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Neue Auflagen für TierhaltungWenn der Hund mit Anwalt droht

Landwirtschaftsministerin Klöckner (CDU) möchte das Leben von Hunden verbessern. Weil die sich für Sommerloch-PR eignen?

Um seine zukünftige Freiheit steht es gut: Hund Foto: Tobias Kruse/Ostkreuz

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Im Frühjahr während der Coronakrise meldeten Hundezüchter eine Rekordnachfrage nach den haarigen Begleitern, während nun Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) eine Verordnung ankündigt, die vorschreiben soll, diesen dann auch zweimal am Tag für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien zu gönnen.

Da dürfte manch Frauchen froh sein, wenn es den Frischluftaufenthalt delegieren und sozusagen zertifiziert nachweisen kann, falls der missgünstige Nachbar es beim Amt anschwärzt.

Welpen sollen in den ersten Lebenswochen mindestens vier Stunden täglich Menschenkontakt haben

Die Freilaufpflicht ist nicht die einzige vorgeschlagene Neuerung. Weitere Regeln betreffen verschärfte Vorgaben bei der Haltung in Zwingern und zur Zucht – so sollen Züchter nur noch fünf statt bisher zehn Hunde pro Person betreuen dürfen, eine Person muss täglich nach den Tieren sehen, den Hunden muss im Zwinger außerhalb der Schutzhütte ein eigener Liegeplatz zur Verfügung stehen, und Welpen sollen in den ersten Lebenswochen mindestens vier Stunden täglich Menschenkontakt haben, damit sie sich an das merkwürdige Wesen auf zwei Beinen gewöhnen.

Manchen wird es überraschen, dass das überhaupt noch erlaubt ist, aber nun soll auch die Anbindehaltung, also der berüchtigte Kettenhund, tatsächlich endgültig verboten werden.

Tierschutz kostet Geld

Das ist alles gut und richtig. Erwartungsgemäß fordern Tierschützer mehr, während zuständige Behörden reserviert reagieren, weil sie ausufernde Nach­bar­schaftsstreitigkeiten um Gas­si­frequenzen fürchten und die Vorgaben bei privaten Haltern ohnehin nicht kontrollieren können.

Aber allein die Signalwirkung könnte Gutes bewirken, denn dass es immer noch massive Tierschutzprobleme im Umgang mit den Lieblingstieren der Deutschen gibt, ist unbestritten. Manchem Halter ist vermutlich bislang nicht einmal bewusst, dass es kein übertriebener sportlicher Ehrgeiz der anderen Hundefreunde ist, regelmäßig rauszugehen, sondern tierpflegerische Notwendigkeit.

Und auch wenn natürlich kein Amtsveterinär zukünftig mit der Stoppuhr hinter dem Herrchen herlaufen wird, könnten die Vorgaben den Behörden helfen, etwa bei Streitigkeiten, was denn nun angemessen ist.

Dabei gilt natürlich schon jetzt nach Tierschutzgesetz, dass jedes Tier seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten werden muss. Solange die Behörden personell nicht besser ausgestattet werden, um diese Vorgaben auch umzusetzen, bleiben aber alle Vorschriften zahnlose Hunde. Tierschutz kostet eben Geld.

Das gilt erst recht für das übliche Zweiklassensystem zwischen Heim- und Nutztieren. Hunde gehen immer, da ist der Beifall für ein paar politische Streicheleinheiten rasch eingeheimst. Aber Hühner laufen ebenfalls gerne herum, und eine Stunde Auslauf würde dem Schwein bestimmt auch gefallen. Gleiches Recht für alle, könnte man da guten Gewissens fordern.

Ein politischer PR-Gag

Dann allerdings würden die Preise für das Schnitzel so saftig, wie das Fleisch aus der Massentierhaltung niemals ist. Statt also in der Nutztierhaltung mit klaren Vorschriften für tierwürdige Haltungsbedingungen zu sorgen, belässt Klöckner es hier bei windelweichen Wohlfühlansagen, die der institutionalisierten Tierquälerei in großen Teilen der Landwirtschaft nichts entgegensetzen. Da wird der Kettenhund der schärferen Vorschriften noch lange nicht von der Leine gelassen.

Auf der anderen Seite bleibt anzumerken: Freilauf heißt nicht frei herumlaufen lassen. Während Hundebesitzer gezwungen werden müssen, ihre Tiere überhaupt mal an die frische Luft zu bringen, lassen Katzenhalter ihre Lieblinge einfach unkontrolliert draußen herumtigern und nach Belieben Vögel, Kleinsäuger und Eidechsen töten. Das ist nicht nur ein Tier-, sondern auch ein Artenschutzproblem.

So ist der Klöckner’sche Vorschlag insgesamt letztlich eher ein PR-Gag zum ausgehenden Sommerloch. Während nicht zuletzt wegen der Corona-Ausbrüche in der Fleischindustrie zunehmend ganz grundlegend über die Zukunft der Tierhaltung nachgedacht wird, kommt das Ministerium mit Kuschelvorschriften für ein paar niedliche Hundewelpen daher, die kaum jemandem wehtun. Da wird doch das Huhn in der Pfanne verrückt.

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1 Kommentar

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  • Gebe dem Autor hier voll und ganz Recht, für die lieben Haustiere tut man alles, aber die "Nutztiere" können im eigenen Kot verrecken ohne dass es jemanden kümmert.

    Ich finde es auch gut, dass man Tiere schützen möchte, aber wie soll z.B. diese Vorschrift überhaupt überprüft werden.



    Wird hier damit nicht nur das Denunziantentum befördert?



    Wurde auch eine Aussage getroffen, wie lange man Gassi gehen muss?



    Wenn man hier nur kurz um den Block geht bis der Hund sein Geschäftchen gemacht hat (das lässt man dann natürlich liegen -> man zahlt ja nicht umsonst Hundesteuer ;-)) mag das noch für den 13 Jahre alten Pudel ausreichen, aber ein junger Schäferhund hat hier sicher andere Ansprüche.

    Mit einem Satz, die Zeit hätte man evtl. sinnvoll nutzen können.



    Man hätte evtl. darüber nachdenken können, ob man Hunde nicht generell nur an Leute abgibt, die eine Eignungsprüfung zum halten eines Hunde abgelegt haben.



    Wer Angeln will muss auch eine Prüfung ablegen, warum ist ein Fisch hier anders als ein Hund?