piwik no script img

„Lebenslänglich“ für Halle-Attentäter gefordert

Bundesanwaltschaft betonte im Plädoyer den ideologischen Hintergrund des Täters

Der Attentäter von Halle soll für den Rest seines Lebens hinter Gitter, so die Bundesanwaltschaft am Mittwoch. In ihrem Plädoyer forderte sie eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Rechtsextremisten, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes, Volksverhetzung und versuchter räuberischer Erpressung solle er verurteilt werden. Der zuständige Bundesanwalt Kai Lohse bezeichnete die Tat in seinem Schlussvortrag als „Albtraum“ und sprach von einem der „widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg“.

Der 28-jährige Rechtsterrorist versuchte am 9. Oktober 2019 die 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle Jom Kippur feierten. Als er an der massiven Tür scheiterte, erschoss er eine Passantin, später einen jungen Mann in einem Dönerimbiss und verletzte weitere Menschen. Vor Gericht gestand er seine Taten. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen