: Kein Grund, „Nein“ zu sagen
Kopftuchverbot wird heute Gesetz. Die muslimische Referendarin, die seit Montag arbeitet, soll dann erneut gezwungen werden, ihr Haupt zu entblößen. Nur: An der Schule ist von einer angeblichen Gefährdung des Schulfriedens nichts zu hören
Bremen taz ■ Ja, sie haben sie schon gesehen. Der Lehrer hat sie mitgebracht, am Montag, im Wirtschaftsunterricht, elfte Klasse, Gymnasium Obervieland, so wie neue ReferendarInnen eben mitgebracht werden. Reingekommen ist sie, hat sich vorgestellt und dann in der letzten Reihe Platz genommen. Mit Kopftuch. Ihren Namen haben Michael und Matthias schon wieder vergessen.
Bildungssenator Willi Lemke hat ihn nicht vergessen. Schon gar nicht, dass Ayla K., Muslimin, aus religiöser Überzeugung auch im Unterricht ein Kopftuch trägt. Das Bremer Verwaltungsgericht hat ihr das erst neulich per Eilentscheidung erlaubt. Doch Lemke wird nachlegen. Heute Nachmittag wollen SPD und CDU in der Bürgerschaft ihren vor wenigen Tagen ausgehandelten Kopftuchkompromiss zum Gesetz machen. Danach soll das Tragen von religiösen Symbolen im Unterricht verboten sein, wenn diese „geeignet sind, den Schulfrieden zu stören“. „Wir gehen davon aus, dass wir dann auch in diesem Fall sagen können: ‚Ohne Kopftuch bitte!‘“, sagt Lemkes Sprecher Rainer Gausepohl. Man habe Frau K. schon nach dem Gerichtsbeschluss „sehr deutlich mitgeteilt“, dass sie ihr Referendariat „nur vorläufig“ aufnehmen dürfe.
Es sei „nicht einfach“ gewesen, überhaupt eine Schule zu finden, die bereit war, die kopftuchtragende Referendarin aufzunehmen, so der Sprecher. Offenbar musste die Behörde die Schulen erst zwingen, ihr Nein schriftlich zu begründen. „Gegenseitige Achtung und Toleranz“ hat sich das Gymnasium Obervieland als Leitbild verschrieben, als „Schule mit Courage“ wurde es unlängst ausgezeichnet. Ihm seien schlicht keine Gründe für ein Nein eingefallen, gibt Schulleiter Hartmut Böhme gegenüber der Lehrerschaft an.
Nichtsdestotrotz wird das Thema auch hier „kontrovers diskutiert“, wie eine Referendariatskollegin berichtet. Ein Kollege habe die Bitte der neuen Referendarin, in seinem Unterricht hospitieren zu dürfen, mit Begründung abgelehnt und das auch auf der Konferenz verkündet. Andere haben sie gleich explizit in ihren Unterricht eingeladen. Und nach der Konferenz, so heißt es, sei sogar Anerkennung laut geworden – für eine junge Frau, die „soviel Courage hat, so was durchzustehen“.
Das Kopftuch der Referendarin, sagen Michael und Matthias, „sieht verschlossen aus – als wolle sie sich abgrenzen“. Es sei „die Meinung der ganzen Klasse, dass sie das nicht tragen sollte“. Richtig aufregen würde es aber niemand: Schülerinnen mit Kopftuch liefen schließlich auch viele herum.
Die Elternvertreter hielten sich gestern zurück. „Wir stehen dieser Sache sehr kritisch gegenüber“, betonte Schulelternsprecherin Ilse Büscher. Man wolle aber nicht über, sondern mit der Referendarin reden. Die Einladung zur nächsten Elternbeiratssitzung hat Ayla K. prompt angenommen. Schulfrieden gestört? „Es bringt etwas Trubel“, sagt eine Kollegin.
Auf Diskussionen über Frieden und Unfrieden an der Schule will sich das Bildungsressort indes gar nicht erst einlassen. Das Gesetz, das heute beschlossen werden soll, so die Auslegung der Behörde, setze ausdrücklich keinen akut gestörten Schulfrieden voraus, sondern „greift schon vor dem konkreten Fall“, heißt es hier. Für den möglichen Rausschmiss genüge es, so Gausepohl, wenn ein Konflikt in der Zukunft vorstellbar sei. „Wenn das Kopftuch erlaubt wäre, dann würde man sich auch daran gewöhnen“, sagt Matthias: „Dann wäre es auch egal.“ Armin Simon
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