Reform des Lobbyregistergesetzes: Etwas weniger undurchsichtig
Ein Lobbyregister soll transparent machen, wie Lobbyist:innen politische Prozesse beeinflussen. Doch ganz konsequent ist das neue Gesetz dazu nicht.
Spielplatz der Lobbyisten: Bundestag Foto: Stefan Zeitz/imago
Die Bundesregierung will das Lobbyregistergesetz verschärfen. Darauf hatten sich die Parteien der Ampel-Koalition bereits 2021 im Koalitionsvertrag geeinigt. Das Lobbyregistergesetz hat zum Ziel, transparent zu machen, wie Lobbyist:innen politische Prozesse beeinflussen. Im Januar 2022 trat es in Kraft. Für die Reform haben die Ministerien nun eine sogenannte Formulierungshilfe eingereicht, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Sie soll Lücken in der Transparenz der Datenbank für Lobbyverbände schließen. Interessenvertreter:innen müssten etwa finanzielle Zuwendungen offenlegen.
Organisationen wie LobbyControl hatten gefordert, dass Lobbyist:innen in der Datenbank die Ziele ihrer Arbeit transparent machen sollten. Das würde nach aktuellem Stand aber nur für diejenigen gelten, die Interessen von Dritten vertreten. Damit sollen Kettenbeauftragungen verhindert werden, bei denen Aufträge über Ketten von Lobbyagenturen weitergegeben werden, um ursprüngliche Auftraggeber:innen zu verschleiern. Warum nur in solchen Fällen die Ziele transparent gemacht werden müssen und nicht bei allen Interessenvertreter:innen, bleibt unklar.
Im Koalitionsvertrag hat die Regierung zudem versprochen, für alle Gesetzgebungsverfahren die Einflussnahmen durch Lobbyvereine „umfassend“ offenzulegen. Ein solcher Lobby-Fußabdruck würde zeigen, wer wie an dem Verfahren beteiligt war. Was „umfassend“ bedeutet, bleibt aber wohl Auslegungssache. Der Bundesregierung scheint zu genügen, dass die Informationen irgendwo in der 6.000 Interessenverbände umfassenden Datenbank zu finden sind. Eine Übersicht, anhand der sich ein Lobby-Fußabdruck für jedes Gesetz ablesen lässt, soll es vorerst nicht geben.
Die Reform würde, wenn sie dem Formulierungsvorschlag folgt, für deutlich mehr Transparenz sorgen. Hinter den selbst gesteckten Zielen der Ampelkoalition bleibt sie allerdings noch weit zurück.
Reform des Lobbyregistergesetzes: Etwas weniger undurchsichtig
Ein Lobbyregister soll transparent machen, wie Lobbyist:innen politische Prozesse beeinflussen. Doch ganz konsequent ist das neue Gesetz dazu nicht.
Spielplatz der Lobbyisten: Bundestag Foto: Stefan Zeitz/imago
Die Bundesregierung will das Lobbyregistergesetz verschärfen. Darauf hatten sich die Parteien der Ampel-Koalition bereits 2021 im Koalitionsvertrag geeinigt. Das Lobbyregistergesetz hat zum Ziel, transparent zu machen, wie Lobbyist:innen politische Prozesse beeinflussen. Im Januar 2022 trat es in Kraft. Für die Reform haben die Ministerien nun eine sogenannte Formulierungshilfe eingereicht, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Sie soll Lücken in der Transparenz der Datenbank für Lobbyverbände schließen. Interessenvertreter:innen müssten etwa finanzielle Zuwendungen offenlegen.
Organisationen wie LobbyControl hatten gefordert, dass Lobbyist:innen in der Datenbank die Ziele ihrer Arbeit transparent machen sollten. Das würde nach aktuellem Stand aber nur für diejenigen gelten, die Interessen von Dritten vertreten. Damit sollen Kettenbeauftragungen verhindert werden, bei denen Aufträge über Ketten von Lobbyagenturen weitergegeben werden, um ursprüngliche Auftraggeber:innen zu verschleiern. Warum nur in solchen Fällen die Ziele transparent gemacht werden müssen und nicht bei allen Interessenvertreter:innen, bleibt unklar.
Im Koalitionsvertrag hat die Regierung zudem versprochen, für alle Gesetzgebungsverfahren die Einflussnahmen durch Lobbyvereine „umfassend“ offenzulegen. Ein solcher Lobby-Fußabdruck würde zeigen, wer wie an dem Verfahren beteiligt war. Was „umfassend“ bedeutet, bleibt aber wohl Auslegungssache. Der Bundesregierung scheint zu genügen, dass die Informationen irgendwo in der 6.000 Interessenverbände umfassenden Datenbank zu finden sind. Eine Übersicht, anhand der sich ein Lobby-Fußabdruck für jedes Gesetz ablesen lässt, soll es vorerst nicht geben.
Die Reform würde, wenn sie dem Formulierungsvorschlag folgt, für deutlich mehr Transparenz sorgen. Hinter den selbst gesteckten Zielen der Ampelkoalition bleibt sie allerdings noch weit zurück.
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Kommentar von
Alexandra Hilpert
CvD und Nachrichtenchefin
Hat in Leipzig Journalismus studiert und ist seit 2022 fest bei der taz, aktuell im Online-Ressort. Schreibt am liebsten über Wissenschaft, Technik und Gesellschaft.
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