch legalisiert?

Nach dem Willen der SPD-Fraktion sollen frühe Abtreibungen künftig legal sein. Geregelt werden soll das in einem eigenen Gesetz.

Berlin, 15. April 2024: Flashmob gegen die Abtreibungsregelungen Foto: Hannibal Hanschke/epa

Berlin taz | Nun kommt doch noch Bewegung in die Debatte um legale Abtreibung. Unter dem Titel „Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken – Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“ hat die Bundestagsfraktion der SPD am späten Dienstagnachmittag ein Positionspapier beschlossen: „Wir wollen den Paragrafen 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede.

Die Regelung im Strafrecht bringe „zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist“, so Eichwede. Das halte die Fraktion für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren.

Bislang sind Abbrüche grundsätzlich verboten, bis zur 12. Woche aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Nun will die Fraktion mindestens frühe Abbrüche legalisieren: „Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft“, heißt es im Positionspapier. Überlebensfähig sind Föten ab etwa der 24. Schwangerschaftswoche. Wann der Abstand dazu „ausreichend“ ist, wird nicht näher definiert.

Die derzeitige Pflichtberatung soll zu einer freiwilligen Beratung werden. Auch die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch soll wegfallen. Geregelt werden sollen Abbrüche im Schwangerschaftskonfliktgesetz, finanziert werden sollen sie kostendeckend von den Krankenkassen.

Verbot ist „nicht haltbar“

Hintergrund des SPD-Papiers ist der Bericht einer Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on, die von der Bundesregierung eingesetzt worden war und im April ihren Bericht vorgelegt hatte. Darin heißt es, das bisher in Deutschland geltende grundsätzliche Abtreibungsverbot sei nach völker-, verfassungs- und europarechtlicher Prüfung „nicht haltbar“. Die Kommission empfiehlt eine Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen mindestens in der Frühphase außerhalb des Strafgesetzbuchs.

Schon bei der Vorstellung des Berichts durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Lisa Paus (Grüne) war jedoch klar geworden, dass mit einem Gesetzentwurf des Kabinetts kaum zu rechnen ist. Die Initiative zeigt zumindest den Willen der SPD, von parlamentarischer Seite aus aktiv zu werden. „Schon der Respekt vor der Arbeit der Kommission gebietet es, dass wir uns nun auch ernsthaft mit den Ergebnissen befassen“, sagte Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Auch die Grünen unterstützen den Vorstoß. „Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und setzen uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein“, erklärten Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink und die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Sie erklärten, die Grünen strebten gesetzliche Änderungen noch in dieser Legislaturperiode an.

Was will die FDP?

Ob es dazu kommt, hängt nun von der FDP-Fraktion ab. Deren Blockadehaltung hatte dazu geführt, dass die Legalisierung von Abbrüchen nicht Teil des Koalitionsvertrags wurde – obwohl zwei der drei Koalitionspartner sie im Wahlprogramm stehen hatten. Als die Kommission ihren Bericht vorstellte, hatte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, erklärt, an den bisherigen Regelungen festhalten zu wollen.

Breymaier und Eichwede von der SPD kündigten an, mit der FDP-Fraktion ins Gespräch gehen zu wollen. „Jetzt ist klar: Das ist die Position der SPD“, sagte Breymaier. „Also lasst uns reden.“

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26 Kommentare

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  • Scheinen hier hauptsaechlich Maenner zu sein, die fuer die Erhaltung des Paragraphen 218 plaedieren. Na klar, Kontrolle ueber Frauenkoerper zu verlieren ist schon traurig, nicht wahr?

  • Vielleicht sollten die Abgeordneten tatsächlich nach einer überparteilichen Lösung suchen. Auf die Regierung warten, bringt nichts.

  • Das Wichtigste steht nicht im Artikel; wie sollen gesetzeswidrige Schwangerschaftsabbrüche zukünftig saktioniert werden?

