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Rechtlicher Schutz für WhistleblowerAmpel kritisiert Blockade der Union

Die Regierung will erneut Whistleblower vor Entlassungen und Nachteilen in Unternehmen schützen. Die Blockade im Bundesrat soll umgangen werden.

Snowden gab Dokumente des US-Nachrichtendienstes NSA an die Presse Foto: UESLEI MARCELINO

Berlin taz | Die Ampelkoalition sucht beim Schutz von Whist­leb­lo­wer:­in­nen nicht den Kompromiss mit der CDU/CSU, sondern will ihren ursprünglichen Entwurf weitestgehend unverändert durchsetzen. Durch einen Kniff wird versucht, die Abstimmung im Bundesrat zu umgehen. Das wurde bei der Debatte dazu im Deutschen Bundestag deutlich.

Bereits im Dezember wurde ein Hinweisgeberschutzgesetz von den Par­la­men­ta­rie­r:in­nen verabschiedet. Es schützte Beschäftigte in Unternehmen und Behörden, die Straftaten und ähnliche Missstände melden, vor Entlassung oder anderen Nachteilen. Die Meldung kann bei einer unternehmensinternen Stelle erfolgen oder extern beim Bundesamt für Justiz.

Doch der Bundesrat hatte im Februar die erforderliche Zustimmung verweigert. Diese Blockade hatten die von der Union mitregierten Länder bewirkt. Das Gesetz belaste die Unternehmen übermäßig, so die Begründung der Union. Und weiter: Es gehe über die Anforderungen der umzusetzenden EU-Whistleblower-Richtlinie weit hinaus. Insbesondere wurde der Schutz für anonyme Hin­weis­ge­be­r:in­nen abgelehnt.

„Destruktive Oppositionspolitik“

Die Ampel lagerte nun diejenigen Regelungen, die noch durch den Bundesrat hätten müssen, einfach in einen zweiten Gesetzentwurf aus. Im Bundestag fand am vergangenen Freitag die erste Lesung der beiden Gesetzentwürfe statt.

Der FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae kritisierte in der Sitzung dabei die „destruktive Oppositionspolitik“. Es sei doch im Interesse der Unternehmen, wenn Misstände möglichst früh aufgedeckt werden. Sebastian Fiedler (SPD) warf der Union vor, sie versage bei der Bekämpfung von Kriminalität in Unternehmen und von Verfassungsfeinden beim Staat. Till Steffen (Grüne) verwies auf Aussagen von Compliance-Beauftragten von Unternehmen. Selbst diese würden die Einwände der Union als absurd einstufen.

Es würde stattdessen aber zu großer Rechtsunsicherheit führen, wenn Hinweisgeber nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht geschützt wären. Die Ausdehnung des Schutzes auch für Kanäle, die für anonyme Hinweise von Whist­leb­lo­wer:­in­nen dienen, würde vonseiten der Unternehmen unterstützt.

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