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Für Kalbitz wird es enger

Der Brandenburger AfD-Chef räumt ein, wahrscheinlich auf einer Liste der Nazi-Organisation HDJ gestanden zu haben. Die Mitgliedschaft bestreitet er weiter. Am Freitag berät der Parteivorstand

Von Sabine am Orde

Wenn der Bundesvorstand der AfD am Freitagnachmittag zusammenkommt, wird es nicht nur turbulent zugehen – der Verfassungsschutz wird das Treffen auch sehr genau im Blick haben. Denn auf der Tagesordnung steht die Zukunft von Andreas Kalbitz, Landes- und Fraktionschef in Brandenburg, bislang einer der Köpfe des nach eigener Auskunft inzwischen aufgelösten „Flügels“ und zudem selbst Mitglied im Bundesvorstand.

In einem Brief an das Gremium, der der taz vorliegt, hat Kalbitz gerade eingeräumt, dass es „möglich und wahrscheinlich“ sei, dass sein Name auf einer „Interessenten- oder Kontaktliste“ der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) aufgeführt werde. Jener inzwischen verbotenen Nazi-Organisation also, deren Ziel es war, Kinder und Jugendliche zur neuen nationalsozialistischen Elite heranzuziehen. Der Rechercheverbund von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatte zuerst über das Schreiben berichtet.

Der AfD-Bundesvorstand hatte Kalbitz Ende März, nachdem der Verfassungsschutz den „Flügel“ als rechtsextrem eingestuft hatte, dazu aufgefordert, eine Liste der politischen Organisationen und Vereinigungen vorzulegen, in denen er Mitglied gewesen ist oder zu denen er Kontakt hatte.

In dem fünfseitigen Schreiben führt Kalbitz nun zahlreiche Organisationen an – fast alles davon ist bereits öffentlich bekannt. Ohnehin aber hat der Mann aus seiner rechtsextremen Biografie stets nur das zugegeben, was gar nicht mehr zu leugnen war. Die HDJ ist dabei nun besonders interessant, weil sie Kalbitz seine Mitgliedschaft in der AfD kosten könnte. Was wiederum eine massive Schwächung des „Flügels“ bedeuten würde – wenn sich der Bundesvorstand denn traut, gegen diesen vorzugehen.

Wenn Kalbitz wirklich Teil der Neonazitruppe gewesen ist, so meinen zahlreiche Parteifunktionäre, sei er nicht mehr zu halten. Aber auch formal hätten seine Gegner dann einen Hebel in der Hand. Denn der 47-Jährige hätte laut AfD-Satzung die HDJ-Mitgliedschaft beim Parteieintritt angeben müssen. Weil er das aber nicht tat, könnte der Bundesvorstand ihm mit einfacher Mehrheit die Parteimitgliedschaft aberkennen – ein meist langwieriges Auschlussverfahren wäre gar nicht nötig.

Allerdings bestreitet Kalbitz weiter, Mitglied der HDJ gewesen zu sein. Der Verfassungsschutz dagegen hält genau das für erwiesen. Das Bundesamt habe Belege, sagte Brandenburgs Verfassungsschutzchef Jörg Müller noch vor wenigen Tagen im Interview mit der taz: „Etwa einen HDJ-Mit­glieds­eintrag einer ‚Familie Andreas Kalbitz‘ von 2007 mit der Nummer 01330.“

Er habe das Bundesamt für Verfassungsschutz deshalb inzwischen verklagt, sagte Kalbitz der taz. Der Inlandsgeheimdienst habe ihm die Herausgabe der „angeblichen Belege“ verweigert, dagegen gehe er nun vor. In den Anlagen zu Kalbitz’ Schreiben wird der Mitgliedsnachweis gar als Fälschung bezeichnet.

Viel spricht also dafür, dass Kalbitz am Freitag wieder einmal versuchen wird, sich herauszureden. Doch nicht nur für ihn, auch für die AfD als ganze steht viel auf dem Spiel. Denn der Verfassungsschutz prüft weiter, ob nicht auch die Gesamtpartei strenger eingestuft werden muss. Mit Blick auf die Belege für Kalbitz’ HDJ-Mitgliedschaft sagte Brandenburgs Verfassungsschützer Müller, es werde „die entscheidende Messlatte sein, wie der AfD-Bundesvorstand mit Kalbitz umgeht“.

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