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Jahrestag der deutschen VerfassungDie Macht der Interpreten

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind in der Praxis wichtiger als das Grundgesetz. Am wichtigsten aber ist die Gesellschaft.

Schaulustige verfolgen durch die Fenster die Verabschiedung des Grundgesetzes Foto: Ullstein

The Singer Not the Song“ ist ein altes Stück der Rolling Stones. Auch wenn der Titel nicht vom Grundgesetz handelt, ließe sich der Gedanke gut übertragen: Es kommt nicht so sehr auf die Verfassung und ihren Wortlaut an, sondern vor allem auf die Interpreten. Und so ist auch der Erfolg des Grundgesetzes vor allem ein Erfolg des Bundesverfassungsgerichts, das das Grundgesetz sieben Jahrzehnte lang konkretisiert, interpretiert und angewandt hat.

Natürlich war es eine schöne Idee des Parlamentarischen Rats, das Grundgesetz mit den Grundrechten der Bür­ge­r:in­nen beginnen zu lassen – während sie in der Weimarer Verfassung noch am Ende versteckt wurden. Was die Grundrechte dann aber in der Praxis wert sind, entscheidet erst das Bundesverfassungsgericht.

Und natürlich gibt es wichtige Aussagen im Grundgesetz. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, das ist ein Satz, der bei der Abschaffung diskriminierender Gesetze sehr hilfreich war. Aber ohne den Druck des Bundesverfassungsgerichts hätten die patriarchalen Gesetze im Nachkriegsdeutschland vermutlich noch lange bestanden.

Die Garantien einer Verfassung beziehen sich fast alle auf Rechtsbegriffe, die erst noch konkretisiert werden müssen. So gewährleistet das Grundgesetz die Freiheit, „sich zu versammeln“. Doch was heißt das genau? In seinem legendären Brokdorf-Beschluss von 1985 gab Karlsruhe einen handfesten Maßstab vor: De­mons­tran­t:in­nen haben das Recht, „über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung“ selbst zu bestimmen. Seitdem ist die Versammlungsfreiheit neben der Meinungsfreiheit wirklich ein unverzichtbarer Bestandteil der freiheitlichen Demokratie.

Kühn und konkret

Aus vagen Maßstäben machte das Verfassungsgericht also konkrete Maßstäbe. Und es sorgte dafür, dass das Grundgesetz auf der Höhe der Zeit blieb. So entwickelte Karlsruhe in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ein Grundrecht auf Datenschutz („informationelle Selbstbestimmung“), weil es 1949 ja noch keine Computer gab.

Ganze Lebensbereiche hat Karlsruhe auf diese Weise kühn ausgestaltet. So hat das Gericht die im Grundgesetz erwähnte Rundfunkfreiheit genutzt, um über Jahrzehnte mit über einem Dutzend Urteilen die verfassungsrechtlichen Regeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entwickeln und ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zu geben. Dabei werden die öffentlich-rechtlichen Sender – ARD, ZDF und Deutschlandradio – im Grundgesetz nicht einmal erwähnt. Geschützt werden sie durch die Verfassungsrichter, nicht durch die Verfassung selbst.

Selbst die praktisch wohl bedeutsamste Verfassungsnorm, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, steht nicht im Grundgesetz, sondern wurde vom Bundesverfassungsgericht 1957 dort hineininterpretiert. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist deshalb so wichtig, weil sich mit diesem Prinzip die meisten Grundrechtskonflikte rational und ausgewogen lösen lassen. Außerdem hat sich das Verfassungsgericht damit ein äußerst flexibel anwendbares Werkzeug geschaffen.

Nehmen wir den Pazifistenvorwurf „Soldaten sind Mörder“. Er ist eine Meinung und damit vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Doch das heißt noch nicht viel. Alle Grundrechte (außer die Menschenwürde) darf der Staat durch Gesetze beschränken – wenn er dafür legitime Gründe hat. Der Schutz der Ehre ist so ein legitimes Ziel. Deshalb sind Beleidigungen strafbar. Am Ende müssen daher der Schutz der Meinungsfreiheit und der Schutz der Ehre gegeneinander abgewogen werden. Ist die Beschränkung des Grundrechts geeignet, erforderlich und angemessen, um das politische Ziel zu erreichen? Welche Beschränkung ist noch verhältnismäßig, und wo wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Letztlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht so immer wieder neu über die praktische Relevanz der Grundrechte.

So beschloss Karlsruhe 1995, dass der Spruch „Soldaten sind Mörder“ zulässig ist, solange alle Soldaten der Welt gemeint sind. Er kann aber als Beleidigung bestraft werden, wenn damit ein konkreter Soldat oder speziell die Soldaten der Bundeswehr angesprochen sind. Ein typischer Karlsruher Kompromiss.

