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EU-Paket zur KreislaufwirtschaftMehr Secondhand für alle

Die EU beschließt neue Regeln zur Kreislaufwirtschaft und mehr Verbraucherschutz. Auch Greenwashing soll es nicht mehr geben.

Künftig soll Kleidung häufiger getragen und weiterverkauft werden können Foto: Andre Bernardo/getty

Brüssel taz | Nachhaltige und klimaverträgliche Produkte sollen in der EU zur Norm werden. Zudem sollen bis 2030 alle Textilien wiederverwertbar sein. Die Secondhand-Mode weise den Weg in eine umweltgerechte Zukunft, sagte EU-Klimakommissar Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel. Künftig sollten die Bürger ihre Kleidung nicht nur zweimal, sondern sogar dreimal tragen und weiterverkaufen.

Der Vorstoß ist Teil eines Pakets zur Kreislaufwirtschaft. Darüber redet die EU schon seit fast zehn Jahren. Doch Taten ließen auf sich warten; auch die jüngste Initiative wurde mehrfach verschoben. Nun sei aber der richtige Zeitpunkt gekommen, so Timmermans. Die Coronakrise habe gezeigt, dass das Zeitalter der Wegwerfgesellschaft zu Ende gehe. Und der Ukrainekrieg zwinge zur Sparsamkeit bei Rohstoffen.

Die EU-Pläne reichen von Textilien über Baustoffe bis hin zu Verbraucherrechten. Bei Kleidern sind Mindestwerte zur Verwendung von Recyclingfasern geplant. Die Modeartikel sollen zudem selbst leichter wiederverwendet werden können. Das Vernichten unverkaufter Ware würde unter bestimmten Bedingungen verboten. Zudem will Brüssel die Freisetzung von Mikroplastik aus Textilien bekämpfen.

Die Vorschläge sind Teil der sogenannten Ökodesign-Richtlinie. Sie war schon 2005 erlassen worden und wird nun schrittweise ausgeweitet. Auf das Aus für Glühbirnen, die als Stromfresser vom Markt genommen wurden, folgten detaillierte Vorgaben für zahlreiche Geräte wie Fernseher und Kühlschränke. Nun kommen neben Textilien auch Möbel, Matratzen oder Reifen an die Reihe.

Geplant ist auch ein Ausbau des Verbraucherschutzes. „Greenwashing“ durch falsche oder irreführende Angaben zu „grünen“ Produkten soll es nicht mehr geben. Außerdem soll keine Aussage zur Umweltverträglichkeit eines Produkts gemacht werden dürfen, wenn es tatsächlich nur um einen bestimmten Teil geht. Auch sollen Kunden künftig besser darüber informiert werden, wie und ob Geräte reparierbar und wie lange sie garantiert haltbar sind. Bei Digitalgeräten wie Smartphones und vernetzten Alltagsgegenständen würde das auch Software-Updates betreffen, die die Hersteller bereitstellen.

Das Europaparlament muss den Vorschlägen noch zustimmen. Die ersten Reaktionen fielen positiv aus. Von einem „Meilenstein“ sprach die Vorsitzendes des Binnenmarkt-Ausschusses, die Grünen-Politikerin Anna Cavazzini. „Der Vorschlag für eine nachhaltige Produktpolitik ist ein Durchbruch auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft und somit zum klimaneutralen Kontinent“, sagte sie.

Weniger begeistert zeigt sich die Industrie. Sie warnt vor Überregulierung und zusätzlichen Kosten.

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6 Kommentare

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  • "Künftig sollten die Bürger ihre Kleidung nicht nur zweimal, sondern sogar dreimal tragen und weiterverkaufen."

    Dafür muss die Kleidung aber auch wieder bessere Qualität haben. Es ist kein wunder das die guten Klamotten in den 2nd hand Läden meist nicht aus diesem Jahrtausend stammen.

    Wie wäre es mit eine Steuer auf Polyester und anderen Plastik in Kleidung?

  • "Künftig sollten die Bürger ihre Kleidung nicht nur zweimal, sondern sogar dreimal tragen" na ich hoffe der Satz ist nicht wörtlich gemeint, also ich trage meine Kleidung wesentlich öfter als dreimal :D

  • Wird damit das faktische Verbot Elektrogeräte zu reparieren endlich gekippt ?



    Ich fürchte nicht.

    Ahhh... weiter unten steht es:



    "Auch sollen Kunden künftig besser darüber informiert werden, wie und ob Geräte reparierbar und wie lange sie garantiert haltbar sind. "

    Mit dem besonderen Hinweis auf das Wörtchen "ob" ...



    "Ob und wie" darf nicht der Hersteller entscheiden - das muss der Techniker vor Ort tun.



    Dann wird sich nach einiger Zeit schon zeigen "wie und ob" - und der Verbraucher darf danach das Gerät auswählen.

    Aber dazu bedarf es natürlich eines gesetzlichen Zwangs zur Reparaturfreundlichkeit.

    Wie wäre es mit:



    "Hersteller haben alles zu unterlassen was die Reparatur eines Gerätes durch herstellerunabhängiges Fachpersonal erschwert oder verhindert"

    Und "...wie lange sie garantiert haltbar sind..." werden uns die Hersteller ganz, ganz sicher nicht auf die Nase binden. Eher friert die Hölle ein!

    • @Bolzkopf:

      jaegers.net/eher-friert-die-hoelle-zu/



      .....leider wohl nicht;O)



      Aber die sog. "Industrie" sollte sich schon mal warm anziehen. Der Konsument hat schließlich die Wahl.

      • @MahNaMahNa:

        Ja, zwischen Pest und Colera.

        Da bleibt nur der Konsumverzicht - aber dann verzichte mal jemand auf (künstlich lebensdauerbeschränkte) Leuchtmittel oder ebensolche Haushaltsgeräte.

        Und wenn man sich vor Augen hält, dass unsere Regierung über Jahrzehnte Elektroautos sabotiert hat wo es geht - nur mit dem Argument beim Elektroauto bräuchte man nur ein Viertel der Werkstätten - weiß man doch wo der Hase langläuft.

      • @MahNaMahNa:

        Ja, der Konsument hat die Wahl, und die ist teilweise nicht immer nach praktischen Gesichtspunkten begründet. Man schaue sich nur die Jünger des angefressenen Apfels an.