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Arbeitszeiterfassung bei LehrkräftenLehrer lernen Stunden zählen

Wie viel arbeiten Lehrkräfte neben dem Unterricht? Überstunden erfassen Länderbehörden bisher nicht. Nun bewegen sich Bremen und Hamburg ein Stück.

Unterrichten ist für Lehrkräfte nur eine Aufgabe von vielen. Aber alle anderen werden nicht genau erfasst Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Bremen taz | Manches will man gar nicht so genau wissen. Man ahnt: Wenn man zu genau hinschaut, sieht man Dinge, die besser im Verborgenen geblieben wären. So ist das etwa mit der Arbeitszeit von Lehrer*innen: Wenn man wirklich wüsste, wie viele Überstunden die so machen, dann müsste man sie vermutlich entlasten. Und das würde weitere Lücken in die Unterrichtsversorgung reißen.

So ist zu erklären, dass die Bildungsbehörden aller Länder bisher der Aufforderung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2019, der Aufforderung durch das Bundesarbeitsgericht 2022 und dem Arbeitsauftrag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), sich endlich mit der Arbeitszeit von Leh­re­r*in­nen zu beschäftigen, nicht nachgekommen sind.

„Fast eine Revolution“ sei es nun, moderne Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, sagt Bremens Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD). Die Revolution steckt noch in den Kinderschuhen: Diese Woche hat der Senat nur beschlossen, dass man sich mit den Interessenvertretungen zusammensetzen und Modelle entwickeln werde.

Bisher wird Arbeitszeit bei Lehrkräften eher geschätzt: Festgeschrieben ist nur die Unterrichtsverpflichtung. Für eine Vollzeitstelle liegt die in Bremen aktuell zwischen 25 und 28 Unterrichtsstunden, je nachdem, an welcher Schulform man arbeitet. Alle anderen Aufgaben sind zwar definiert, wurden aber nie mit einem echten Stundensoll hinterlegt.

Mehr Aufgaben, keine Entlastung

1998 war die Unterrichtsverpflichtung in Bremen zuletzt um zwei Stunden pro Woche erhöht worden. „Seitdem sind auf Nicht-Unterrichtsseite etliche Pflichten dazugekommen“, sagt der Bremer Personalratsvorsitzende Jörn Lütjens: Dokumentationspflichten, Kooperationszeiten, mehr Eltern- und Teamgespräche, etwa im Rahmen der Inklusion. „Lauter kleine Sachen kamen dazu“, sagt er. „Das Verhältnis von Unterrichtszeit zu Gesamtarbeitszeit ist total aus dem Ruder gelaufen.“

Das EuGH-Urteil von 2019 zielt darauf ab, zum Arbeitnehmerschutz die Arbeitszeit aller Ar­beit­neh­me­r*in­nen individuell zu erfassen. Die Zeiten für Korrekturen und Klassenfahrten zu dokumentieren, fürs Mail-Checken und für Elterngespräche, ist nicht banal, aber letztlich eine Frage technischer Entscheidungen, die viele Arbeitgeber schon getroffen haben. Es gibt etwa die Möglichkeit, sich in einer App einzustempeln oder Arbeitszeiten in eine Tabelle einzutragen.

Da momentan die Arbeitszeit nicht erfasst wird, werden Leh­re­r*in­nen nur Unterrichtsstunden erstattet, die sie über das vorgeschriebene Maß hinaus erteilt haben. Alle andere Arbeit ist dann das Privatvergnügen der Lehrkräfte. „Viele Lehrer machen deshalb gar keine außerschulischen Projekte“, erzählt eine Bremer Oberschullehrerin. „Die Zeit dafür kommt immer auf alles andere oben drauf.“

Hamburg erfasst Arbeitszeit für eine Studie

Ein paar Schritte weiter als Bremen mit seiner Revolution ist Hamburg: Dort haben vergangene Woche über 1.000 Leh­re­r*in­nen im Rahmen einer Studie begonnen, ihre Arbeitszeiten aufzuschreiben. Sechs Monate lang vermerken sie ganz genau, was sie wann getan haben, welche von 28 vorher definierten Tätigkeitskategorien sie wann wie viel Zeit gekostet hat.

Das Detailwissen über die verschiedenen Tätigkeiten ist auch deshalb relevant, weil Hamburg auch in anderer Hinsicht schon einen Schritt weiter ist: Vor 20 Jahren wurde dort die Lehrerarbeitszeitverordnung neu erstellt.

Statt wie überall sonst für die gesamten Lehrkräfte grob zu schätzen, wie viel Zeit wohl neben dem Unterrichten noch gebraucht wird, wurden in Hamburg einzelne Aufgaben mit einem Zeitfaktor versehen. So kann sich für einzelne Lehrer*innen, beispielsweise in klassischen Korrekturfächern, die verpflichtende Unterrichtszeit verringern.

Suche nach Arbeitszeitmodellen

Das Problem: Auch in Hamburg sind in den letzten 20 Jahren Aufgaben hinzugekommen, die bisher kein Faktor erfasst. „Mittelfristig halten wir eine Anpassung für wünschenswert“, sagt Yvonne Heimbüchel, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hamburg. Langfristig will die GEW das System der Faktoren abschaffen. „Die tatsächliche Arbeitszeit bildet es einfach nicht ab“, sagt Heimbüchel.