Aber manchmal genügt auch ein typischer Karlsruher Kompromiss nicht, um einen Konflikt zu befrieden. Während normalerweise nach einem Urteil des Gerichts alle einigermaßen zufrieden sind, gab es nach dem „Soldaten sind Mörder“-Beschluss heftige konservative Kritik. Dies dürfte auch daran gelegen haben, dass die Rich­te­r:in­nen damals nicht einstimmig, sondern mit der denkbar knappsten Mehrheit von fünf zu drei Stimmen votierten. Außerdem gab es Mitte der 1990er weitere tendenziell liberale Urteile, die nur mit fünf zu drei Richterstimmen zustande kamen, etwa die Entscheidung gegen Kruzifixe in Schulen oder gegen die Strafbarkeit von Sitzblockaden. Das Gericht wirkte gespalten, die Entscheidungen unausgewogen.

Doch die Rich­te­r:in­nen haben aus dem Konflikt gelernt und seither Entscheidungen in der Regel einstimmig oder mit großer Mehrheit getroffen. Nur so kann ein pluralistisch besetztes Gericht wie das Bundesverfassungsgericht signalisieren, dass die gefundene Lösung wirklich ein ausgewogener Kompromiss ist. Und ein bisschen wird durch ein einmütig ergangenes Urteil auch die Illusion genährt, dass die Rich­te­r:in­nen hier nicht nur gründlich ausdiskutierte Lösungen präsentieren, sondern direkt das Grundgesetz durchsetzen.

Unbeliebte Entscheidungen

Diese hohe Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts in der Bevölkerung ist vor allem dann nötig, wenn das Gericht eher unpopuläre Entscheidungen trifft, insbesondere wenn es die Grundrechte von unbeliebten und ausgegrenzten Minderheiten schützt, etwa von straffälligen Aus­län­der:in­nen, Zeugen Jehovas oder Rechts­ex­tre­mist:in­nen.

So war Anfang der 2000er das Demonstrationsrecht massiv in Gefahr, nachdem der damalige Kanzler Gerhard Schröder (SPD) einen „Aufstand der Anständigen“ gegen Rechtsextremisten ausrief und deren Kundgebungen daraufhin von den Behörden fast schon routiniert verboten wurden. Wochenende für Wochenende musste daher eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts um den liberalen Richter Wolfgang Hoffmann-Riem Sonderschichten absolvieren und ließ viele der zunächst verbotenen Kundgebungen dann doch zu. Von dieser Karlsruher Standhaftigkeit profitieren randständige Mi­lieus aller Couleur bis heute.

Man muss sich aber auch von der Vorstellung frei machen, dass Karlsruhe immer Vorreiter oder zumindest Verteidiger von Liberalisierungen gewesen wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat durchaus auch schon liberale Reformen gebremst, insbesondere in den 1970ern, als es unter Kanzler Willy Brandt (SPD) erstmals in Deutschland eine fortschrittliche Bundesregierung gab. Am bekanntesten sind die Urteile gegen die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch, gegen die Postkartenlösung bei der Kriegsdienstverweigerung und gegen die Demokratisierung der Hochschulen.

Selbst die Gleichstellung der Homosexuellen, die heute oft dem Bundesverfassungsgericht zugeschrieben wird, wäre anfangs beinahe von Karlsruhe torpediert worden. Eine Verfassungsklage gegen die Einführung der eingetragenen Partnerschaft wurde 2002 nur mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die nötigen Reformschritte kamen zunächst ausschließlich von der Politik. Erst ab 2009 wurde das Gericht zum Motor der Entwicklung und forderte weitere Angleichungen der eingetragenen Partnerschaft an die Ehe. Den Schlussstein im Jahr 2017, die Einführung der Ehe für alle, setzte dann wieder der Bundestag.

Letztlich ist die Liberalisierung der deutschen Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten also weder eine Folge des Grundgesetzes noch das Werk des Bundesverfassungsgerichts. Vielmehr hat sich die Gesellschaft vor allem selbst liberalisiert. Alte Ordnungen – Familie und Kirche – verloren an Kraft, die Menschen orientierten sich stärker an ihren individuellen Zielen und Interessen und lebten dadurch freier. Also wählten sie auch verstärkt Parteien, die diese Liberalisierung akzeptierten und durch Gesetze absicherten und ausgestalteten.

