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Landesregierung gegen AlleingangKein Sonderweg beim Homeoffice

Der Senat schließt sich der kritisierten Bundesregelung an. Ein eigenes strengeres Papier sah ein ausdrückliches Verbot von Büro-Bildschirmarbeit vor.

Der Berliner Senat geht vorerst doch keinen strengeren Sonderweg beim Thema Heimarbeit Foto: dpa

Berlin taz | Auch in Berlin wird es keine harte Pflicht zur Heimarbeit geben: Der rot-rot-grüne Senat hat am Dienstag beschlossen, die ab diesem Mittwoch geltende Homeoffice-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zu übernehmen. Die wurde in den vergangenen Tagen als nicht streng genug kritisiert. Dabei war eine schärfere Fassung im Senat durchaus in der Diskussion: Ein Papier enthielt dabei den der taz vorliegenden Formulierungsvorschlag, Bildschirmarbeit in Büros sei, von wenigen Ausnahmen abgesehen, „verboten“. Die bundesweite Regelung hingegen beschränkt sich darauf, dass Arbeitgeber Heimarbeit anbieten müssen – die Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden, ob sie das nutzen. Der Senat will jedoch nachschärfen, wenn der jetzige Beschluss zu wenig bringt.

Seit mehreren Wochen hatte vor allem Regierungschef Michael Müller (SPD) Wirtschaftsbetriebe dazu gedrängt, ihren Mitarbeitern mehr Heimarbeit zu ermöglichen. Ihm seien die Straßen sowie Busse und Bahnen im Vergleich zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020 weiter zu voll. Fahrgastzahlen belegten die größere Mobilität während der derzeitigen Coronaregeln. In der Sitzung des Senats nach dem jüngsten digitalen Treffen der Ministerpräsidenten hatte Müller vergangenen Mittwoch angekündigt, dass der Senat an diesem Dienstag noch mal über die genauen Regeln zu Homeoffice diskutieren würde.

Im Vorfeld der Sitzung gab es dazu auch eine Vorlage aus der Verwaltung von Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) mit dem erwähnten Verbot der Beschäftigung „an Arbeitsplätzen gemäß § 2, Absatz 5“ der Arbeitsschutzverordnung, die dort als „Bildschirmarbeitsplätze“ festgelegt sind. Bei der nun übernommenen Fassung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist es den Arbeitnehmern überlassen, ein Homeoffice-Angebot anzunehmen oder nicht. Aus Sicht von Kritikern drückt sich die Politik damit um eine klare Vorgabe und setzt die Arbeitnehmer unter Druck.

Warum sich das eigene, strenger formulierte Papier (ohne Entscheidungsspielraum) nicht durchsetzte, blieb am Dienstag in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung offen. „Es gab Papiere, aber heute haben wir gesagt, dass wir uns auf die Bundesverordnung konzentrieren“, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalyci (SPD). Deren Einhaltung werde „stichprobenartig“ kontrolliert, zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. Nach taz-Informationen sind in Berlin pro Woche 80 Kontrollen geplant, schwerpunktmäßig in Betrieben mit Großraumbüros.

In zwei Wochen Überprüfung

In der Pressestelle von Senatorin Breitenbach hieß es auf die taz-Nachfrage, warum sich die Breitenbach-Fassung nicht durchsetzte, lediglich, der Senat habe die jetzige Fassung beschlossen. Aus Senatskreisen war indes zu hören, das Papier habe „Fragen“ aufgeworfen. Rechtliche Bedenken und Zweifel an der Umsetzbarkeit führten demnach dazu, dass Berlin auf einen strengeren Sonderweg verzichtete.

Die Landesregierung ließ sich aber die Möglichkeit offen, doch noch eigene, strengere Formulierungen zu beschließen. „Wir werden in zwei Wochen eine Auswertung der Arbeitsverwaltung bekommen, ob die Vorgaben, die vom Bund initiiert worden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden“, sagte Kalayci. „Wenn wir feststellen, dass das nicht gut funktioniert, wird es Vorschläge geben, wie wir noch einmal nachschärfen.“

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3 Kommentare

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  • Der VO-Entwurf aus dem Haus Breitenbach hat also vorgesehen, dass die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen - das sind lt. ArbeitsstättenVO Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und mit Bildschirmgeräten ausgestattet sind - sprich heutzutage jeder Büroarbeitsplatz - verboten wird.

    Haben die dort noch alle Tassen im Schrank?

    Die elektronische Akte ist in der Berliner Verwaltung noch ein Fremdwort, ein Verbot der Arbeit im Büro würde bedeuten, dass ab sofort keine Anweisung von Löhnen, Gehältern und Pensionen, keine Erstattung von Heilbehandlungskosten, keine Wohngeldbewilligung etc. erfolgen könnte. Da Arbeitnehmer keine Pflicht zum Homeoffice haben, würde das außerdem bezahlten Urlaub für alle Verwaltungsmitarbeiter bedeuten.

  • Verbot von Büroarbeit? Geht's noch?

    Arbeit von zuhause bei 24h Stunden Verfügbarkeit - ein feuchter Traum vieler Arbeitgeber. Kann ich gut drauf verzichten.

  • Ist den Politikern klar, dass ein AN nicht ins Homeoffice gezwungen werden kann, wenn er nicht will? Schon mal was von der Unverletzlichkeit der Wohnung gehört? Meine Wohnung ist privat - und Arbeit gehört da nicht hin.