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Koalitionsstreit nach CoronademoCDU-Innenminister unter Druck

In Sachsen schießen sich die Parteien nach der Demo in Leipzig auf Roland Wöller ein. Bürgermeister wirft Gerichten ideologische Erwägungen vor.

Wie geht es mit ihm in Sachsen weiter? Innenminister Roland Wöller (CDU) Foto: Sebastian Willnow/dpa

Dresden taz | Nach einem Jahr Koalition steht die sächsische Regierung wegen der Leipziger „Querdenken“-Exzesse vor ihrer größten Zerreißprobe. In der Kabinettssitzung am Dienstag und in den für Donnerstag erwarteten Sondersitzungen der Landtagsausschüsse für Inneres und Justiz wird es vor allem um den Polizeieinsatz gehen. Die Stellvertreter von CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer, Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) und Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) sagten, der Staat habe sich am Samstag vorführen lassen. Grünen-Landessprecher Norman Volger verlangte „persönliche Konsequenzen“ von Innenminister Roland Wöller (CDU), der beim polizeilichen Notstand versagt habe.

In der SPD kommen Rücktrittsforderungen vorerst nur von den Jusos, dem Leipziger Landtagsabgeordneten Holger Mann und der früheren Generalsekretärin und Bundestagsabgeordneten Daniela Kolbe. Ministerpräsident Kretschmer ließ eine klare Verteidigung seines Jugendfreundes Wöller vermissen.

Der wiederum hatte das Bautzener Oberverwaltungsgericht (OVG) scharf attackiert. Die Verantwortung für das polizeiliche Desaster sieht er in dessen Eilentscheidung, in letzter Minute den Aufmarsch in der Leipziger Innenstadt zu ermöglichen. Ähnliche Kritik kam auch von Linken und SPD. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) hatte dem Gericht gar „ideologische Erwägungen“ unterstellt.

Zuständig für Fragen des Versammlungsrechts ist der sechste Senat des OVG unter Vorsitz des Richters Matthias Dehoust. Der sitzt zugleich in der dreiköpfigen Redaktion der Sächsischen Verwaltungsblätter, einer „Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung“.

Die jüngste Ausgabe veröffentlicht nun einen Beitrag des Rechtsanwalts Dirk Wüstenberg aus Offenbach unter dem Titel: „Nächste Epidemie Grippe? – Zum Ausstieg aus der Corona-Pandemie“. Darin heißt es: „Die Krankheit COVID-19 ist im Vergleich mit der gewöhnlichen Grippe keine wesentlich schlimmere. Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist nicht kollabiert.“

Aus der umstrittenen Herausgebertätigkeit von Richter Dehoust lasse sich aber kein Generalverdacht gegenüber dem sächsischen OVG ableiten. Das betont der Ex-Vorsitzende des Verfassungs- und Rechtsausschusses im Landtag, Klaus Bartl (Linke). Gleichwohl kritisiert er ebenfalls die OVG-Eilentscheidung. Sie habe zwar die kollidierenden Grundrechte auf Versammlungsfreiheit mit aktuellen coronabedingten Eingriffen abzuwägen gehabt. Dabei hätte man aber beachten müssen, dass klar war, dass die Anmelder die Hygieneauflagen missachten würden. „Das OVG läuft manchmal Gefahr, weit weg vom Leben zu sein“, so Bartl.

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1 Kommentar

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  • "Aus der umstrittenen Herausgebertätigkeit von Richter Dehoust lasse sich aber kein Generalverdacht gegenüber dem sächsischen OVG ableiten"

    Ja ne, ist klar... diese befangene Person am OVG ist sicher ein Einzelfall - kennen wir ja auch von Polizei und Bundeswehr: alles Einzelfälle, kein systematisches Problem.