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Flüchtlingspolitik in BerlinDoch nicht so willkommen

Berlin will mehr minderjährige Flüchtlinge aufnehmen. Aber jene, die schon hier sind, würden unnötig hart behandelt, klagen Flüchtlingsorganisationen.

Der neue Name soll „Willkommenskultur“ signalisieren: das Landesamt für Einwanderung in Berlin Foto: dpa

Berlin taz | Betreibt Rot-Rot-Grün eine scheinheilige Flüchtlingspolitik? Diesen Vorwurf erheben in diesem Bereich tätige Organisationen gegen die Landesregierung. Nach außen gebe man sich liberal, sagen sie mit Verweis auf die angekündigte Klage gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), weil dieser ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus den griechischen Elendslagern nicht erlauben will.

Gleichzeitig würde aber das Landesamt für Einwanderung – als solches firmiert seit knapp einem Jahr die alte Ausländerbehörde, um die neue „Willkommenskultur“ zu unterstreichen – unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die bereits hier sind, mit Abschiebung drohen. Zudem würden sie beim Erstgespräch wie verdächtige Erwachsene in die Mangel genommen.

Aktueller Aufhänger für den nicht ganz neuen Vorwurf ist der Fall eines Neunjährigen aus Afghanistan. Der Junge kam über ein Aufnahmeprogramm des Bundes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Anfang Mai aus dem Lager Moria nach Berlin. Nun hat er beziehungsweise sein Vormund vom Landesamt für Einwanderung (LEA) eine „Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung“ bekommen.

„Wenn er nicht bis zum 14.12.2020 freiwillig ausgereist“ sei, werde man seine Ausreise „zwangsweise durchsetzen“, sei ihm mitgeteilt worden. So schildern es der Flüchtlingsrat, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ) und weitere Vereine in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Solche Briefe seien „leider“ alltägliche Praxis, so die Organisationen. „In unsere Beratung kommen deswegen ständig verunsicherte Vormunde und verängstigte Jugendliche“, sagte Daniel Jasch vom BBZ auf taz-Nachfrage. Diese Briefe signalisierten natürlich, dass man nicht willkommen sei – im Gegenteil. „Besonders befremdlich ist das, wenn man kurz zuvor extra für ein Bundesprogramm ausgewählt wurde.“

Der Sprecher der fürs LEA zuständigen Innenverwaltung kann die Aufregung nicht verstehen. „Es ist völlig klar, dass wir keine neunjährigen Kinder nach Afghanistan abschieben. Wir schieben überhaupt nicht nach Afghanistan ab“, so Martin Pallgen. In dem Brief habe zudem gestanden, dass das betreffende „Kind eine Duldung besitzt, eine Abschiebung allein schon aus diesem Grund nicht Frage kommt“. Das LEA sei jedoch laut Aufenthaltsgesetz verpflichtet, eine solche „Ausreiseaufforderung mit Abschiebeandrohung“ zu erlassen, wenn der Vormund – wie im aktuellen Fall – keinen Asylantrag gestellt habe.

Rechtlicher Spielraum

Die Flüchtlingshelfer sagen dagegen, ein Asylantrag für einen Minderjährigen benötige eben Zeit. Vormund und Mündel müssten sich kennen lernen, ein Vertrauensverhältnis aufbauen, damit das Kind oder der Jugendliche sich öffnen und seine Fluchtgeschichte erzählen kann. Es müssten Unterlagen und Atteste, etwa über Traumatisierungen, besorgt werden. Zudem, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat, sei es nicht wahr, dass „für Inhaber einer Duldung eine Abschiebung per se nicht in Frage käme“.

Vor allem aber bestreiten die Organisationen, dass das LEA rechtlich gezwungen ist, solche Briefe zu schreiben. „Andere Ausländerbehörden machen das nicht“, erwidert Jasch. „Das Amt hat einen rechtlichen Spielraum“, sagt auch Ronald Reimann von Xenion, einem Verein, der Einzelvormundschaften für Geflüchtete organisiert. Es könne „kindgerecht“ auf die Abschiebeandrohung verzichten und „erst einmal nur dulden, bis alles weitere geklärt ist“.

Zumal die Hürden für die tatsächliche Durchführung einer Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen (UMF) – nicht nur nach Afghanistan, wohin Berlin derzeit nur Straftäter abschiebt – sehr hoch sind. So muss die abschiebende Behörde sicher stellen, dass der UMF am Zielflughafen von den Eltern oder Vertretern einer Jugendhilfeeinrichtung in Empfang genommen wird.

Da dies eigentlich nie garantiert sei, würden de facto keine UMF abgeschoben, so Jasch. Wenn aber gleichzeitig den Jugendlichen und ihren Vormündern genau damit gedroht werde, zeige dies, „dass statt auf Integration und Einwanderung weiterhin auf Druck und Abschreckung gesetzt wird“, so Brezger.

Ein weiteres Indiz dafür sehen die Organisationen in der Behandlung, die neu eingereisten UMF beim Erstgespräch im Landesamt zuteil wird. Laut Jasch werden die Jugendlichen dort von den „auf Gefahrenabwehr spezialisierten“ MitarbeiterInnen der Abteilung für illegale Einreise und Rückführungen vernommen – und zwar ohne, dass ein gesetzlicher Vertreter anwesend sei. Dieser sei zu dem Zeitpunkt in der Regel ja noch gar nicht benannt.

