AfD vs. VVN-BdA: Verhandlung verschoben
Die AfD hat den Berliner Vorsitzenden des VVN-BdA wegen angeblicher Nötigung angezeigt. Der Prozess wurde nun verschoben.
Als sich die Türen des Gerichtssaals dann öffnen, zeichnet sich allerdings schnell ab, dass der Fall heute nicht entschieden wird. Die Richterin verkündet, dass ein als Zeuge geladener Polizist nicht anwesend sein könne und die Verhandlung deswegen verschoben werden müsse.
Einstellung abgelehnt
Eine angebotene Einstellung des Verfahrens, die allerdings Kosten für den Angeklagten bedeutet hätte, hat dieser abgelehnt. Das ist auch symbolischer Natur: „Eine „Einstellung bedeutet ein Schuldeingeständnis, dem wir nicht zustimmen wollen“, erklärt der VVN-BdA-Geschäftsführer. Die Vereinigung hatte ihren Protest damals in einem offenen Brief damit begründet, dass die AfD nur deshalb an Gedenkveranstaltungen teilnehme, um sich als „normale demokratische Partei darzustellen“, während sie gleichzeitig „einen fundamentalen Angriff auf die Erinnerungskultur in Deutschland“ vornehme. Aussagen von AfD-Politikern wie Alexander Gaulands Relativierung der NS-Zeit als „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte oder Björn Höckes Forderung nach einer „errinerungspolitischen Wende um 180 Grad“ stünden dabei sinnbildlich für den Geschichtsrevisionismus der AfD.
Wann genau die Hauptverhandlung weitergehen wird, ist bisher noch unklar. Klar aber ist, dass die VVN-BdA den Prozess gegen die AfD bis zum Ende führen will.
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