Das Bundesverfassungsgericht wirkt mal als Antreiber, mal als Bremsklotz liberaler Reformen. Nicht immer ist vorab klar, wie Karlsruhe entscheiden wird. Diese Ambivalenz und Unberechenbarkeit macht das Gericht zur Projektionsfläche großer Hoffnungen – und zwar aller Seiten. So gesehen ist das Bundesverfassungsgericht also eher eine Integrationsmaschine, die die Gesellschaft zusammenhält, als ein Liberalisierungsmotor mit eigener Agenda.

Wer also in Deutschland wirklich die Freiheit feiern will, sollte deshalb die Freiheit feiern, aber nicht den Staat, das Grundgesetz und seinen Interpreten, das Bundesverfassungsgericht.

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5 Kommentare

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  • Das halte ich für eine gefährliche Sichtweise: "Es kommt nicht so sehr auf die Verfassung und ihren Wortlaut an" - denn so kann theoretisch auch alles durch kreative Interpretation in Frage gestellt werden. Werte wie Ehe und Familie sind dafür ein Beispiel. Was die Politik inzwischen daraus gemacht hat, sind nur noch wertlose Worthülsen, die alles bedeuten können - oder eben gar nichts mehr.

    • @Winnetaz:

      



      Gemach Gemach - zu recht - aber noch ist nicht aller Tage Abend.

      Ja - auch der sonst durchaus geschätzte Christian Rath & die grassierende - ja längst galoppierende deformation itellüll kriegscoronapandemieinfiziert. Woll.



      Doch doch - “lamoryant-holzschnittartig“ •



      Seien wir also nachsichtig & hoffmer auf bessere Zeiten.



      Zumal zur Erklärung - Herr Christian Rath ist - Volljurist &! Journalist - Gellewelle.



      Und da erlaub ich mir an dieser Stelle:



      Zustimmend auf die Einschätzung des Vorlesers Bernhard Schlink zu einer durchaus ähnlichen Kombi hinzuweisen (doch doch 4. Gewalt!)



      “Politiker sind keine Juristen. Auch wenn sie über zwei Staatsexamen verfügen!“



      Vor allem aber! - Christian Rath - war nie - (anders als zB ein Heribert Prantl (AmtsRi StA) - Praktiker. Gelle.



      (Von dem Sniff => stellv. VerfRi am VerfGH Mannheim wollemer ja beide absehen;) -



      Wie unlängst zB seine lichtvollen Ausführungen zum Arbeitsrecht taz.de/Bundesarbei...rstunden/!5852915/ & vor allem aber zum ehrenamtlichen Element in der Rechtsprechung Schlands - Schöffen - StrG - ehrenamtliche Richter ArbG SozG VerwG - hat aufscheinen lassen.



      taz.de/Keine-Nazis...-Gericht/!5840275/ & Däh Lovando=>



      “ Hola. “… In aller Regel sind die Schöffen eher dabei, als dass sie mitreden.“



      Mit Verlaub Herr Christian Rath - wo hamse das denn her?“… kurz - Habe so viele tolle kluge Ehrenamtliche erlebt - daß ich mich über Sie nur wundern kann • “



      & ebenda



      “ kurz - klärende Worte von Herrn Christian Rath - stehen noch aus.



      I‘m still waiting • .“



      &



      Zur 💡- Sei daran erinnert - daß in der ua durch eine britische MRVO in den 60ern - weltweit ein Novum - die EU-Staaten folgten mehr als zögerlich - installierte Verwaltungsgerichtsbarkeit - vulgo Bürger vs Staat/Verwaltung - von der Verwaltung! (aus)gewählte ehrenamtliche Richter „zur Kontrolle“zugeordnet sind - weil man profiRichtern mißtraute! Ja Ja. - “eher dabei“¿ Herr Rath? - dat wüßt ich ever! Nö. Normal nich! Woll!

      f

      • @Lowandorder:

        Es ist mir nicht gegeben, Sie zu verstehen.

      • @Lowandorder:

        ff



        kurz - VerwG -“Tesla-Tempo“¿ © Habie philosopho - mansises!! Hätte Hätte 🚲kette! - 🥳🤪 - No. Echt für‘s 🚽 •

        kurz - Die von Herrn Christian Rath kredenzte Fläddlesuppe mager - braucht nicht so heiß gegessen werden - wie gedacht - weil doch eher a weng lau. Woll.



        & entre nous -



        (Bitte um Nachsicht - zu “Wortlaut ( Richter Ernst Friesenhahn & Co vs katolschverquaste Naturrechtler) - konkretisierende Verfassungsinterpretation Karlsruhe“ etc usw usf - Richtigstellendes vs larmoyant-holzschnittartig - ein andermal - keen tid! - 🙀🥳 🎺🎷🎹🎸 - sorry.



