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Bedrohter Wagenplatz in BerlinUnd wieder ist die Köpi in Gefahr

Dem Wagenplatz des Hausprojekts droht die Räumung. Dagegen wird am Wochenende demonstriert. Der Bezirk hofft derweil auf eine Verhandlungslösung.

Das Zuhause für rund 50 Menschen: der Köpi-Wagenplatz Foto: Oliver Feldhaus/Umbruch Bildarchiv

Berlin taz | Der zwei Meter hohe Zaun, der den Köpi-Wagenplatz umgibt, ist mit weiteren Zaunteilen, alten Fahrrädern, Holzlatten und Stacheldraht erhöht. Von der Köpenicker Straße aus gibt es keinen Einblick in dieses Biotop alternativen Lebens. Am Zaun bieten sich den Pas­san­t*in­nen dafür eine Galerie von Widerstandsplakaten. „Köpi & Wagenplatz bleiben“ ist das übergeordnete Motto, umrahmt von gemalten und geschriebenen Drohungen, sich gegen Räumungsversuche auch militant zu wehren.

Jahrelang war es still geworden um das 1990 besetzte Haus – dem Symbol schlechthin der Ostberliner Besetzerzeit – sowie dem dazugehörigen Wagenplatz. Das lag vor allem daran, dass die Be­woh­ne­r*in­nen des Gründerzeitbaus nach der letzten Zwangsversteigerung 2007 Mietverträge über 30 Jahre erhalten hatten.

Im Februar verlangte der private Eigentümer plötzlich, das Gelände bis Monatsende zu räumen. Als das nicht geschah, reichte er Klage ein. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgesetzt, doch für die Köpi hat das nächste Kapitel des Kampfs gegen ihre Verwertung begonnen. Erneut heißt es: „Köpi bleibt Risikokapital.“

Auf dem bedrohten Platz stehen die ausgemusterten Bullis und Bauwagen und einige Holzhütten eng beieinander. Fahrradgerippe, Skulpturen, Sperrmüll, Pflanzen – jeder Blick bietet ein neues Durcheinander. Manch ein Wagen hat eine Veranda mit Couch oder einen Vorgarten, andere sind so verrostet, dass sie bei Kälte kaum Schutz bieten können. Es ist kein Schöner-Wohnen-Platz, keine Wohlfühloase, und doch das Zuhause von etwa 50 Menschen. Einige leben seit der Besetzung vor 22 Jahren hier.

Auf dem Youtube-Kanal der Köpi werden seit einigen Wochen Be­woh­ne­r*in­nen des Platzes – Musiker*innen, Punks, Le­bens­künst­le­r*in­nen – vorgestellt, um ihren „way of life“ zu teilen und zu verteidigen, wie es heißt. Der Unterschied zum Haus: Dort seien die Leute mehr „correct“, auf dem Platz mehr „wild“, sagt eine.

Zu den „Korrekten“ gehören Ronny und Alina, die die Köpi nach Außen vertreten. Beim Gespräch auf dem Balkon von Ronnys WG sagt er: „Eine Räumung des Wagenplatzes würde uns zerreißen.“ Eine Trennung zwischen dem Haus, das mit seinen Werkstätten und Konzerträumen ein kulturelles Zentrum ist, und dem Platz, dessen Be­woh­ne­r*in­nen das Haus mitnutzen, gebe es nicht. Das Haus mit seinen ebenfalls etwa 50 Bewohner*innen, darunter auch Be­set­ze­r*in­nen der ersten Stunde, teilweise mit ihren nun erwachsenen Kindern, sei so gut wie voll belegt und könnte jene, die davon bedroht sind, bald ihr Zuhause zu verlieren, nicht aufnehmen, sagt Ronny.

Die Köpi geht daher in die Offensive. An diesem Wochenende will das Kollektiv zusammen mit jenem des autonomen Hausprojekts Rigaer 94 und dem Jugendclub Potse demonstrieren. Der Startpunkt der Demo, Gendarmenmarkt, und die Uhrzeit, 20.30 Uhr, sind als „Kampfansage“ zu verstehen; als Zeichen, dass man „nicht traurig gehen“ werde, wie Ronny sagt. Der Aufruf, der vor allem eine Taktikbeschreibung für selbstbestimmtes Demonstrieren ist, dürfte bei der Polizei alle Alarmglocken schrillen lassen. Am Sonntag folgt dann eine Kundgebung vor der Köpi mit Konzerten, Zirkus und Reden.

Pläne des Eigentümers sind unklar

In einem Räumungsprozess, so sieht es Alina, hätte der Wagenplatz wohl geringe Chancen. Anderseits weiß niemand, was der Eigentümer mit dem Grundstück will. Bereits drei Mal habe er eine Baugenehmigung für das Grundstück des Wagenplatzes verlängern lassen, Ende November läuft diese final aus, hatte Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) Mitte April in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken in der Bezirksverodnetenversammlung (BVV) erklärt. Ein neuer Antrag sei aber möglich.

