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Bund-Länder-Schalte zur CoronalageImpfpflicht rückt näher

Bund und Länder wollen eine „zeitnahe Entscheidung“ über den verpflichtenden Piks. Lockdowns und Schulschließungen sind weiter kein Thema.

Er hats freiwillig gemacht: Roger Lewentz, Innenminister in Rheinland-Pfalz Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Berlin taz | Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus rückt in Deutschland näher. Bei einer informellen Videokonferenz einigten sich Bund und Länder am Dienstag darauf, dass „eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet werden“ solle, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert nach dem Treffen mit.

Ein formeller Beschluss fiel nicht. Aber sowohl die Unions- als auch die SPD-geführten Länder hatten sich in Textentwürfen, die der taz vorliegen, dafür ausgesprochen, die Einführung einer solchen vorzubereiten.

Nachdem führende Grünen-Vertreter bereits zuvor Offenheit für die allgemeine Impfpflicht gezeigt hatten, plädierte bei der Sitzung am Dienstag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen auch der künftige Bundeskanzler Olaf Scholz dafür. Entschieden werden soll darüber in einer Bundestagsabstimmung, bei der die sonst übliche Fraktionsdisziplin aufgehoben wäre – wohl aus Rücksicht auf die FDP, bei der viele Abgeordnete bisher gegen die Impfpflicht sind. Gelten könnte die Pflicht der SPD zufolge ab Februar 2022.

Bis dahin soll die bisherige Impfkampagne deutlich beschleunigt werden, um die wachsende Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen, aber auch nach Erstimpfungen befriedigen zu können. Bis Weihnachten sollten 30 Millionen Impfungen ermöglicht werden, teilte Seibert mit. Um das zu schaffen, sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch Apo­the­ke­r*in­nen und Zahn­ärz­t*in­nen impfen dürfen.

Diskos zu, Schulen auf

Im Entwurf der SPD-Länder findet sich zudem die Forderung, einer dritten Impfung verbindlich zu machen. Um weiterhin als geimpft zu gelten, müsste der sogannten Booster perspektivisch spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen; übergangsweise ist ein Zeitraum von bis zu neun Monaten vogesehen. Entscheidungen fielen am Dienstag aber nicht; das ist für den kommenden Donnerstag vorgesehen, wenn Bund und Länder erneut konferieren.

Neue Lockdowns oder Schulschließungen sind dagegen weiterhin nicht geplant: Auch nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bundesnotbremse vom Frühjahr für rechtmäßig erklärt hat, plant die Politik keine solchen bundesweiten Maßnahmen – obwohl etwa die Zahl der auf Intensivstationen behandelten Co­ro­na­pa­ti­en­t*in­nen derzeit fast so hoch liegt wie im Frühjahr und weiterhin stark steigt.

In den Entwürfen genannt wird bisher nur die Schließung von Clubs und Diskotheken sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und verringerte Zuschauerzahlen bei Großveranstaltungen. Zudem soll die sogenannte 2G-Regel, bei der nur Geimpfte und Genesese Zugang zu vielen Einrichtungen des öffentlichen Lebens haben, künftig bundesweit angewendet werden.

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4 Kommentare

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  • Ich war lange Zeit skeptisch,ob eine allgemeine Impfpflicht durchsetzbar ist.

    Nachdem nun aber die, aus kindlichen Allmachtsphantasien gespeiste Massenpsychose der Querdenker stark abgeebt ist, sehe ich eine Umsetzung als möglich an.

    Daß die allgemeine Impfpflicht das Problem lösen kann..und zwar für alle, ist ja nunmal über jeden Zweifel erhaben..

    Läuten wir also die letzte Phase von Covid ein, die darin besteht, dass irgendwann so viele Menschen geimpft sind,dass ein Infizierter kaum noch jemanden findet auf den er das Virus übertragen könnte...also die viel beschworene,aber nicht von allen verstandene Herdenimmunität.

    • 4G
      46057 (Profil gelöscht)
      @Wunderwelt:

      "Daß die allgemeine Impfpflicht das Problem lösen kann..und zwar für alle, ist ja nunmal über jeden Zweifel erhaben.."

      Das wäre schön, es ist aber nicht so. Covid wird uns weiter begleiten, Impfpflicht hin- oder her. Man könnte es schaffen, die Anzahl der Fälle zu reduzieren, eine endgültige Bekämpfung würde aber eine weltweite Impfpflicht bei gleichzeitiger Bereitstellung der Impfdosen erfordern.



      Dummerweise verhält sich Covid hier anders als z.B. die Pocken.

    • 0G
      05653 (Profil gelöscht)
      @Wunderwelt:

      Wenn die Kinder unter 12 Jahren (11%) und Menschen mit Vorerkrankungen außen vor bleiben, sind wir inkl. Genesenen (7%) und moderater Dunkelziffer doch längst im Bereich der Herdenimmmunität.

  • Also die Pandemie erstmal noch weitere zwei Wochen durchlaufen lassen.

    Die Ampel hat weitere Tote und den Zusammenbruch der Intensivstationen zu verantworten :-( Die Impfpflicht ist zwar richtig, der damit erreichte Schutz wird aber erst im Frühjahr/Sommer wirksam.

    Erst ab 13.12. will die Ampel jetzt handeln, um das auf Druck der FDP gerade erst ins Gesetz eingebaute Verbot wirksamer Maßnahmen zu überarbeiten?

    Der von FDP Grünen und SPD gerade erst neu gefasste § 28a IFSG verbietet in Abs 8 folgende Maßnahmen:



    www.gesetze-im-int...de/ifsg/__28a.html

    (8) Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite (= 25. November 2021) können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in einem Land besteht und das Parlament in dem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land feststellt, mit der Maßgabe, dass folgende Schutzmaßnahmen ausgeschlossen sind:



    1. die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen,



    2. die Untersagung der Sportausübung,



    3. die Untersagung von Veranstaltungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften,



    4. die in Absatz 1 Nummer 11 bis 14 genannten Schutzmaßnahmen



    11.Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen,



    12.Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,



    13.Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,



    14.Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel,

    und



    5. die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 (= Schulen und Kitas).