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Auslieferungsbefehl für Assange unterschrieben

Großbritanniens Regierung legt sich nach langem Rechtsstreit fest: Wikileaks-Gründer Julian Assange soll an die USA ausgeliefert werden. Dort droht ihm lebenslange Haft

Nur einer von vielen Gerichts­terminen der vergangenen Jahre: Julian Assange am 1. Mai 2019 in London  Foto: Matt Dunham/ap

Von Dorothea Hahn und Lisa Schneider

Großbritanniens Innenministerin Priti Patel gibt grünes Licht: Wikileaks-Gründer Julian Assange soll ausgeliefert werden. Eine entsprechende Anweisung unterzeichnete sie am Freitag.

Das letzte Wort ist dennoch nicht gesprochen: Assange hat nun 14 Tage Zeit, sich dagegen zu wehren. Um gegen eine mögliche Auslieferung vorzugehen, hat der 50-jährige Australier bereits mehrfach Widerspruch eingelegt.

Verschiedene Rechtsstreite gegen Assange ziehen sich seit fast zwölf Jahren hin: Im August 2010 wird in Schweden ein Haftbefehl erlassen, damals noch wegen Verdachts auf Sexualvergehen. Im Dezember wird er in London festgenommen. Schweden fordert seine Auslieferung, Großbritannien gibt dem schließlich statt.

Nach gescheitertem Einspruch gegen den Transfer nach Schweden – er fürchtet letztlich in die USA ausgeliefert zu werden – flieht er im Juni 2012 in die Botschaft Ecuadors in London. Das Land gewährt ihm Asyl, 2018 wird er Staatsbürger. Nach einem Regierungswechsel in Ecuador möchte die Botschaft ihn loswerden, im April 2019 wird er dort von den britischen Behörden verhaftet und zu 50 Wochen Gefängnis verurteilt.

Im Juni 2019 lässt Großbritannien erstmals ein Auslieferungsersuchen der USA zu, die zwischenzeitlich eine Klage gegen Assange vorbereitet haben. Wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan droht ihm dort eine lebenslange Haftstrafe. Im November 2019 stellt Schwedens Staatsanwaltschaft die Untersuchung zu den Sexualdelikten ein.

Im Januar 2021 lehnt ein britisches Gericht die Auslieferung in die USA ab. Begründung: die psychische Gesundheit Assanges, der als suizidgefährdet gilt. Im Dezember setzt ein Berufungsgericht dieses Auslieferungsverbot aus. Assange geht wieder dagegen vor, doch im April 2022 entscheidet der oberste Gerichtshof: Die Berufung wird abgelehnt, die Auslieferung genehmigt, die finale Entscheidung aber der Regierung überlassen – die diese nun gefällt hat.

Die USA hatten immer wieder Druck auf Großbritannien ausgeübt: Denn Assange hat etwas getan, das die Supermacht ihm nicht verzeihen kann. Er und WikiLeaks haben mit den Veröffentlichungen von Hunderttausenden militärischen und diplomatischen Depeschen Menschenrechtsverletzungen, Folter, Mord und Korruption öffentlich gemacht. Kaum jemand in der US-Politik verlangte die Verfolgung der enthüllten Verbrechen, stattdessen sollten die Überbringer bestraft werden. Damals war der Demokrat Barack Obama Präsident. Er strengte mehr Verfahren gegen Whistleblower an, die Fehler oder sogar Verbrechen im Militär und Geheimdienst enthüllten, als alle Präsidenten zuvor. Gegen Ende seiner Amtszeit sah er nach langem Lobbying der US-Medien zunächst von einer weiteren Verfolgung von Assange ab.

Dessen Wirken während des US-Wahlkampfs 2016 hat ihm in den USA Verbitterung eingehandelt. WikiLeaks veröffentlichte damals Geheiminformationen der Demokraten, die dem republikanischen Kandidaten Donald Trump zugute kamen. Später wechselte der aber auf die Seite der Assange-Gegner, und strengte das von Obama zurückgehaltene Auslieferungsbegehren erneut an. Trumps Amtsnachfolger Joe Biden hat diese Politik fortgesetzt. Assange wäre der erste Ausländer, der nach dem US-Spionage-Gesetz verurteilt würde. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.

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