    Man sollte doch einfach die Bedingungen ausdiskutieren und dann alles im Strafgesetzbuch belassen. Dazu müsste man § 218 nur leicht umformulieren. Das sollte doch wohl machbar sein.

    Beispiel neuer § 218 Absatz 1 Satz 2 StGB (neu) lautet: "Handlungen, deren Wirkung vor Ablauf der 24 Schwangerschaftswoche ihre Wirkung entfalten, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes." 218a wird gestrichen und alles andere bleibt gleich.

    • @DiMa:

      Nein, wir möchten ein Recht auf Abtreibung, so wie es sich gehört.

      Abtreibungen gegen den Willen der Schwangeren können gerne zum Tatbestand der Körperverletzung hinzugefügt werden.

      • @Croissant:

        Wer ist "wir"?

        Im Übrigen beantwortet Ihre Antwort nicht die Frage nach der Sanktionierung im Falle einer geburtsnahen - und damit auch in Zukunft verbotenen Abtreibung.

        • @DiMa:

          Ihre Frage stellt sich nicht. Wenn es eine Erlaubnis gibt, ist selbstverständlich alles, was über die Erlaubnis hinaus geht, verboten und wird auch sanktioniert. Darüber muss man keine Scheindiskussion führen. So was ist nur Verzögerungstaktik.

          PS: "Geburtsnahe" Abtreibungen sind jetzt schon bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt. Also hier auch bitte keinen Nebel (oder Weihrauch) verbreiten.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Die Tatsache, dass eine Sanktionierung nicht selbstverständlich ist zeigt bereits der Kommentar von Croissant. Mir geht es auch nicht um Scheindiskussionen oder Verzögerungstaktiken. Im Gegenteil, die Umsetzung meines Vorschlages ginge deutlich am schnellsten, wenn man sich den erst mal auf eine bestimmte Frist geeinigt hat.

            Und gerade weil derzeit noch keine Sanktionen diskutiert steht die Diskussion noch ganz am Anfang.

        • @DiMa:

          Warum sollten Frauen überhaupt sanktioniert werden?



          Es bedarf keiner Regelung im StGB, um etwa einen Arzt der illegale Abtreibungen durchführt, zu sanktionieren, Sie scheinen lediglich die Signalwirkung und somit eine absolute Verwerflichkeit einer Abtreibung durch StGB bestätigt und beibehalten wissen. Vom juristischen Standpunkt her ist es allerdings vollkommen irrelevant.

          • @Croissant:

            Bei Abtreibungen geht es halt nicht nur im die Frau sondern auch um das Kind. Ohne Sanktion kann man sich jede Fristenlösung sparen.

            • @DiMa:

              Das "Kind" ist ein Fötus und wir reden explizit von einer Zeit, in der er ohne die Frau nicht lebensfähig ist.

              Und natürlich beinhaltet eine Fristenlösung immer Sanktionen bei Nichteinhaltung der Frist. Mir ist kein Vorschlag bekannt, der das nicht berücksichtigt.

              Aber natürlich kann man alles hundert Mal so lange durchkauen, bist noch ein paar Jahrzehnte ins Land gehen.

              Für Frauen, die in der DDR aufgewachsen sind, ist die jetzige Reglung eine einzige Frechheit und ein gewaltiger Rückschritt. Man hätte aus der DDR nicht viel übernehmen müssen. Aber die Reglungen zur Abtreibung schon. Und zwar 1:1.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Naja, im Grunde genommen hat man das Anfang der 90er Jahre versucht. Nur ist die damalige Reform damals am Verfassungsgericht gescheitert und die derzeitige Regelung unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze verfasst worden.

                Angesichts der Verhältnisse im Bundesrat wäre ein breiter Konsenz für ein neues Reformvorhaben notwendig. Davon sind wir noch ganz weit entfernt.

                • @DiMa:

                  Anfang der 90er hätten man machen sollen, was den Schöpfern des Grundgesetzes vorschwebte.

                  Im Falle der Einheit wird aus dem Provisorium Grundgesetz eine Verfassung, die vom Volk bestätigt wird. Bei der Gelegenheit wäre eine entsprechende Reglung möglich gewesen. Wollte man aber nicht.

