StVO-Verschärfung für TemposünderInnen: Raser sollen doch zahlen
Wegen Formfehlern wurde die neue Straßenverkehrsordnung gestoppt. Verbände fordern, an den scharfen Sanktionen festzuhalten.
Die StVO sah in ihrer im April in Kraft getretenen Fassung unter anderem vor, dass AutofahrerInnen bei Tempoverstößen von mehr als 21 Stundenkilometern innerorts und 26 Stundenkilometern außerorts den Führerschein verlieren. Die Reform musste nicht durch den Bundestag, aber der Bundesrat musste zustimmen. Dazu waren die Länder nur bereit, nachdem sie gegenüber der von Scheuer vorgelegten Fassung die Verschärfungen gegen RaserInnen durchgesetzt hatten. Scheuer hatte danach nur die Wahl, die Reform als Ganzes oder gar nicht in Kraft zu setzen.
Zwar hat der Bundesverkehrsminister im April die StVO mit den Verschärfungen per Rechtsverordnung auf den Weg gebracht. Im Juni wurde aber bekannt, dass sein Haus einen Formfehler gemacht hatte. Die BeamtInnen hatten vergessen, auf die gesetzliche Grundlage im Straßenverkehrsgesetz hinzuweisen. Um das zu korrigieren, müsste die Reform nur mit einem Zusatz ergänzt und neu beschlossen werden. Stattdessen wurde sie von den Ländern außer Kraft gesetzt.
Jetzt versucht Scheuer, die schärferen Strafen zu mildern. Dagegen wehren sich die Verbände. „Rasen ist kein Kavaliersdelikt, deshalb brauchen wir Strafen, die wirklich abschrecken“, sagt die VCD-Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann. „Wir können nicht hinnehmen, dass der Verkehrsminister dem Druck der Autolobby nachgibt und ein vom Bundesrat beschlossenes Gesetz wieder abschwächt.“ Die Länder müssten standhaft bleiben, forderte sie. Zurzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern an einer Lösung. Wann ein Ergebnis vorliegt, sei nicht absehbar, sagte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums. Zu einzelnen Punkten wollte sie keine Stellung nehmen.
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