Sternbrücke in Hamburg-Altona: Kein Denkmal-Abriss bis Mai

Initiative Sternbrücke sieht Etappensieg bei Gericht, weil die Bahn vorerst keine denkmalgeschützen Bauten abreißt. Andere Häuser hingegen schon.

Zwei Menschen sitzen auf der Straße, dahinter eine Kette behelmter Polizisten

Protest gegen den Abriss der Brücke vor Gericht und auf der Straße: hier eine Sitz-Aktion im Februar Foto: Christian Charisius/dpa

HAMBURG taz | Die Deutsche Bahn hat am Freitag überraschend zugesagt, bis zum 1. Mai auf den Abriss von denkmalgeschützten Gebäuden an der Hamburger Sternbrücke zu verzichten. Dies sei „auf Anraten des Oberverwaltungsgerichts“ geschehen, erklärte die Initiative zum Erhalt der Sternbrücke. Ursprünglich hatte die Bahn angekündigt, an diesem Freitag und Samstag mit den Abrissarbeiten zu beginnen.

Die in die Jahre gekommene Brücke in Hamburg-Altona soll für 125 Millionen Euro durch ein größeres, dem Autoverkehr gerecht werdendes Modell ersetzt werden, wogegen sich im Stadtteil erbitterter Widerstand formiert hat. Erst am Donnerstag hatte der Umweltverband „Prellbock Altona“ einen Eilantrag bei Gericht eingereicht. Der mehr als 70 Seiten umfassende Antrag begründe ausführlich, warum die Brücke nicht wie geplant durch eine „schlecht geplante Monsterbrücke“ ersetzt werden dürfe, sagte Sprecher Michael Jung.

Damit die Richter ausreichend Zeit für eine Entscheidung hätten – ohne dass die Deutsche Bahn weiter Tatsachen schaffe – habe Prellbock Altona das Gericht am Mittwoch zudem gebeten, einen Baustopp anzuordnen. Ein Gerichtssprecher sagte daraufhin am Donnerstag, das Gericht müsse sich nun einen Überblick verschaffen. Wann eine Entscheidung falle, sei unklar.

Doch nun hat der Antrag zumindest das Moratorium erwirkt. „Das OVG hat zum einen unsere Klage angenommen und möchte sich Zeit zur Prüfung nehmen“, erklärte Jung am Freitag. „Zum Zweiten musste die Deutsche Bahn aufgrund der Intervention des OVG denkmalgeschützte Gebäude erhalten.“

Allerdings umfasst der Abriss-Stopp nicht die Gebäude unmittelbar neben der Brücke in der Stresemannstraße 117 und Max-Brauer-Allee 213 bis 217, die nicht unter Denkmalschutz stehen. An einem der Häuser sind schon die Dachziegel abgedeckt.

Die Bahn will trotzdem weiterbauen

Ein DB-Sprecher sagte auf taz-Nachfrage: „Über den Eilantrag wird zu gegebener Zeit entschieden. Vorher wird die DB keine denkmalgeschützten Gebäude abbrechen.“ Die Bahn könne aber im Rahmen des sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses die Bauarbeiten für eine neue Sternbrücke fortsetzen. Ein so genannter Hängebeschlussantrag beim Oberverwaltungsgericht, mit dem noch vor dem Wochenende völliger Baustopp hätte erwirkt werden sollen, sei wieder zurückgezogen worden.

Dagegen appellierte die Sternbrücken-Initiative an Politik und DB, „Konsequenzen aus der Intervention des OVG zu ziehen“ und die Bauarbeiten insgesamt zu stoppen. „Jetzt mit Verwüstungen um die Sternbrücke fortzufahren, ist unverantwortlich“, sagt Sprecherin Marlies Thätner. Nötig sei eine Neuplanung, die Eingriffe in das Stadtbild „minimiert“. Der Sprecher Axel Bühler sagte: „Wir wollen kurzfristig in Neuplanung und Wettbewerb unter Beteiligung der Bür­ge­r:in­nen einsteigen.“

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