            • @DiMa:

              Und diese muss sich weder auf die Frau als Täterin beziehen, noch ist die Beibehaltung der Norm im StGB erforderlich.



              Strafnormen sind in etlichen Nebengesetzen, völlig unabhängig vom StGB, zu finden.

              • @Croissant:

                Jupp. Dann schreibt man die bestehende Regel einfach nach meinem Vorschlag um, macht ein neues Gesetz draus und gut ists.

                Selbstverständlich muss das Gesetz nicht nur die werdende Mutter betreffen, nur dürfte diese aufgrund der Sachlage zumindest bei einem gewollten Schwangerschaftsabbruch denklpgischer Weise immer mit beteiligt sein. Man kann es ja gerne genderneutal formulieren.

                • @DiMa:

                  Nein, eine Strafbarkeit der Schwangeren ist zu keinem Zeitpunkt akzeptabel.



                  Außerdem, glauben Sie etwa, dass Frauen in Deutschland ausschließlich innerhalb der ersten 14 Wochen abtreiben?

                  Die Zuständigkeit für diese Abbrüche liegt nämlich traditionell bei der Niederlande, so dass die Idee eine vermeintlichen Lebensschutzes durch Strafbarkeit ganz offensichtlich entfällt.

                  Im Übrigen darf kein Mensch dafür bestraft werden, über den eigenen Körper verfügt zu haben.

                  • @Croissant:

                    (Kurzer einschiebender Hinweis: Schwangerschaftsabbrüche, die im Ausland unternommen werden sind in Deutschland strafbar. Ein Ausflug in die Niederlande ändert an der Strafbarkeit nix.)

                    • @DiMa:

                      Dies ist unzutreffend, sollte eine Beratung stattgefunden haben.

                      Mein Kommentar bezog sich auf Ihre Behauptung, eine Sanktionierung der Schwangeren wäre aus Lebensschutzgründen unerlässlich. Die gängige Praxis beweist genau das Gegenteil hiervon.

                  • @Croissant:

                    Eine Regelung ohne Strafberkeit der Schwangeren ist vollkommen utopisch. Da hat die Debatte ganz offensichtlich noch nicht mal angefangen.

                    Strafrechtlich bewährt ist auch nicht die Verfügung über den eigenen Körper sondern über den Fötus.

                    • @DiMa:

                      In welchem Jahrhundert leben Sie denn? Nur weil früher ausschliesslich Männer die Gesetze gemacht haben, muss man sie nicht unendlich beibehalten wenn sie keinen Sinn machen. Und Frauen zu "bestrafen", nur weil sie ihr Recht, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, wahrnehmen, macht definitiv keinen Sinn - nur für Menschen, die wehmütig an die Zeiten zurückdenken, in denen ausschliesslich Männer das Sagen hatten und Frauen die Schnauze haben halten müssen.

  • "hat die Bundestagsfraktion der SPD am späten Dienstagnachmittag ein Positionspapier beschlossen: „Wir wollen den Paragrafen 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen“"



    Es steht zu hoffen, dass das mit der Sichtweise der Karlsruher Richter zusammenpasst. Niemand braucht ein Gesetz, das direkt wieder einkassiert wird.

    • @Encantado:

      Die Karlsruher Richter haben in den letzten 20 Jahren meist gegen alte Zöpfe entschieden.

  • Wenn ich mich recht erinnere, dann bestand die Expertenkommision nur aus Menschen die den Paragraf abschaffen wollen.

    Hätte ich kein Problem mit, nur dass das Beratungsgespräch auf freiwilliger Basis stattfinden soll finde ich umstritten. Ich bin auch nicht sicher ob dass die Selbstbestimmtheit aller Frauen fördert. Es kommt ja gelegentlich vor das Frauen unter Druck gesetzt werden oder die Möglichkeiten welche es als Unterstützung gibt nicht kennen.

