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Geldstrafe wegen Sachbeschädigung

Dem Gericht fehlen bei der rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln die Beweise

Nach einer rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln hat das Amtsgericht Tiergarten einen weiteren Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erlassen. Gegen einen 48-Jährigen sei Ende Dezember eine Geldstrafe von 2.250 Euro verhängt worden, teilte Richterin Ulrike Hauser am Mittwoch mit. Dieser sei noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Mann war seinerzeit abgetrennt worden, weil er zum Prozessbeginn im August 2022 nach Gerichtsangaben krank war.

Ursprünglich waren fünf Männer angeklagt. Inzwischen läuft der Prozess nur noch gegen einen der beiden Hauptbeschuldigten aus der rechtsextremen Szene. Gegen ihn will das Gericht am 7. Februar sein Urteil sprechen.

Der andere Hauptangeklagte war vor drei Wochen vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Das Amtsgericht verurteilte den 39-Jährigen lediglich wegen Sachbeschädigung in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Damit blieb die Generalstaatsanwaltschaft mit einem zentralen Punkt ihrer Anklage erfolglos. Aus Sicht des Gerichts gab es nicht ausreichend Beweise dafür, dass die beiden Hauptangeklagten – einer gehörte früher der NPD an, der andere war zeitweise im AfD-Vorstand – verantwortlich waren für Brandstiftungen an zwei Autos in der Nacht zum 1. Februar 2017. Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Linke-Politiker und Nebenkläger Ferat Kocak, dessen Auto damals in Flammen aufging, verzichtet nach Angaben seiner Anwältin Franziska Neddelmann auf Rechtsmittel. Die Juristin erwartet nach dem ersten Freispruch keine anderslautende Entscheidung im Fall des mutmaßlichen Komplizen.

Der 36-Jährige steht weiter vor Gericht, weil ihm auch Betrug vorgeworfen wird. Er soll falsche Angaben beim Jobcenter gemacht haben und Miete bekommen haben, obwohl er die Wohnung untervermietet haben soll. Auch 5.000 Euro Coronahilfen soll er zu Unrecht bezogen haben. Der Angeklagte ließ diese Vorwürfe über seinen Verteidiger zurückweisen. Bei der Fortsetzung des Prozesses am 24. Januar soll auch die Mutter des 36-Jährigen vernommen werden. (dpa)

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