Blutdoping vor Gericht: Sauberer Sport?
Im Prozess um die Operation „Aderlass“ wird am Freitag ein richtungsweisendes Urteil erwartet. Es geht auch um die Wirkung des Antidopinggesetzes.
Am Sachstand gibt es wenig Zweifel. Aus insgesamt 189 Einzeltatbeständen, die von einer Bluttransfusion beim österreichischen Skilangläufer Johannes Dürr im Februar 2014 in Innsbruck kurz vor dessen Abflug zu den Olympischen Winterspielen in Sotschi bis zu einer Blutrückführung beim kasachischen Skisportler Alexei Poltoranin am 17. Februar 2019 in Italien reichte, kondensierte die Staatsanwaltschaft München insgesamt 26 Tatkomplexe bei 12 Sportlern heraus. Sieben von ihnen waren Wintersportler. Einer von ihnen, Max Hauke, erlangte Berühmtheit, weil die Ermittler ihn bei der Razzia während der Ski-WM in Seefeld noch mit der Spritze im Arm erwischten – und das Foto den Weg in die Medien fand.
Nicht hochgenommen wurden die Kunden aus den Sommersportarten. Einzelne Radsportler stellten sich später selbst, der frühere Sunweb-Profi Georg Preidler etwa. Auch das einstige Lausitzer Sprint-Ass Danilo Hondo, zuletzt Schweizer Nationaltrainer, gestand. Hondos Dopingjahresprogramm bei Schmidt, das zwischen 25.000 und 30.000 Euro budgetiert wurde, gilt aber als verjährt.
Weitere Sportler wie der kroatische Radprofi Kristijan Đurasek, zuletzt im Team von Toursieger Tadej Pogačar aktiv, wurden über die Chatprotokolle aufgespürt. Dankenswerterweise hatte Schmidts Lebensgefährtin nach der spektakulären Festnahme des Arztes ein Handy mit slowenischer SIM-Karte, das die Ermittler offenbar übersehen hatten, noch nachträglich abgeliefert. Schmidt selbst gab bereitwillig den Sperrcode heraus. Etwa 90 Prozent der Ermittlungsergebnisse führte Staatsanwalt Kai Gräber auf die an diesem Handy sowie den ebenfalls sichergestellten Computern ausgelesenen Daten zurück. Den Rest lieferten die Geständnisse.
Falsch abgebogen
Daraus ergibt sich das Bild, dass Schmidt mindestens seit 2012 Blutransfusionen für seinen Kundenkreis aus dem Spitzensport ausführte, dass er mit ihnen auch in engem Austausch über die jeweiligen Blutwerte stand und sie beim Zukauf diverser Substanzen beriet.
Dass er schon vorher Doping organisierte – diesen Verdacht gibt es –, bestritt Schmidt während des Prozesses vehement. Er erklärte sogar, dass er gerade aus Ärger über – aus seiner Sicht – falsche Beschuldigungen, ins Dopinggeschäft des Rennstalls Gerolsteiner involviert gewesen zu sein, selbst zum Doper wurde. Aus Frust sei er „falsch abgebogen“, sagte er.
Dieses „Falsch-Abbiegen“ betrieb er allerdings ziemlich intensiv, rein technisch mit den Blutkonservengeräten, die er in Slowenien warten ließ. Aber er lernte auch immer wieder neu dazu, probierte neue Substanzen aus und warnte zeitnah seine Kunden, wenn mal wieder ein neues Testverfahren auftauchte.
Die Dopingkontrollen zu umgehen und auch beim Blutpass trotz Dopings nicht aufzufallen beschrieb Hondo am Rande der Verhandlung denn auch als „besseren Intelligenztest“. Im Umkehrschluss heißt das: Nur Trottel und blutige Laien lassen sich erwischen.
Meist vergebens schaute man im Zuschauerraum übrigens nach Vertretern der Nationalen Antidopingagentur Nada aus – ganz so, als interessierte die amtlichen Dopingjäger der bislang größte und wichtigste Prozess nach dem neuen Antidopinggesetz bestenfalls am Rande.
Fazit der bislang 23 Verhandlungstage war aber auch, dass die Doper selbst nicht hypererfolgreich waren. Vor allem Mittelklasse-Profis gehörten zum Schmidt’schen Kundenkreis. Poltoranin etwa kam bei den Olympischen Spielen in Pyeongchang auf Platz 15 über 50 km – trotz unmittelbar vorher zugeführter Extraportion Blut waren 14 Mann schneller. Außerdem sprangen noch zwei Weltcupsiege, jeweils über die 15-km-Distanz, in Planica und Lahti, 2018 für den Kasachen heraus. Oft lief er aber hinterher.
Den Radsportlern ging es kaum anders. Die mäßigen Ergebnisse verleiteten Schmidts Verteidigung zu der Annahme, dass die Konkurrenten es wohl kaum anders trieben. Eine Integrität des Sports, wie sie das Antidopinggesetz behaupte, gäbe es gar nicht, argumentierte Schmidts Verteidiger Juri Goldstein. Und er stellte damit ganz forsch die Legitimität des Gesetzes selbst in Frage.
Am Gericht liegt es nun, all das zu bewerten und einen Strafrahmen festzulegen. Eine Strafe von deutlich unter drei Jahren Haft und sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft fordert die Verteidigung für den Hauptangeklagten. Die Staatsanwaltschaft will fünfeinhalb Jahre Haft und zusätzlich fünf Jahre Berufsverbot. In München wird heute ein richtungweisendes Urteil gefällt. Es entscheidet nicht nur über das Schicksal der insgesamt fünf Angeklagten, sondern auch darüber, welche Abschreckungswirkung das Antidopinggesetz entfalten kann.
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