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Miete für Geflüchtete50 Euro pro Quadratmeter Container

Der Rechnungshof rügt zu hohe Wohnkosten für Geflüchtete. Deren Miete zahlt der Bund – wie auch die Miete von Hartz-IV-BezieherInnen.

Seit der Bund die Wohnkosten für Geflüchtete übernimmt, sind die Preise sprunghaft angestiegen Foto: Christian Mang

Berlin taz | Es ist ein ewiger Zankapfel: Im Bundesrechnungshof gibt es eine eigene Abteilung, die sich nur mit den öffentlichen Ausgaben für Hartz-IV-EmpfängerInnen beschäftigt. Jetzt rügte Abteilungsleiter Dieter Hugo in einer Anhörung im Bundestag am Montag die „Selbstbedienungsmentalität“ mancher Städte und Gemeinden, wenn es darum gehe, hohe Gebühren für die Unterbringung Geflüchteter beim Bund geltend zu machen.

Anlass der Kritik ist die geplante Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Bisher trug der Bund die Hälfte dieser Kosten, die andere Hälfte mussten die kommunalen Träger, also die Städte und Gemeinden aufbringen. Um die Kommunen zu entlasten, will der Bund seine Beteiligung auf rund 75 Prozent der Wohnkosten erhöhen. Bei Geflüchteten übernimmt der Bund schon seit dem Jahre 2016 ganze 100 Prozent der Wohnkosten.

Vogel rügte, dass die Mittel für die Wohnkosten „nicht wirtschaftlich und nicht sparsam“ ausgegeben worden seien. Die Gebühren kommunaler Träger für die Unterkunftskosten für Geflüchtete seien „oft mehr als 100 Prozent“ über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe gelegen. Die Gebühren beziehen sich auf die Kosten, die die Kommunen für die Unterbringung in Heimen, Hostels und Mietwohnungen bei den Jobcentern geltend machen.

Verena Göppert, Finanzexpertin beim Deutschen Städtetag, wies die Vorwürfe des Rechnungshofes „massiv“ zurück. Es habe sich bei der Unterbringung von Geflüchteten um eine besondere Situation gehandelt, sagte sie bei der Anhörung zur Gesetzesänderung für eine Entlastung der Kommunen.

20 Prozent Mieterhöhung über zwei Jahre

In einem Bericht des Rechnungshofs wird moniert, dass auch Kosten in den Heimen für Betreuung, für Bewachung, Verpflegung und Strom als „Wohnkosten“ bei den Jobcentern geltend gemacht wurden. Als der Bund ab dem Jahre 2016 die Unterkunftskosten für Geflüchtete zu 100 Prozent übernahm, stiegen die Wohnkosten für Geflüchtete bis zum Jahre 2018 pro Bedarfsgemeinschaft um 20 Prozent, bei den Nicht-Geflüchteten hingegen nur um ein Prozent, so der Bericht. Für die Unterbringung in einem Wohncontainer berechnete eine Kommune dann 50 Euro pro Quadratmeter, davor waren es nur 10 Euro gewesen.

Weil viele Geflüchtete keine Mietwohnungen finden, sind sie weiterhin in Heimen und Hostels untergebracht. In Berlin etwa leben noch 10.000 Menschen in Flüchtlingsunterkünften, das ist etwa ein Fünftel der seit dem Jahre 2015 eingereisten Geflüchteten im Hartz-IV-Bezug. In den Unterkünften liege der Tagessatz bei 27 Euro pro Person, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Soziales mit.

Die Mietobergrenzen für „angemessene Wohnungen“ für Hartz-IV-Empfänger liegen in der Regel unter den Wohnkosten in Heimen. In Berlin beispielsweise gilt für einen Alleinstehenden im Hartz-IV-Bezug mit Härtefallregelung ein Höchstbetrag von 582 Euro warm als Mietobergrenze. Findet ein Hartz-IV-Bezieher keine angemessene Wohnung, ist die Kommune verpflichtet, zumindest einen Heimplatz zu stellen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

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