Die Jugendlichen würden erkennungsdienstlich behandelt, zu ihrem Fluchtweg befragt und auf diverse Strafvorschriften hingewiesen. Sie müssten den Empfang von umfangreichen Belehrungen zur Ausreisepflicht und Passbeschaffung quittieren.

Zahlreiche Beschwerden

Sie bekämen zahlreiche Beschwerden von Jugendlichen über ihre Behandlung bei der Erstbefragung, so Jasch. Auch Reimann erzählt von Jugendlichen, die „offenbar genötigt wurden“ Papiere zu unterschrieben, etwa dass sie über ihre Rechte belehrt worden seien oder dass sie gewillt seien einen Asylantrag zu stellen. Nach seiner Erfahrung bekämen alle UMF, die letzteres nicht unterschreiben, später den fraglichen Brief mit der „Ausreiseaufforderung“.

Auf diese Praxis angesprochen sagte der Sprecher der Innenverwaltung, Neunjährige würden nicht erkennungsdienstlich behandelt – was die Organisationen gar nicht behauptet hatten. Bislang ist dies erst ab 14 Jahren zulässig, wobei Brezger darauf hinweist, dass ab April kommenden Jahres tatsächlich schon von Kindern ab 6 Jahren Fingerabdrücke genommen werden dürfen.

Zu den anderen Vorwürfen erklärte Sprecher Pallgen allgemein, es würden „keine Vorsprachen ohne die Einbindung eines Vormunds oder einer anderen zur gesetzlichen Vertretung bestimmten Person erfolgen“. Dies steht im Widerspruch zu den obigen Schilderungen der Flüchtlingshelfer.

Sie fordern vom Senat und insbesondere von Innensenator Andreas Geisel (SPD) dafür zu sorgen, dass das LEA seine Praxis im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ändert. Jasch: „Das Kindeswohl muss in jedem Fall über ausländerrechtlichen Belangen stehen.“

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6 Kommentare

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  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Berlin scheitert und versagt, what else is new?

  • Der Senatssprecher lügt. Hier der Bescheid, in dem angeblich steht, "dass eine Abschiebung nach Afghanistan überhaupt nicht in Frage kommt": fluechtlingsrat-be...scheid-9-jaehriger

    Berlin schiebt laut Senatssprecher überhaupt nicht nach Afghanistan ab? Hier nur ein Beispiel taz.de/Abschiebung...hanistan/!5707119/

  • Das Anliegen der Gefahrenabwehr sollte man auch bei Jugendlichen schon ernst nehmen. Der Mörder von Samuel Paty war gerade einmal 18 Jahre jung. Auch das Alter ist ja oft strittig. Auch Anis Amri galt fälschlicherweise als minderjährig. Wenn etwas passiert ist das Geschrei groß und den Behörden wird vorgeworfen, dass sie nicht genau genug geprüft haben. Keiner wird bestreiten, dass es im Herkunftsland Afghanistan Organisationen mit mörderischen, islamistischen Ideologien gibt, denen die Jugendlichen unter Umständen anhängen.

    Es ist bedauerlich, dass solche prominenten negativen Fälle Auswirkungen auf die vielen anderen haben, die einfach nur ein Leben in Frieden und Freiheit leben wollen. Aber wie anders wollen wir die einen von den anderen unterscheiden, wenn man sich nicht die Arbeit macht, genau hinzuschauen und jeden Einzelfall zu prüfen?

  • "In dem Brief habe zudem gestanden, dass das betreffende „Kind eine Duldung besitzt, eine Abschiebung allein schon aus diesem Grund nicht Frage kommt“.

    Das stimmt nicht. Der Bescheid des LEA ist standardmäßig überschrieben mit "Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung" und beginnt mit den fettgedruckten Worten:

    "Sofern Sie nicht bis zum 14.12. freiwillig ausgereist sind, werde ich Ihre



    Ausreise in Ihren Herkunftsstaat Afghanistan oder In einen anderen Staat, in



    den Sie einreisen dürfen oder der zu Ihrer Rückübernahme verpflichtet ist,



    zwangsweise durchsetzen."

    Dennoch hat das Kind eine Duldung bekommen. Eine Duldung steht aber einer Abschiebung nicht entgegen. Etwas anders steht auch nicht in dem Brief. Die Behörde spielt bewusst mit doppelten Botschaften, um klar zu machen, das Kind ist unerwünscht, der Aufenthalt nicht sicher, das Kind nur "geduldet". Integration wird so verhindert. Richtig wäre zumindest eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG , da hier eine Abschiebung in der Tat absehbar unmöglich ist.

    • @stadtlandmensch:

      Dafür müsste er aber erst 18 Monate geduldet werden:

      "2Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist."

      Ansonsten ist die Duldung aber tatsächlich kein Schutz vor Abschiebung, die entfällt in dem Moment, in dem die Abschiebung durchführbar ist (Ausbildungsduldung lassen wir jetzt mal außen vor).