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Adoptionsrecht für lesbische PaareGanz kleiner Fortschritt

Gereon Asmuth
Kommentar von Gereon Asmuth

Lesbische Mütter sind noch immer zur Stiefkindadoption gezwungen. Wenigstens sollen sie jetzt nicht mehr zu einer Zwangsberatung verpflichtet werden.

Zum Glück weiß es noch nichts vom Familienrecht Foto: Fabian Strauch/dpa

E s gibt sie noch, die guten Nachrichten. Man muss nur genau hinschauen, um sie nicht zu übersehen. Eine versteckt sich in der Drucksache 756/20, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Danach entfällt die Regelung, dass selbst verheiratete lesbische Paare sich künftig zwangsberaten lassen müssen, bevor die eine Ehefrau das leibliche Kind der anderen adopieren darf.

Dieser Unsinn war ursprünglich Teil der eigentlich sinnvollen Reform des Adoptionshilfegesetzes, die die Große Koalition im Mai im Bundestag beschlossen hatte. Demnach wird zum Schutz der Kinder insbesondere vor windigen Auslandsadoptionen eine grundsätzliche Beratungpflicht eingeführt. So weit, so gut.

Dumm nur, dass für lesbische Ehepaare so noch eine weitere Hürde eingeführt wurde. Denn die sind, anders als verheiratete Heteros, nicht automatisch die rechtlichen Eltern, wenn eine von ihnen ein Kind bekommt. Einziger Weg zur Legalisierung einer längst realen Familie ist die „Stiefkindadoption“. Dafür ist eine Begutachtung durch das Jugendamt und ein Gerichtsbeschluss notwendig. Obendrauf sollte dann noch die Beratung. Das passte selbst der SPD nicht. Aber weil die Union sich querstellte, trug sie den Quatsch erst mal mit. Zum Glück gingen Grüne und Linke auf die Barrikaden und sorgten für ein Veto im Bundesrat. Nun wurde ein Kompromiss gefunden: eine Ausnahme für lesbische Paare.

Ist damit alles gut? Natürlich nicht. Vater Staat erkennt lesbische Mütter weiterhin erst an, wenn sie den Weg der Adoption gehen. Vorschläge für eine Reform werden zwar seit Jahren debattiert, mehr aber nicht. Von der Gleichstellung schwuler Paare ist dabei überhaupt nicht die Rede. Und die einzig logische Konsequenz, eine Liberalisierung des Familienrechts, die den komplexen, aber längst vielfach gelebten nicht heteronormativen Familien mit mehr als zwei Elternteilen gerecht wird, ist nicht in Sicht.

Der Fortschritt ist eine Schnecke. In diesem Fall muss man schon froh sein, dass sie nicht rückwärts kriecht. Aber man soll sich ja auch an kleinen Dingen erfreuen.

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Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters
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