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Rechtsextreme Anschlagsserie in NeuköllnNazi-Prozess vertagt

Huldigung an Heß: Zwei Hauptverdächtige der Neuköllner Anschlagsserie wurden am Montag wegen Nazi-Propaganda und Sachbeschädigung angeklagt.

Offenbar große Heß-Fans: Sebastian T. (rechts) und Tilo P. (noch weiter rechts) Foto: Florian Boillot

Berlin taz | Schon vor Prozessbeginn gegen zwei Neuköllner Neonazis ist die Stimmung im Neubau des Amtsgerichts Tiergarten angespannt. Einer der Angeklagten, Sebastian T., erscheint vermummt in Kapuze und Mundschutz. Auf der Nase eine Brille mit dünnem Rand, unter der Kapuze kurzgeschorene Haare und Dreitagebart. Kurz vor Verhandlungsbeginn beginnt T. damit, auf dem Flur Fotos von Journalist:innen und zum Prozess gekommenen Zuschauer:innen zu machen.

Wenig später trifft auch sein Kamerad Tilo P. ein, der sein Gesicht hinter einem Jutebeutel verbirgt. Er ist groß und übergewichtig, trägt zur Tarnung Sonnenbrille, Kapuze und Mundschutz. Der 37-Jährige ist ehemaliges Mitglied der AfD Neukölln. Auch P. filmt später während einer Verhandlungspause mit seinem Handy Zuschauer:innen und Journalist:innen ab.

Die beiden sind bekannt für Anti-Antifa-Arbeit, also das Ausspähen vermeintlicher politischer Gegner. Als sie 2018 das Auto des linken Kommunalpolitikers Ferat Kocak ausspähen, brennt es wenige Tage später. Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf T.s Computer Feindeslisten mit Daten zu über 500 Personen gefunden.

Die beiden Rechten wurden am Montagvormittag vor dem Amtsgericht Tiergarten angeklagt. Allerdings nicht für die schweren Brandstiftungen und über 70 Taten der Neuköllner Anschlagsserie, zu denen die Behörden seit 2016 weitgehend ergebnislos ermitteln. T. und P. zählen zu den Hauptverdächtigen im Neukölln-Komplex.

SS-Runen und Rudolf-Heß-Konterfei

Angeklagt sind sie nun nur für Sachbeschädigungen und Propagandadelikte aus einer Nacht von 2017, welche ein Observa­tionsteam der Polizei beobachtet hat. Beiden wird unter anderem das Verwenden der Kennzeichen von NS-Organisationen sowie erhebliche Sachbeschädigung vorgeworfen. Darauf stehen Freiheitsstrafen von maximal drei, beziehungsweise zwei Jahren oder Geldstrafen.

Die Angeklagten

Sebastian T. Der 34-Jährige ist seit Mitte der Nullerjahre als Neonazi aktiv, war Kreisvorsitzender der NPD Neukölln und saß bereits mehrfach im Gefängnis – unter anderem wegen schwerer Körperverletzung. Er und P. sind zwei von mehreren Hauptverdächtigen in der Neuköllner Anschlagsserie.

Tilo P. Der 37-Jährige war AfD-Mitglied in Neukölln und dort sogar im Kreisvorstand. Berichte seiner Beteiligung an gewalttätigen Neonazi-Übergriffen sind seit 2003 bekannt. Über eine AfD-Chatgruppe hatte er Kontakte zu einem Polizeibeamten, der dort Interna verriet. (gjo)

Zwölf Mal sollen die beiden in der Nacht zum 19. August 2017 in Südneukölln Parolen wie „Mord an Heß“ – teilweise mit SS-Runen geschrieben – sowie mit einer Schablone das Konterfei des Hitler-Stellvertreters gesprüht haben. Dazu sollen sie AfD-Sticker verklebt haben. Beobachtet wurden sie dabei laut Anklageschrift von verdeckten Observationskräften, die T. als Verdächtigen nach schweren Brandanschlägen überwachten.

T. und P. sagten selbst nicht zur Sache aus und überließen ihren Rechtsanwälten Carsten Schrank und Lars Giesecke (Vertretung für Andreas Junge) das Reden. Doch zur Vernehmung der elf geladenen Zeugen, allesamt Polizisten, kam es nicht. Inmitten der zweiten Zeugenvernehmung wurde der Prozess nach zwei Stunden Verhandlung vertagt, weil die Ermittler nur eine beschränkte Aussagegenehmigung hatten.

Diese soll im Laufe des Verfahrens nun in Abstimmung mit der Innenverwaltung von Senator Andreas Geisel (SPD) erweitert werden, sodass Unstimmigkeiten im Ablauf des Abends aufgeklärt werden könnten, sagte die Richterin Marieluis Brinkmann. Der Prozess werde an einem noch unbestimmten Termin fortgeführt.

Sebastian T. und Tilo P. auf frischer Tat ertappt

Immerhin hatten die beiden bis dahin vernommenen Polizisten zumindest eindeutige Aussagen zur Tatnacht getroffen. Einer hatte die beiden während mehrerer Taten beschattet und sogar direkt beim Sprühen beobachtet. Ein anderer Polizist hatte T. und P. beim Kleben von AfD-Stickern beobachtet. Zu ­allen Tatorten gibt es zudem Fotos, die die Polizei angefertigt hatte.

Eine Frage im weiteren Prozess wird allerdings sein, inwiefern die aus der Observation gewonnen Beweismittel überhaupt gültig sind. Die Verteidigung argumentierte, dass diese Zufallsfunde aus dem Verfahren wegen schwerer Brandstiftung gegen T. gewesen seien und entsprechend nicht verwertbar seien.

Die Ini Neukölln Watch warf der Staatsanwaltschaft Befangenheit vor

Eine Rechtsauffassung, die im Vorfeld des Prozesses zum Teil auch vom Amtsgericht vertreten wurde, indem es das Verfahren zunächst nicht eröffnen wollte (taz berichtete). Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Landgericht wurde die Anklage allerdings zugelassen: Es gebe ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, weil das Gedenken und die positive Würdigung von Rudolf Heß die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzten.

Die antifaschistische Initiative Neukölln Watch kritisierte die Vertagung und fragte: „Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft sich nicht darum gekümmert hat, dass die beteiligten LKA-Beamten ausreichende Aussagegenehmigungen haben?“ Sie warf der Staatsanwaltschaft vor, gegenüber Rechten befangen zu sein.

Grund für Misstrauen gibt es mittlerweile genug, denn die Ermittlungen im Neukölln-Komplex sind durchzogen von fragwürdigen Umständen: Bekannte Opfer wurden nicht gewarnt, die Verdächtigen hatten direkte Verbindungen und Kontakte zur Polizei. Selbst zwei für die Ermittlungen zuständige Staatsanwälte wurden zuletzt wegen des Verdachts auf Befangenheit versetzt. Mittlerweile ermittelt Berlins Generalstaatsanwaltschaft.

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