Debatte über 2G in Berlin: Kehrtwende des Senats
Nach massiver Kritik korrigiert der Senat wohl noch am Mittwoch seine 2G-Entscheidung: Für Kinder unter 12 soll es Ausnahmen geben.
Die Folge: Noch am Mittwoch wird die Regelung wohl ergänzt um eine Ausnahme für Kinder. „Das war ein Fehler“, sagte der stellvertretende Senatssprecher Julian Mieth der taz. „Wir haben noch die Chance, das zu korrigieren.“ Er kündigte an, dass im Laufe des Tages der Senat einer veränderten Fassung der neuen Infektionsschutzverordnung zustimmen werde. Wie genau die Regelung aussehen soll, war am Mittwochmorgen noch unklar.
Von der Senatsverwaltung für Gesundheit hieß es, es gehe um „die übergangsweise Erweiterung des 2G-Optionsmodells um Kinder unter 12 Jahren, bis die Impfung dieser Kinder möglich ist“. Im Bundesland Hamburg gibt es eine ähnliche Regelung.
Am Dienstag hatte der von SPD, Linken und Grünen getragene Senat beschlossen, dass ab Samstag in etlichen Bereichen Betreiber selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu Innenräumen wie bisher Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder unter Wegfall von Maskenpflicht und Abstandsregel nur noch Geimpften und Genesenen (2G).
Dabei hatten Grüne und Linke im Vorfeld klar gemacht, eine 2G-Regelung nur mit Ausnahmen für Kinder mittragen zu wollen. Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch hatte das im taz Talk am Montag ausdrücklich betont. In der Senatssitzung am Dienstag haben sich dem Vernehmen nach aber nur die Senator*innen der Linken kritisch zu der Vorlage aus dem Haus der Gesundheitsverwaltung geäußert. Von den grünen Senatsmitgliedern sei keine Kritik gekommen, erklärte Sozialsenatorin Elke Breitenbach via Twitter. Daraufhin gab es im Senat keinen Widerspruch gegen die Vorlage.
Am Mittwochmorgen räumte unter anderem Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) in ungewohnter Offenheit ihren Fehler ein. Sie schrieb bei Twitter: „Ich habe versäumt, auf Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren bei der 2G-Regel zu drängen.“ Sie kündigte an, dass die Entscheidung korrigiert werde, damit „Kinder nicht von der Teilhabe“ ausgeschlossen würden.
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