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Rigaer94-RäumungsklageDie Mieterin muss raus

Das Amtsgericht Kreuzberg gab einer Räumungsklage des Eigentümers der Rigaer 94 statt: Eine Mieterin muss ihre Wohnung aufgeben.

Hat nun eine Mieterin weniger: Die Rigaerstraße 94 Foto: picture alliance/Carsten Koall

Berlin taz | Kurz und knapp verlas die Richterin am Dienstagmorgen das Urteil im Räumungsprozess gegen eine Mieterin des selbstverwalteten Hausprojekts Rigaer94: Die Beklagte muss die Wohnung im Vorderhaus der Rigaer Straße 94 bis zum 30. Juni räumen, die Widerklage wird abgewiesen. Eine Begründung lieferte die Richterin nicht, erst müsse das Urteil den Prozessbeteiligten zugestellt werden, hieß es. Weder Vertreter der Klägerseite, der englischen Briefkastenfirma Lafone Investment Limited, noch der Beklagten waren vor dem Amtsgericht Kreuzberg erschienen.

Dabei hatte es zuletzt noch ganz gut ausgesehen: Ende Februar hatten die Anwälte der Mieterin vorgeschlagen, dass die Frau, die seit 20 Jahren nicht mehr in der Wohnung lebt, in der sich mittlerweile der Fitnessraum des Kollektivs befinden soll, aus dem Vertrag ausscheidet und und stattdessen eine andere Mieterin den 30 Jahre alten Vertrag übernimmt. Der Anwalt des Eigentümers fand das eine „coole Idee“, wollte jedoch den Ausgang des Verfahrens abwarten.

Vergangene Woche wies dann das Landgericht Berlin eine Räumungsklage gegen die hauseigene besetzte Kneipe „Kadterschmiede“ erneut ab, weil die Briefkastenfirma keine Prozessbevollmächtigung vorlegen konnte. In einem weiteren Räumungsprozess gegen eine Mieterin der Rigaer94 vor dem Amtsgericht Kreuzberg soll zunächst ein Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts erstellt werden, um die jahrelange Streitfrage zu klären, ob die Eigentümergesellschaft des Gebäudes nach deutschem Recht überhaupt existiert.

Unklar, ob Mieterin in Berufung geht

Diese Frage habe im aktuellen Verfahren jedoch keine Rolle gespielt, weshalb das Urteil absehbar gewesen sei, so R94-Anwalt Lukas Theune zur taz. Da die Mieterin nicht mehr in dem Hausprojekt wohnen will, sei die Frage der Rechtsfähigkeit nicht thematisiert worden. Das Verfahren sei daher ein „krasser Einzelfall“, so Theune mit Blick auf die rund 30 weiteren anhängigen Räumungsverfahren. Die Lafone hatte das Haus im Oktober vergangenen Jahres von der Polizei durchsuchen lassen, um die Personalien der Be­woh­ne­r*in­nen festzustellen, und dann allen gekündigt.

Ob die Altmieterin gegen das Urteil in Berufung gehen wird, war am Dienstag noch nicht klar. Die junge Frau, die sich beim Prozess Ende Februar als Nachmieterin ins Spiel gebracht hatte, will laut Theune nun versuchen, einen Mietvertrag für die Wohnung abzuschließen. Der Anwalt der Lafone, Alexander von Aretin, zeigte sich gegenüber der taz offen dafür.

„Wir müssen erst die Rechtskräftigkeit des Urteils abwarten, danach schauen wir uns gerne ihre Unterlagen an, und dann sehen wir weiter“, so Aretin. Allerdings müsse die Miete angepasst werden, wenn auch „moderat“. Was das bei einer 52 Quadratmeter großen Zweizimmerwohnung in Friedrichshain bedeutet, die zuvor bezahlbare 120 Euro warm gekostet hat, wird sich zeigen.

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4 Kommentare

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  • Eine Mieterin klagt gegen den erzwungenen „Auszug“, wohnt aber seit 20 Jahren nicht mehr dort und der „Kompromiss“ ist die Übergabe an einen neuen Mieter (ihrer Wahl) mit dem 30 Jahre alten Mietvertrag. Kannste dir nicht ausdenken…

    • @Gregor von Niebelschütz:

      Normalerweise steht im Mietvertrag etwas über die Pflichten des Mieters, Hausreinigung, Sorgsamer Umgang mit der Mietsache. Kommt die Mieterin den Pflichten nach kann sie bleiben, hat sie die Untervermietung nicht., nachweislich, gemeldet ist das ein Kündigungsgrund. Mit den selbsternannten Autonomen Kämpfern hat dies nichts zu tun, auch nicht mit Freiräumen.

  • "Die Mieterin muss raus"

    Kein Problem, sie ist schon seit 20 Jahren raus.

  • Wenn man mal all die Kosten zusammenrechnet, die dieses Problemhaus verursacht hat, wird einem schwindelig.