Privatisierung im Gesundheitswesen: Asklepios soll bluten
Der Landkreis Goslar verklagt Asklepios auf 16 Millionen Euro, weil der Konzern das Krankenhaus in Clausthal nur noch auf Sparflamme betreibt.
Asklepios bestreitet das. Es seien keine detaillierten Vereinbarungen für die einzelnen Standorte getroffen worden, heißt es vom Konzern. Zu den damals übernommenen „Harzkliniken“ gehören drei Standorte: das kleine Krankenhaus in Clausthal-Zellerfeld, eine große, moderne Akutklinik in Goslar und eine orthopädische Fachklinik in Bad Harzburg.
15 Millionen Euro hat Asklepios für alle drei ehemals kommunalen Kliniken 2003 bezahlt. Und soll – so stellen es zumindest der Landkreis und die Krankenkassen dar – relativ zügig damit begonnen haben, den kleinsten Standort systematisch noch unattraktiver zu machen. Abteilungen wurden geschlossen, die Bettenzahl reduziert, Personal abgezogen, immer mehr Patienten nach Goslar verwiesen.
Die Krankenkassen versuchten deshalb 2018 den Versorgungsauftrag zu kündigen. Dann hätte das Krankenhaus keine Kassenpatienten mehr behandeln können. Vor allem der Verband der Ersatzkassen (VdEK) erklärte als Wortführer damals, die Leistungsfähigkeit des Hauses in Clausthal sei nicht mehr gewährleistet. Es würden dort nur noch begrenzte altersmedizinische Leistungen angeboten, eine Grund- und Regelbehandlung sowie Notfallversorgungen fänden schon seit Jahren nicht mehr statt.
Stattdessen würden hochbetagte Patienten auch noch zwischen den Standorten hin und her geschoben, weil Komplikationen und Nebenerkrankungen anderswo besser zu behandeln wären – vor allem in Goslar mit einer gut ausgebauten geriatrischen Station, die ebenfalls nicht ausgelastet sei.
Ministerium widerspricht den Krankenkassen
Das niedersächsische Gesundheits- und Sozialministerium hatte dieser – landesweit einmaligen – Kündigung des Versorgungsauftrages allerdings widersprochen. Man wollte den Standort Clausthal-Zellerfeld erhalten, weil er auch für die ambulante Versorgung wichtig sei, hieß es damals. Vor allem im Winter sei das fast 25 Kilometer weit entfernte Klinikum in Goslar oft schlecht zu erreichen.
Am Ende klagte Asklepios gegen die Kündigung – und die Ersatzkassen gegen die Verfügung des Landes. Beide Verfahren gingen durch zwei Instanzen und am Ende blieb alles, wie es war. Aus vor allem formalen Gründen, wie VdEK-Sprecher Hanno Kummer betont. Die Krankenkassen hätten geschlossen vorgehen müssen und nicht einen einzelnen Verband vorschicken dürfen.
Asklepios fühlt sich durch diese Urteile bestätigt. Man habe seine vertraglichen Pflichten hier stets übererfüllt, erklärt ein Sprecher auf taz-Anfrage. Das Gesundheitsministerium habe damals die Leistungsfähigkeit der Klinik in Clausthal-Zellerfeld ausdrücklich bestätigt.
Noch im vergangenen Jahr hatte der Asklepios-Vorstandsvorsitzende Kai Hankeln dieselbe Klinik in einem Interview allerdings als „verzichtbar und ohne Zukunftsperspektive“ bezeichnet. Der Konzern zeigt in solchen Fällen gern mit dem Finger auf die Politik: „Die für die Klage verantwortlichen Politiker des Landkreises legen es auf Verwirrung über den von ihnen selbst abgeschlossenen Vertrag an. Die Klage ist offensichtlich politischen Beweggründen geschuldet“, heißt es in der schriftlichen Mitteilung zur aktuellen Klage. Auch Asklepios-Vertreter Hankeln betont in Interviews immer wieder gern, dass die Politik eben einfach zu feige sei, harte, aber notwendige Entscheidungen vor Ort auch durchzusetzen.
Im Fall Clausthal-Zellerfeld will sich Asklepios zudem vorbehalten, selbst Schadenersatz geltend zu machen, weil die Politik Erweiterungspläne verhindert habe. Das Vorgehen des Landkreises sei „widersprüchlich und nicht nachvollziehbar“. Die Klage werde, so der Asklepios-Sprecher, auch deshalb keinen Erfolg haben, weil der Landkreis über den Beirat und die regelmäßigen Begehungen ja stets im Bilde über die Umstände vor Ort gewesen sei. Daher könne er ja jetzt schwerlich rückwirkend über 16 Jahre – von der Übergabe der Klinik 2003 bis zur Klageeinreichung 2019 – eine Vertragsstrafe geltend machen.
Landkreis will gütliche Einigung
Der Landkreis betont dagegen, dass er immer noch an einer gütlichen und konstruktiven Lösung interessiert sei. Aus seiner Sicht ist der Standort für eine angemessene Versorgung der Bevölkerung im Oberharz unverzichtbar. Dass das Haus klein und wirtschaftlich von den anderen abhängig sei, habe Asklepios ja beim Erwerb gewusst.
Und es sei zwar zutreffend, dass die Vertragsbestimmungen für diesen speziellen Standort relativ vage eine Erhaltung und Weiterentwicklung festschreiben, gegenwärtig tue Asklepios aber nicht einmal das, sondern lasse das Krankenhaus auch baulich verfallen, wofür es zahlreiche Zeugenaussagen gäbe. Probleme mit Ärzte- und Patientenmangel seien daher im Wesentlichen hausgemacht.
Aus Sicht des Landkreises sei es gut, dass die erste Güteverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig nun endlich am 27. August stattfinde, schreibt Landkreissprecher Maximilian Strache. Der ursprüngliche Termin im April war wegen der Covid-19-Pandemie verschoben worden. „Wir stellen uns auf eine intensive Verhandlung ein, bei der keine der beiden Seiten ihre jeweiligen Positionen ohne Weiteres aufgeben wird“, sagt Strache.
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