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Schlechtes Timing

Die Soloselbstständige Beate Schwartau, die sechs Wochen lang nichts von der Corona-„Soforthilfe“ sah, hatte Pech beim Antrag

Von Gernot Knödler

Manchmal bestraft das Leben auch den, der zu früh dran ist: Dass die Soloselbstständige Beate Schwartau sechs Wochen nach ihrem Antrag noch keinen Cent von der angeblichen Corona-„Soforthilfe“ gesehen hat (taz berichtete), liegt auch daran, dass sie ihren Antrag so fix gestellt hat – und damit noch gar nicht in den Genuss des vereinfachten Antragsverfahrens kam.

Schwartau ist als Beraterin tätig und im Hamburger Landesbezirk der Gewerkschaft Ver.di Sprecherin für die Selbstständigen. Zum Zeitpunkt dieser Recherche hat sie weder einen Soforthilfe-Zuschuss der Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB) für Betriebs- und Sachkosten erhalten noch Arbeitslosengeld 2 für ihren Lebensunterhalt.

„Seit 32 Jahren bin ich alleinerziehend freiberuflich tätig“, sagt Schwartau. „Bisher habe ich nie Sozialleistungen oder IFB-Kredite benötigt.“ Doch jetzt seien ihr durch die Corona-Verordnungen der norddeutschen Länder sämtliche Aufträge bis September weggebrochen.

Die Falle, in die Schwartau tappte, war, dass die Corona-Sonderregeln der Bundesagentur für Arbeit zwar seit dem 28. März gelten, die vereinfachten Anträge aber erst ab dem 1. April bereitgestellt wurden. Schwartau steckt in dem aufwendigen alten Verfahren fest.

Dazu kommt nach Auskunft des Jobcenters, dass ihr Fall kompliziert ist. Für eine zügige Bearbeitung ihres Verfahrens hätten leider noch wichtige Nachweise gefehlt. Inzwischen seien ihr „unter Vorbehalt der Klärung noch offener Fragen“ vorläufig Leistungen bewilligt worden.

Warum Schwartau trotz vieler Versuche keine befriedigenden Auskünfte erhielt, bleibt offen. Das Jobcenter hat wegen des Andrangs neben seiner zentralen Service-Hotline 30 lokale Nummern geschaltet.

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