Seit 2013 steht nach einer Insolvenzauktion für beide Grundstücke, Haus und Platz, die Briefkastenfirma Startezia GmbH im Grundbuch, die zum Immobilienentwickler Sanus AG gehört. Deren Vorstand Siegfried Nehls gilt als eigentlicher Eigentümer und war dies über andere Unterfirmen wohl schon davor. Über seine Pläne hüllt er sich in Schweigen, sowohl bei Presseanfragen als auch gegenüber dem Bezirk.

Der Blick vom Dach der Köpi verrät: Das Hausprojekt ist eine rote Insel inmitten teurer Immobilien Foto: Umbruch Bildarchiv

Diese wies das Gebiet Östlicher Melchiorblock 2011 als Sanierungsgebiet aus, samt einem Bebauungsplan, der Baurecht für das Wagenplatzgrundstück schuf. Genehmigt ist, so hat es Gothe der BVV erzählt, eine „Wohnanlage mit Läden im Erdgeschoss“. Aber auch ohne Bebauung könnte Nehls viel Geld machen. Ein Quadratmeter Boden in dem Gebiet kostete vor zehn Jahren 650 Euro, heute sind es 6.500 Euro. Die BVV hat im Februar ihre Absicht bekundet, „den Wagenplatz dauerhaft am Standort zu erhalten“. Das will auch Gothe, der sagt: „Das Projekt gehört dahin.“ Während die Köpi als Kulturstandort im B-Plan festgeschrieben ist, sei die Wagenburg „bauplanungsrechtlich nicht zu sichern“.

Als Möglichkeit, den Platz zu erhalten, kommt letztlich nur der Ankauf des etwa 60 mal 60 Meter großen Grundstücks infrage über eine Wohnungsbaugesellschaft oder eine Stiftung und ein Arrangement mit einem Neubau. Der Verein der Köpi-Bewohner*innen gibt sich gesprächsbereit, gleichwohl sagt Ronny: „Wir geben unsere Identität nicht auf.“

Auf taz-Anfrage sagt Gothe: „Wie von der BVV gewünscht, stehe ich in Kontakt mit dem Vertreter des Vereins, mit dem Eigentümer und dem Senat.“ Ins Detail will er nicht gehen, betont aber: „Ich denke, wir sind auf einem Weg jenseits einer Räumung. Einfach ist der Weg aber nicht.“

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8 Kommentare

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  • Der Bezirk nimmt also einfach mal geschätzte EUR 23 Mio in die Hand? Das Geld kann auch besser investiert werden. Zumal durch eine Bebauung des Grundstückes erheblich mehr Wohnraum für sehr viel mehr Menschen geschaffen werden kann.

    • @DiMa:

      Das hat Berlin ja auch erfolgreich mit dem Verkauf des Tafelsilbers praktiziert; also die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.



      So ein Bebauungsplan kann geändert werden und die ominösen Eigentümer würden mit dem qm-Preis für nen Campingplatz bedacht. Das wäre dann maximal wohl so niedriger fünfstelliger Betrag, also drei Nullen weniger hinter der 23 als bei Deiner Kostenschätzung ;) .

      • @Hugo:

        Eine Änderung des Bebauungsplanes ist während der Dauer des Sanierungsgebietes nicht möglich. Wenn das so leicht möglich wäre, wie Sie schreiben, dann hätte man es möglicherweise unlängst gemacht.

        Und was sollte an dem Eigentümer öminös sein?

        • @DiMa:

          "Deren Vorstand Siegfried Nehls gilt als eigentlicher Eigentümer und war dies über andere Unterfirmen wohl schon davor."

          Und für Gesetze, die Bodenspekulation fördern, können weder die Wagenburgbewohner*innen noch ich was.



          Der Wert@THEBOX ist die theoretische Bodenwertigkeit als landwirtschaftliche Nutzfläche plus eventuelle schon geleistete Erschließungskosten/Umlagen, der (große) Rest ist staatlich begünstigter Neoliberalismus.

          • @Hugo:

            Die SANUS AG ist ein sehr aktives Immobilienentwicklungsunternehmen. Die Tatsache, dass der Vorstand möglicherweise deren einziger Aktionär ist (was ist nicht glaube) macht sie ja noch lange nicht ominös.

            • @DiMa:

              Und wemmer an sich selber verkauft, des aber ned angeben muß, weil binkeinJurist und um Grund- & -erwerbs-steuern etc. zu umgehen ist des natürlich alles transparente und sozialmarktwirtschaftlich kompatible Unternehmenskultur. Jaja und ich weiß, die nutzen bestehende Gesetze nur aus und der Gesetzgeber hat immer irgendwas wichtigeres zu tun, als da mal sämtliche Grauzonen, Schlupfscheunentore und Steuervermeidungsaktionen wegzugesetzgeben.

              • @Hugo:

                Wenn er an sich selber verkaufen würde (weshalb sollte es das tun?) dann müsste er Grunderwerbsteuer bezahlen, da ein Rechtsträgerwechsel stattfinden würde. Diese eine vollkommen unbegründete Sorge macht das Unternehmen also ominös?

      • @Hugo:

        Wir ein Bebauungsplan geändert, und sinkt der Wert betroffener Gebiete, wird selbstverständlich die Differenz als Entschädigung an die Eigentümer fällig. BauBG §42, das ist völlig unstrittig.