Wie aber könnte eine Lösung aussehen? In seiner Pressemitteilung zur Lehrerarbeitszeit stellt Bremen ein Projekt von acht Grundschulen heraus. Dort wird die Präsenzzeitverordnung ausgereizt; das heißt: Leh­re­r*in­nen dort müssen den Großteil ihrer Arbeitszeit – 35 Stunden wöchentlich – tatsächlich an den Schulen selbst verbringen. Theoretisch können solche Modelle zur Begrenzung der Arbeit beitragen.

Praktisch ergeben sich zahlreiche Probleme: Es fehlt in den Bildungseinrichtungen laut Personalrat Schule an ruhigen Arbeitsplätzen; die ständig mögliche Ansprache durch Schü­le­r*in­nen erschwert konzentriertes Arbeiten; und vor allem: die Präsenzpflicht nimmt Leh­re­r*in­nen die Flexibilität. Die Behörde begründet denn auch nicht, was sie sich von einem Präsenzzeitmodell verspricht.

Der Personalrat Schulen winkt ab. „Dem würden wir natürlich nicht zustimmen“, sagt dessen Vorsitzender Lütjens. Für ihn ist der Verweis auf das Präsenzzeitmodell ohnehin eher eine Ablenkung vom Wesentlichen. „Hier wird ein bisschen vorgetäuscht, dass man schon was getan habe“, findet der Personalrat. „Die Behörde will erst mal ein tolles neues Arbeitszeitmodell entwickeln, statt jetzt schon zu erfassen, wie viel gearbeitet wird.“ Dabei hätte das für ihn Vorrang: „Dabei geht es um Arbeitsschutz.“

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4 Kommentare

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  • Die Arbeitszeit muss nun mal erfasst werden. Da Lehrer über die vielen Überstunden klagen kommt ihnen das doch sehr entgegen.



    Die Tätigkeit genau aufzuführen finde ich gut, nur so könmen Überforderungen und Verbesserungsmöglichkeiten erkannt werden.



    Eine Arbeitszeiterfassung analog dem Homeoffice bei Betrieben müsste doch gehen. Allerdings sollten bei Arbeitszeitbetrug auc die gleichen Konsequenzen drohen.

  • Natürlich nicht zustimmen? Ist die Schule für die Lehrer da , oder die Lehrer für die Schule. Millionen Arbeitnehmer kommen damit klar , mit mehreren Personen zusammen zu arbeiten. Ständige Ansprechbarkeit lässt sich mit festen Sprechzeiten regeln, klappt in jeder Firma, in jeden Amt. Und in Bezug zur Teilzeit, braucht nicht gewährt werden, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wenn also die Schüler nicht unterrichtet werden können, gibt es keine Teilzeit.

  • Klingt wenig alltagstauglich. Wenn Lehrer nun jede Tätigkeit aufschreiben sollen, stellt sich die Frage, wer diese Aufzeichnungen überprüft? Der Mehraufwand für das Erfassen, Überprüfen und Abrechnen ist bestimmt nicht zu unterstützen. Wer macht das, wer bezahlt das?

    • @Ertugrul Gazi:

      Wer macht das bei allen anderen Arbeitgebern? Es gibt viele Tätigkeiten im Außendienst bei denen diese Fragestellung längst durch die Arbeitgeber geregelt ist und seit Corona arbeiten Millionen Arbeitnehmer teilweise im Home Office und da funktioniert das auch.



      Die erforderliche Software zur Zeiterfassung gibt es seit Jahren und wenn man seinen Arbeitnehmern nicht vertraut soll man sie nicht einstellen oder eben neben jede Schule noch ein Bürogebäude stellen, in dem die Lehrkräfte in Ruhe und unter Erfüllung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten können wenn sie nicht unterrichten. Dann stempeln sie morgens ein und und abends aus damit der kontrollsüchtige, öffentliche Arbeitgeber seine Genugtuung hat. Zu diesen Investitionen ist aber kein Land als Arbeitgeber bereit.



      Der Arbeitszeiten werden nicht erfasst, weil dann die massive Mehrarbeit teilweise über das nach dem Arbeitsschutzgesetz zulässige Mass hinaus zutage treten würde und man den ganzen Betrieb anders organisieren und massiv Überstunden zahlen müsste. Es geht schlicht darum ein Mittel zur Ausbeutung der eigenen Arbeitnehmer zu erhalten, selbst dann wenn man rechtswidrig handelt. Das wird auch kein Bundesland freiwillig ändern erst dann wenn Gerichte sie mit massiven finanziellen Auflagen dazu zwingen. Dies zeigt sich auch daran, dass die KMK letzten Sommer das Arbeitsministerium aufgefordert hat in der Novelle des Arbeitszeitgesetzes die Lehrkräfte (sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter an Unis) von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auszunehmen.



      Hier kommt die Gewerkschaft (GEW) ihrem Auftrag nicht im geringsten nach sich um das Wohl ihrer Mitglieder zu kümmern, sonst hätte sie längst gegen das Nichts-Tun der Länder geklagt.



      Alle Klagen über fehlende Lehrkräfte aber wer ergreift schon einen Beruf bei dem Ausbeutung gang und gäbe ist.