Lobbyismus im Parlament: Kein Bettvorleger
Die Ampelkoalition will die Datenbank des Bundestages für Lobbykontakte verbessern. So stand es auch im Koalitionsvertrag. Nun kommt ein Entwurf.
Berlin taz | Nachdem sich die Ampel beim Heizungsgesetz geeinigt hat, kommen auch andere Gesetzesvorhaben ins Rollen – und kurz vor der Sommerpause in den Bundestag. Eines davon: die Verschärfung des Lobbyregisters. Der entsprechende Gesetzentwurf wird am Freitagnachmittag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Demnach soll vor allem die Qualität der Einträge im Lobbyregister, das seit Anfang 2022 auf der Website des Bundestages geführt wird, verbessert werden. Lobbyist*innen müssen sich dort eintragen und Angaben über Auftraggeber*innen, Themenschwerpunkte und ihre Finanzausgaben machen. So soll ihr Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung transparenter werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Künftig sollen, so sieht es der Gesetzentwurf vor, Lobbyist*innen konkret angeben müssen, auf welches Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich ihre Kontaktaufnahme bezieht, und wesentliche Stellungnahmen direkt im Register hochladen.
Auch soll anzeigepflichtig werden, wenn Lobbyist*innen in den vergangenen fünf Jahren Mitglied des Bundestags waren oder Regierungsämter innehatten. Damit soll der sogenannte Drehtüreffekt, also der Wechsel von der Politik in die Wirtschaft, nachvollziehbar werden.
Koalitionsvertrag war ambitionierter
„Der Gesetzentwurf enthält tatsächlich viele gute und sinnvolle Neuerungen, die das Lobbyregister künftig aussagekräftiger machen werden“, meint dazu Timo Lange von Lobbycontrol. „Es werden Lücken geschlossen und durch neue abgefragte Angaben die Transparenz erhöht.“
Ganz zufrieden aber ist Lange nicht: „In einigen Punkten bleiben die Ampel-Pläne klar hinter unseren Erwartungen zurück.“
So gibt es weiterhin Ausnahmen für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen, die Streichung ist vor allem an der SPD gescheitert. Einige Verbände haben sich freiwillig registriert, darunter die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie.
Zudem sollen die Vorschriften in den Ministerien nur bis zur Ebene der Referatsleiter*innen gelten. Im Koalitionsvertrag hieß es noch: bis zu den Referent*innen. Hier hat sich dem Vernehmen nach die FDP quergestellt.