    Deswegen fände ich ein einmalig verpflichtendes Gespräch gut, vllt auch mit einer Einschränkung auf ein bestimmtes Alter (Beispielhaft 25). Dann kennt jemand auch die Möglichkeiten, falls es wieder zu einer ungeplanten Schwangerschaft kommen sollte.

    • @Hitchhiker:

      Ich möchte nicht zwangsberaten werden, weil es eine Möglichkeit gibt, dass irgendwelche Frauen unter Druck gesetzt werden.



      Die Möglichkeit gibt es nämlich in jedem Lebensbereich. Dieser Logik folgend müsste man Frauen generell ihre Geschäftsfähigkeit einschränken oder sie zu sämtlichen Pflichtberatungen zwingen. Da dieses Szenario selbstverständlich von niemandem gewünscht wird, sollte es bei einer Entscheidung für einen Abbruch auch so gehandhabt werden.

      • @Croissant:

        "Dieser Logik folgend müsste man Frauen generell ihre Geschäftsfähigkeit einschränken ... Da dieses Szenario selbstverständlich von niemandem gewünscht wird..."

        Ich bin mir da nicht so sicher. Man scheut sich, es auszusprechen, aber insgeheim liebäugeln doch nicht wenige mit der guten alten Zeit. Es gibt genug Schwächlinge, die sich gehorsame Frauen wünschen.

      • @Croissant:

        "Irgendwelche" Frauen hat schon eine gewisse Distanz. Auch "Möglichkeit" bei einer patriachalen Gesellschaft, bei der regelmäßig über femizide, stalking und ähnliches berichtet wird, finde ich eher unzutreffend.

        Da man auch nach einer Pflichtberatung weiterhin seine eigene Entscheidung treffen kann bzw. Nicht ändern muss sehe ich nicht wie sich daraus der Verlust der Geschäftsfäigkeit ablesen lässt. Aber ich sehe den Vorteil, dass manche Frauen mit dem zusätzlichen Wissen und der Beratung eine selbstbestimmtere Entscheidung treffen können und diese kann zum Beispiel in einem Haushalt der gegen Abtreibung ist und die Frau unter Druck setzt auch von einer Abtreibung abhalten.

        Ich fände auch bei vermuteter häusliche Gewalt ein einmaliges Pflichtgespräch für beide Partnern sinnvoll, falls es irgendwelche Menschen gibt die möglicherweise in dieser Situation sind und nicht so selbstbestimmt und stark genug sind wie vermutlich sie.



        Mir würden da noch wenige andere Themen einfallen



        ja ich bin, für ein einmaliges Gespräch, anschließend nie wieder und nach langer Auseinandersetzung mit Thema bin ich auch für das kanadische Recht, dass geht vllt sogar für sie zu weit.

        • @Hitchhiker:

          Opferschutz wird eben nicht dadurch betrieben, dass man erst einmal unterstellt,alle Frauen wären potenzielle Opfer und somit verpflichtet mit dem Staat bei ihren intimsten Angelegenheiten in Kontakt zu treten. Nicht einmal die Strafverfolgung darf flächendeckende Durchsuchungen oder Befragungen durchführen, auch wenn es zum Erfolg führen würde, ganz klar aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit.

          Es gibt genau zwei Gruppen von unseren Mitbürgern, denen unterstellt wird zusätzliche Betreuung und Überwachung zu benötigen- Kinder und Betreute (ehemals entmündigte).

          Alle anderen sind vollkommen frei ihre Entscheidungen nach eigenen Kriterien und Vorstellungen zu treffen. Sollten sie Opfer von häuslicher Gewalt oder Nötigung werden, ergäbe sich hieraus ausschließlich die Zuständigkeit des Jugendamtes, der Polizei,der StA und der Gerichte.

          Mit anderen Worten- das Informations- und Versorgungsdefizit darf weder auf Kosten der Selbstbestimmung der Mehrheit von Frauen ausgeglichen werden, noch handelt es sich um ein geeignetes Mittel, Straftaten zu bekämpfen.