        & nochens -



        Frage mich zur Rathschen Aufzählung zur nach oben offenen Rathschen Richterskala mit Verlaub nur: - Ausriß - 🧐 -



        “Much all weesen - Herr Rath.



        (Zum Ansatz ein andermal!;)(

        Erstaunlich aber & sicher nicht nur für mich. Newahr=>



        In einer in fast Lichtgeschwindigkeit fortschreitenden digitalen Welt der Däumelinchen (Michael Serres!) & der Staatstrojaner! Ausgerechnet! Newahr.



        Zu der! bahnbrechenden - weitgehend unerwarteteten Entscheidung - dem sog. Volkszählungsurteil - in dem Karlsruhe ein Grundrecht auf informationelle Selbstmeldung kreierte - kein Wort?!



        Die Präsi Ernst Benda CDU - den Präsi EuGH kostete & noch heute die IMs in die Tischkante beißen läßt - Exekutive mit Schaum vorm 👄! Karlsruhe sei Dank •



        &



        Dann aber doch zur Erheiterung - den dazu BE “Papa“ Heußner zum Ansinnen zu RAF-Zeiten nen Graben (wie hück Bundesreichstag!;)( - ums Gericht:



        “ Überliefert ist von ihm die Anekdote, dass er Vorschläge, das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts nach dem Deutschen Herbst mit einem Wassergraben gegen terroristische Anschläge zu schützen, mit den Worten „Aber dann auch mit Krokodilen.“ lächerlich machte.“ Gelle!

        Ende des Vorstehenden

        unterm—- servíce —



        de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Friesenhahn



        &



        de.wikipedia.org/w...rmann_Heu%C3%9Fner



        & aus FB & wohl doch echt nicht auf Höhe des ⚽️¿! - 🙀🥳 -



        Erfindet euch neu! Eine Liebeserklärung an die vernetzte Generation



        Buch von Michel Serres

        • @Lowandorder:

          Hola - ERRATA - aber vom Feinsten. Gell

          Statt - “… - dem sog. Volkszählungsurteil - in dem Karlsruhe ein Grundrecht auf informationelle Selbstmeldung kreierte - …“ Ja - Selbstmeldung - 🤣 - Das!



          Das hätten IMs Mielkes auf&ohne Räder - die Vereinigten Schlapphüte psst🥸 *



          Wohl gern wa! Brief&Siegel



          Nö. RICHTIG =>



          “ - dem sog. Volkszählungsurteil - in dem Karlsruhe ein Grundrecht auf informationelle SELBSTBESTIMMUNG kreierte -“ Gellewelle&Wollnichwoll

          unterm——-* Titel 🎶 Aber Hallo! 😡



          Die Gedanken sind frei



          (StaSi-Version - Schonn - But - Global •

          Deine Meinung ist frei. Wir sind stets auf Posten,



          ja sprich nur ohne Scheu das erspart uns viel Kosten. Es grüßt dich die Innung der Erkenntnisgewinnung ja glaub uns ei-ei-ei deine Meinung ist frei-



          lich in unserer Kartei. Deine Meinung ist frei-



          lich in unserer Kartei

          Die Gedanken sind frei. Wir tun sie erraten.



          Wir fliegen vorbei wie nächtliche Schatten.



          Kein Mensch kann uns wissen, wir sind sehr gerissen. Wir machen kein Geschrei. Die Gedanken sind frei.

          Die Gesinnung ist frei. Wir tun sie erfassen.



          Mit Spioniererei heran an die Massen.



          Wir riechen stets Lunte auch du bist schon Kunde in unserer Kartei. Die Gesinnung ist frei.

          Und sperrst du dich ein in deine vier Wände, unser Schnüfflerlatein ist auch da nicht am Ende. Du kannst dich verschanzen doch unsere Wanzen, die hören Allerlei.



          Die Gedanken sind freilich in unser Datai.“

          www.saaleflossfahr...20frei%20(neu).pdf



          &



          de.wikipedia.org/w...e_Selbstbestimmung



          “ Der Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrechts geht zurück auf ein Gutachten von Wilhelm Steinmüller,* Bernd Lutterbeck u. a. aus dem Jahr 1971.



          => Ein Hoch auf die Bede 🥂



          (Unvergessen* “Und wo steht der 💻?



          Nicht im Hess VGH? Dann könnste Ihre Dienstvereinbarung in die Tonne kloppen!“



          - 🙀😱 -

          So geht das © Kurt Vonnegut



          “ Sei vorsichtig, was du vorgibst zu sein, denn du bist, was du vorgibst zu sein.“

          EndeGelände