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Ersatzfreiheitsstrafen in NiedersachsenHaft ist keine Lösung

Kommentar von Emily Kietsch

Die Zahl der Häftlinge mit einer Ersatzfreiheitsstrafe in Niedersachsens Gefängnissen steigt. Die Rechtsprechung bestraft damit Menschen für ihre Armut.

Ersatzfreiheitsstrafen: Am Fahrkartenautomat beginnt häufig der Teufelskreis Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Z unehmend mehr Menschen müssen in Niedersachsen eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. Und das häufig nur, weil sie ohne gültiges Ticket öffentliche Verkehrsmittel genutzt hatten und eine verordnete Geldstrafe nicht bezahlt haben. 339 waren es im aktuellen Jahr, im gesamten vergangenen Jahr saßen 273 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Insgesamt gebe es 4.751 Inhaftierte, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover – das sind rund 7,14 Prozent aller Haftstrafen.

Das Fahren ohne gültigen Fahrschein ist in Deutschland eine Straftat, geregelt durch Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs: „Erschleichen von Leistungen“ – ein veraltetes Gesetz der Nazis aus dem Jahr 1935. Während Falschparken nur eine Ordnungswidrigkeit ist, sollen Menschen ohne Ticket Kriminelle sein.

Meist ist es Armut, die einen Teufelskreis in Gang setzt: Wer wegen kaum ausreichender Sozialleistungen keine 3,80 Euro für eine Fahrt mit Bus und Bahn zum Amt, zum Supermarkt oder zur Ärz­t*in­ aufbringen kann, wird noch weniger das „erhöhte Beförderungsentgelt“ zahlen können, das bei einer Kontrolle droht. In Niedersachsen sind das mindestens 60 Euro.

So nimmt der Teufelskreis seinen Lauf: Wer nicht zahlt, wird angezeigt, es wird ein Verfahren eingeleitet und in der Regel ein Strafbefehl erlassen. Die Strafe wird ohne jegliche Verhandlung festgelegt, Betroffene bekommen per Brief Bescheid. Wer aber ohnehin keinen festen Wohnsitz hat, erfährt davon meist nichts und kann keinen Einspruch erheben. Eigentlich kann die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgearbeitet werden. Auch in Niedersachsen ist das ein Ansatz, um die Freiheitsstrafe zu verhindern. Für obdachlose oder suchtkranke Menschen ist die körperliche Betätigung aber oft kaum möglich.

Rechte sichern statt bestrafen

Ist das härteste Mittel, das dem Rechtsstaat zur Verfügung steht, die Haftstrafe, in solchen Fällen gerecht? Nein, denn es werden letztendlich Menschen für ihre Armut bestraft, anstatt Hilfe zu erhalten. Es lässt sich sogar in FDP-Manier gegen die Ersatzfreiheitsstrafe argumentieren: Sie kostet dem Staat und damit den Steu­er­zah­le­r*in­nen nämlich viel Geld.

Je nach Bundesland sind es zwischen 98 und 188 Euro pro Gefängnistag. Das geht aus internen Dokumenten der Justizministerien hervor, die die Rechercheplattform „FragDenStaat“ und die Sendung „ZDF Magazin Royale“ 2021 veröffentlichten.

Nun kann man fragen: Was ist denn die Alternative? Strafe müsse nun mal sein. Eine Haftstrafe ist aber keine Lösung, die Probleme verschärfen sich eher: Das erhöhte Beförderungsentgelt müssen Betroffene auch nach der Haft noch zahlen, sie verlieren eventuell ihre Wohnung und müssen wieder ohne Ticket fahren. Die Frage sollte also lauten: Wie kann der Staat allen Menschen das Recht auf Mobilität gewähren?

Ein kostenloser ÖPNV – zumindest für So­zi­al­hil­fe­emp­fän­ge­r*in­nen und von Armut betroffene Personen wäre ein Anfang. Das Nazi-Gesetz endlich zu streichen und Menschen, die sich kein Ticket leisten können, nicht mehr zu kriminalisieren, wäre das Mindeste.

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4 Kommentare

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  • Die Initiative Freiheitsfond kann nicht für alle bezahlen die beim Schwarzfahren erwischt wurden. Fragen sie sich mal lieber warum es Menschen gibt ich keinen Fahrschein leisten können. Im Text steht auch das es oft obdachlose oder suchtkranke Menschen trifft. Denen mit sich nicht bemühen oder abwägen der Konsequenzen zu kommen um die Haft zu rechtfertigen ist schon armselig.

  • Allein, dass dieser § aus dem Jahr 1935 stammt macht ihn nicht zu einem NO GO und auch nicht veraltet, was lediglich die Meinung der Schreibenden darstellt. Auf dieser Basis müßten dann bei jedem Regierungs- oder doch nur bei einem Regierungsformwechsel alles neu geschrieben werden. Das wäre kompletter Quatsch.



    Fakt ist, daß dies ein Straftatbestand darstellt und der Vergleich mit Falschparkern (nicht parken ohne zu bezahlen) u.a. deshalb hinkt, da die monetäre Schädigung vorliegt.



    Außerdem werden die Leute nicht für Ihre Armut bestraft - Reichtum, Armut, Mittelwasauchimmer ist nicht strafbar, das ist selbst den genannten Nazis nicht eingefallen - sie werden dafür bestraft, weil sie das Bußgeld nicht bezahlt haben. Warum sie dies auch immer nicht getan haben, denn die Aussage wegen ihrer Armut ist nur eine Vermutung und führt auch nicht zu einer Entschuldigung. Es gibt nämlich für solche Fälle Hilfseinrichtungen, dazu muß man sich aber bemühen.

    • @Lars B.:

      Sie machen es sich auch einfach. Wenn jemand aus Mangel an Geld schwarz fährt und genau aus diesem Mangel nicht die Strafe über 60 Euro zahlen kann und einfährt, dann ist das eine Bestrafung von Armut die den Steuerzahler auch noch viel Geld kostet. Glauben sie jemand mit genügend Mitteln geht wegen 60 Euro in den Knast? Was für Hilfseinrichtungen meinen sie den?

      • @Andreas J:

        Die Initiative Freiheitsfond zum Beispiel.



        Und nein, auch wenn Sie das so drehen, wer nicht bezahlt fährt wegen der Nichtbezahlung ein. Der Richterspruch wird so verlauten, nicht „weil Sie arm sind“. Und nun fragen Sie sich mal wie hoch der Betrag für den Fahrschein war, ob die Konsequenzen bekannt waren und ob eine Abwägung dazwischen stattgefunden hat?