Neue Vorgaben für die Öffentlichen-Rechtlichen: Größtmögliche Transparenz

Die Öffentlich-Rechtlichen müssen künftig im Internet mehr über sich preisgeben. Dazu zwingt sie die Rundfunkkommission der Länder. Richtig so!

Eine Person liegt in einem Sessel

Größtmögliche Transparenz heißt auch die Anschaffung eines Massagesessels nicht zu verschweigen Foto: Joerg Sarbach/ap

Früher war aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die Medienpolitik Verlass. Sie fand schlicht kaum statt. Und wenn sie doch mal stattfand, störte sie kaum. Medienpolitik hieß damals, sich drauf verlassen zu können, dass 16 Bundesländer ohnehin keine Einigung auf etwas Konkretes und Ernsthaftes hinkriegen würden. Da waren die unterschiedlichen Standortinteressen von Bremen bis München. Jede Landesregierung hielt treu die Hand über ihre ARD-Anstalt, im Verwaltungsrat des ZDF wimmelte es von Ministerpräsident*innen. Und ins Interview mit „Politik am Morgen“ beim Deutschlandfunk wollen eh alle.

Lang, lang ist’s her. Also jedenfalls ein paar Monate. Seit dem RBB-Skandal macht die Medienpolitik Dampf. Jetzt wird sogar der eigentlich ja schon fix und fertig gezurrte nächsten Medienstaatsvertrag noch mal aufgeschnürt. Die Rundfunkkommission der Länder schärft kurzfristig in Sachen Compliance und Transparenz nach. „Medienpolitik heißt heute, sich darauf verlassen können, dass 16 Bundesländer sich einig sind, die Hose runter zu lassen?“, fragt die Mitbewohnerin.

Exakt! Wie die FAZ berichtet, werden die Sender nun von der Politik zur größtmöglichen Transparenz verpflichtet. Alle Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen müssen in Zukunft im Internet veröffentlicht werden. Dazu gehören auch die Bezüge der In­ten­dan­t*in­nen und Direktor*innen, inklusive Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, sonstige geldwerte Vorteile wie Dienstwagen mit oder ohne Massagesitz, Kohle für Aufsichtsrats- und andere Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die berühmte Altersversorgung und andere Leistungen bei der Beendigung der Tätigkeit. Bei der Compliance wird diese jetzt schlicht mal für alle einheitlich vorgeschrieben, inklusive verbindlich-überprüfbarere Standards.

Das ist a) gut und richtig und b) ein Armutszeugnis für die öffentlich-rechtlichen Chef*innenetagen. Denn sie sind immer noch zu langsam und warten lieber auf gesetzliche Vorgaben statt selbst mal mit gutem Beispiel voranzugehen. Die ARD wollte im November immerhin mal schneller als die Politik sein. Dabei gelang ihr aber der Sockenschuss, sich zwar auf einheitliche Compliance-Spielregeln zu einigen. Nur um die dann zunächst mal als interne Angelegenheit zu deklarieren, die die Öffentlichkeit nichts angehe.

Zum Glück merkte sie dann relativ fix, dass sich der Quatsch nicht durchhalten ließ und stellte den Compliance-Leitfaden dann doch ins Netz. So lassen sich in der Öffentlichkeit keine Blumenpötte gewinnen und Legitimationspunkte sammeln. Was muss eigentlich noch passieren, bis das in Anstaltsleitungen jemand merkt?

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2000-2012 Medienredakteur der taz, dann Redakteur bei "ZAPP" (NDR), Leiter des Grimme-Preises, 2016/17 Sprecher der ARD-Vorsitzenden Karola Wille, ab 2018 freier Autor, u.a. beim MDR Medienportal MEDIEN360G. Seit Juni 2023 Leitung des KNA-Mediendienst. Schreibt jede Woche die Medienkolumne "Flimmern und rauschen"

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