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Öffentliches Feiern in HamburgTanz im Gehege

Für den Stadtpark gibt es das nächste Alkoholverbot in Hamburg. Dafür hat der Senat das Tanzen unter freiem Himmel erlaubt. Zumindest theoretisch.

Tanzen erlaubt: In Hamburg nun unter freiem Himmel Foto: Jörg Böthling/Imago

Hamburg taz | Tanzen stadtweit erlaubt, Trinken im Stadtpark verboten: Der rot-grüne Senat hat am Dienstag die nächsten Öffnungsschritte im Zuge der Coronabeschränkungen bekannt gegeben. So können nun Tanzveranstaltungen mit bis zu 250 Menschen unter freiem Himmel und unter Auflagen stattfinden.

Doch unter die Öffnungen – und im Gegenzug für die Tanzerlaubnis – hat sich auch ein Verbot gemischt: Der Stadtpark, der an den vergangenen Wochenenden vor allem Jugendlichen als Treffpunkt diente, wird ihnen faktisch genommen. Hier gilt an den Wochenenden ein Alkoholverbot, wie Bürgermeister Peter Tschentscher und Innensenator Andy Grote (beide SPD) bekannt gaben. Das Clubkombinat zeigt sich angesichts der Tanzerlaubnis nur mäßig erfreut.

Es sei ja eine „ganz besondere Debatte“ darüber entstanden, was sich an den vergangenen Wochenenden im Stadtpark abspielte, sagte Tschentscher am Dienstag. Viele, überwiegend jugendliche Menschen, die nicht so viel Geld für Barbesuche haben, trafen sich dort in großer Zahl.

Innerhalb kurzer Zeit entstand ein neues Ritual: Mit dem Einbruch der Dunkelheit beleuchtete die Polizei die Wiese mit Scheinwerfern, ermahnte tanzende Menschen, die Abstandregeln einzuhalten – und als das nicht fruchtete, räumte sie den Park mit Gewalt. Dabei eskalierte die Lage und Flaschenwürfe folgten.

Welcher Park kommt als nächstes?

„Es waren vorbereitete und verabredete Eskalationen“, analysierte Grote am Dienstag – ganz so, als habe man es hier mit konspirativem Terror zu tun. „Dabei hat jeder ja Verständnis, wenn sich junge Menschen treffen und auch mal was trinken“, sagte Grote. Aber so, mit verletzten Po­li­zis­t:in­nen, könne es nun mal nicht weitergehen.

Ab 21 Uhr bis in die frühen Morgenstunden jedenfalls darf an den kommenden Freitagen und Samstagen nichts Alkoholisches mehr in Hamburgs meistbesuchtem öffentlichen Park getrunken oder gar mitgebracht werden.

Dass die Jugendlichen nun in den nächsten Park ausweichen, glaubt Grote nicht. Dabei geschah genau das in den vergangenen Wochen und Monaten: Immer mehr Parks und öffentliche Plätze – ob auf St. Pauli, in der Sternschanze, in St. Georg oder im Jenischpark – wurden mit einem Alkoholverbot belegt, und jedes Mal entstanden neue Treffpunkte – im Stadtpark kumulierte es dann. „Es ist überhaupt nicht die Strategie, mit Verboten hinterherzuarbeiten, wo sich Jugendliche treffen“, sagte Grote auf Nachfrage jedenfalls.

Clubkombinat: Wenig Clubs haben Außenflächen

Die Reaktion bei den Club­be­trei­be­r:in­nen über die nun gewährten Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel ist gemischt. „Das ist sicherlich ein kleiner erster Schritt in die richtige Richtung“, sagt Thore Debor vom Clubkombinat, der Vereinigung von Musikclubs, Party- und Konzertveranstaltern.

Große Hoffnungen verbindet er mit diesem Schritt aber nicht: In welchem Umfang es tatsächlich auch Veranstaltungen geben werde, ist nämlich unklar. Das Clubkombinat hatte schon zuvor kritisiert, dass Außenveranstaltungen den Clubs kaum etwas bringen, da die wenigsten Außenflächen haben.

Wir als Senat sind nicht in die Rolle als Tanzveranstalter gegangen“, entgegnete Tschen­tscher darauf am Dienstag – da müssen sich die Veranstalter schon selbst was einfallen lassen. Es gebe ja auch private Parkplätze, die genutzt werden könnten. Und Andy Grote sagte, ihm würden allein schon auf St. Pauli eine ganze Menge Plätze einfallen, auf denen künftig an der frischen Luft getanzt werden könnte. Konkret wurde er aber nicht. „Vielleicht kann uns Herr Grote die Plätze noch verraten“, entgegnet Debor.

Hinzu kommt: „Andere gesetzliche Regelungen gelten selbstverständlich weiterhin“, sagte der Innensenator. Konkret bedeutet das: Lärmschutzregeln müssen eingehalten werden. Und auf St. Pauli, wo es eine große Clubdichte gibt, müssen die Läden weiterhin um 23 Uhr schließen.

Immerhin brauchen die künftigen Gäste dann keine Schnelltests mehr, die höchstens 24 Stunden alt sein durften. Die allgemeine Gültigkeit von Antigenschnelltests hat der Senat von 24 auf 48 Stunden erweitert.

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1 Kommentar

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  • Irgendwie scheint der Name "Andy/Andreas" parteienübergreifend für geballte Kompetenz zu stehen... *hüstel*



    Scheuer, Grote, Geisel...