: Autofreiheit ausgebremst
Das Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen die temporäre Fußgängerzone in Ottensen statt. Deren Einrichtung sei wahrscheinlich rechtswidrig gewesen. Die juristischen Folgen sind bislang noch unklar
Gegner der temporären Fußgängerzone in Ottensen haben einen juristischen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab Eilanträgen von zwei Anliegern statt, die sich gegen das seit September 2019 laufende Projekt „Ottensen macht Platz“ richten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Die probeweise Einrichtung der Fußgängerzone rund um den Spritzenplatz sei mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weil es für die damit verbundenen Eingriffe in die Rechte der gewerblichen Anlieger keine tragfähige gesetzliche Grundlage gebe, entschieden die Richter.
So dürften Verkehrsbeschränkungen zu Erprobungs- und Forschungszwecken nur bei einer Gefahr für Personen oder Sachgüter angeordnet werden. Eine solche Gefahrenlage liege aber nicht vor. Das Verwaltungsgericht könne auch nicht erkennen, dass ein vorzeitiges Ende der wohl rechtswidrigen Erprobungsmaßnahme unerträgliche Erschwernisse zur Folge hätte oder eine Evaluation des bisherigen Projekts unmöglich machen würde.
Ursprünglich sollte die temporäre Fußgängerzone noch bis Ende Februar bestehen bleiben. Noch unklar sind jedoch die tatsächlichen rechtlichen Folgen. Denn formaljuristisch beträfen die Beschlüsse des Gerichts allein die Kläger, hieß es. Außerdem könne die Stadt gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts noch Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.
Nach Angaben des verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Altona, Tim Schmuckall, werde die Innenbehörde Widerspruch gegen das Urteil einlegen. „Da der Pilotzeitraum jedoch ohnehin fast vorbei ist, kann die Evaluation wie geplant erfolgen.“ Deren Ergebnisse würden wie geplant im Februar veröffentlicht und diskutiert. „Im Anschluss wird voraussichtlich die Bezirksversammlung am 20. Februar entscheiden“, ob und wie es mit dem Projekt weitergehe. (dpa)
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