Berlin an Weihnachten und Silvester: Da kommt keine Stimmung auf
Wegen Omikron müssen Clubs schließen, es gibt kein Feuerwerk. Was bedeutet die epidemische Notlage für Berlin über die Festtage?
Drei Tage vor Weihnachten hat Berlin die pandemische Lage beschlossen. Was genau bedeutet das?
Nach Brandenburg hatte auch das Berliner Abgeordnetenhaus am Dienstag eine epidemische Lage beschlossen. Das gibt dem Senat die Möglichkeit, Maßnahmen wie etwa weitere Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungsverbote oder schärfere Besuchsregeln in Krankenhäusern zu beschließen. Generelle Ausgangsbeschränkungen, ein Versammlungs- oder Sportverbot, die Untersagung religiöser Zusammenkünfte oder die generelle Schließung von Kitas, Schulen, Gaststätten und Hotels darf die Landesregierung aber nicht verfügen. Ebenfalls am Dienstag hatte die Ministerpräsidentenkonferenz weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.
Kann ich jetzt noch Geschenke kaufen?
Ja. Aktuell gilt für den Einzelhandel weiterhin die 2G-Regel – Besucher:innen müssen einen Nachweis ihrer Impfung oder Genesung vorlegen. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Galeria Karstadt-Kaufhof hat beim Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen diese Regelung gestellt, eine Entscheidung wird nicht vor Donnerstag erwartet. Der Sprecher des Handelsverbands Berlin-Brandenburg e. V. beklagt indes, dass Verkäufer:innen des Einzelhandels aufgrund der 2G-Regeln starken Beleidigungen und Angriffen ausgesetzt seien. Die Mitarbeiter:innen seien „keine Erfüllungsgehilfen der Politik“ und sie wollten nicht länger tolerieren, dass sie die „Kontrollfunktion für den Staat durchführen“. Auch um den Einzelhandel zu entlasten, spreche sich der Handelsverband für eine Impfpflicht aus.
Ich will aber meine Gans mit Knödeln und Rotkohl schön im Restaurant verspeisen!
Das sollte möglich sein, sofern ein Impf- oder Genesenennachweis vorhanden ist. Gaststätten sind nach wie vor geöffnet unter 2G- oder 2G-plus-Regeln.
Kann ich feiern gehen?
Nein, das geht absehbar nicht mehr. Ab dem 28. Dezember müssen Clubs und Diskotheken schließen, bis dahin dürfen sie noch als Gastronomie geöffnet bleiben. Tanzen ist nach wie vor verboten. Die Berliner Clubcommission beklagt, dass Clubs als Pandemietreiber ausgemacht worden sind, obwohl diese im Vergleich zu privaten Veranstaltungen ein sicheres Feiern mittels PCR-Tests ermöglichen würden.
Können Tourist:innen in Berlin Silvester feiern?
An sich schon, aber ob das so ein Fest wird?! Feuerwerke sind verboten. Hotels haben aber geöffnet, es gibt auch kein Übernachtungsverbot. Auslandstourist:innen jedenfalls wird es dieses Jahr eher weniger geben. Christian Tänzler von VisitBerlin erklärt, dass „in einem Nicht-Coronajahr 45 Prozent der Übernachtungen von internationalen Gästen stammt“, allen voran Großbritannien und USA. „Jetzt bestehen 80 bis 95 Prozent der Gäste aus inländischen Tourist:innen. Sie haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten über Wasser gehalten.“
Finden Gottesdienste wieder in Präsenz über Weihnachten statt?
Ja. Je nach Kirche werden Regeln wie 2G, 3G, digital oder Open Air aufgestellt, viele Gemeinden haben sich dazu entschieden, Freiluftgottesdienste anzubieten. Wenn der Mindestabstand und die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, sind in Einzelfällen auch Krippenspiele als Gestaltungselement möglich.
Und was ist mit dem Weihnachtskonzert oder der Oper „Nussknacker“?
Durch den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hat sich da erst mal nichts verändert. Veranstaltungen können in maschinell belüfteten Innenräumen und bei Einhaltung eines Hygienekonzeptes mit bis zu 2.500 geimpften oder genesenen Besucher:innen stattfinden. „Aus Vorsicht raten wir aber allen Besuchern und Besucherinnen dringend, auch am Platz die Maske aufzubehalten und vor der Veranstaltung einen Schnelltest zu machen“, so ein Sprecher der Kulturverwaltung.
Und das bleibt jetzt auch alles so oder wie?
Tja. Am Donnerstagvormittag will der Senat vor dem Hintergrund einer drohenden fünften Infektionswelle mit der Omikron-Variante in einer Sondersitzung beraten, ob weitere oder verschärfte Maßnahmen notwendig sind.
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