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Wilderei in BayernDer Luchshasser ging in die Falle

Seit Jahren verschwinden Luchse im Bayerischen Wald spurlos. Der Verdacht: Wilderer stellen ihnen nach. Jetzt wurde erstmals einer verurteilt.

Der Luchs ist nach Bär und Wolf der größte Beutegreifer Europas. Dieser hier jagt in Tschechien Foto: Bildagentur-online/McPhoto-Muth

CHAM taz | Der Luchs hatte keine Chance, er war in die Falle gegangen. Umschlossen von vier stabilen Metallgittern blieb der Raubkatze nur noch, dem Fallensteller die Zähne zu zeigen, wenige Augenblicke bevor ihn dieser erschoss. Mit diesem Detail, dem Zähnefletschen, habe der Jäger und Landwirt aus dem Lamer Winkl noch geprahlt, berichtete der Zeuge, der den Angeklagten schwer belastete. Die Falle habe ihm der Landwirt ebenfalls gezeigt, stolz Mechanismus und Funktion vorgeführt. Zudem habe er zugegeben, das Tier mit einer in Deutschland verbotenen Waffe erschossen zu haben. Auch von den Tötungen anderer Luchse und Wildtiere habe der Angeklagte gesprochen, dar­unter von Wolf und Fischotter.

Im fast voll besetzten Saal 1 des Amtsgerichts Cham lauschten Richter, Staatsanwalt und Zuschauer am vergangenen Donnerstag diesem Zeugen. Dabei entstand das Bild von einem Täter, der sich als Jäger für etwas ganz Besonderes hält und daraus das Recht ableitet, sich in seinem Revier aufzuführen wie der Herr über Leben und Tod. Nach knapp drei Stunden war Andreas Lecker, Richter am Amtsgericht Cham, vom illegalen Waffenbesitz und dem Nachstellen und Töten von mindestens einem Luchs überzeugt und sprach den 53-Jährigen schuldig.

Lange haben Umweltverbände und Naturschützer auf diesen Prozess gewartet. Seit Jahren werden im Bayerischen Wald, dem Bayerwald, Luchse tot aufgefunden. Keine dieser illegalen Tötungen konnte bisher geklärt werden. Die Aufklärungsrate von Wilderei ist in Deutschland generell gering. Zum einen, weil die Natur selbst die Spuren rasch verwischt. „Vor allem aber wurde Wilderei bislang weder im politischen noch gesellschaftlichen Diskurs als Delikt wirklich ernst genommen“, sagt Diana Pretzell vom World Wide Fund for Nature (WWF), die zum Prozess aus Berlin anreiste. „Zudem ist die Datenlage schlecht, es gibt bisher keine bundesweite Datenbank, die alle Fälle dokumentiert.“

Doch vor dem Hintergrund des Artensterbens steigt das Bewusstsein auch für Naturschutzkriminalität. „Und somit steigt der Druck auf Politik und Ermittlungsbehörden“, ist sich Andreas von Lindeiner sicher, der als Luchsbeauftragter für den Landesbund für Vogelschutz e.V zum Verfahren gekommen ist. Neben zahlreichen Vertretern von Naturschutzverbänden und interessierten BürgerInnen verfolgt auch ein dunkelgrün gekleidetes Grüppchen Jäger des örtlichen Jagdverbandes den Prozess. Mit der Presse zu sprechen weigern sie sich.

Luchse – vergiftet, erschossen, enthauptet

Der Luchs Der Eurasische Luchs (Lynx lynx) ist die größte Katzenart und nach Bär und Wolf der drittgrößte Beutegreifer Europas. Einst waren die etwa schäferhundgroßen Katzen mit dem gefleckten Fell und den charakteristischen Pinselohren in allen Waldgebieten Europas verbreitet, heute steht er auf der Roten Liste. Dank Auswilderungsprojekten leben in Bayern, im Harz und im Pfälzerwald etwa135 Tiere.

Seine Feinde Die mit einem Sender ausgestattete Luchsin Tessa wird im März 2012 im Landkreis Regen tot neben einem vergifteten Rehkadaver gefunden. Im Mai 2013 wird bei Bodenmais im Landkreis Regen eine erschossene Luchsin gefunden. Sie war mit drei Jungen trächtig. Im Mai 2015 werden im Landkreis Cham unweit einer Fotofalle des Luchsprojekts Bayern vier abgeschnittene Pfoten der zwei verschwundenen Luchse Leo und Leonie entdeckt. Im Dezember 2015 wird bei Schönberg im Landkreis Freyung-Grafenau ein strangulierter Luchs im Straßengraben gefunden. Offenbar sollte ein Verkehrsunfall vorgetäuscht werden. 2017 wird in den Berchtesgadener Alpen das Luchsmännchen Alus gefunden – erschossen und enthauptet.

Als der Zeuge spricht, wird der Jäger nervös

In der Verhandlung gibt sich der Angeklagte betont gelassen, doch seine Körpersprache straft ihn Lügen. Als die Staatsanwältin die Anklage verliest, steigt ihm die Röte ins Gesicht. Und als der Hauptbelastungszeuge spricht, rutscht er auf seinem Stuhl hin und her, wischt sich die Handflächen an den Hosenbeinen ab. Dem Jäger wird nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes das „vorsätzliche Nachstellen und Zerstören eines wild lebenden Tiers einer streng geschützten Art“ vorgeworfen, was mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Schon lange war die Polizei auf den Mann aufmerksam geworden. 2015 hatte ein Unbekannter demonstrativ vier abgetrennte Luchspfoten in der Nähe einer Fotofalle des bayerischen Luchsmonitorings abgelegt. Es waren die Vorderläufe von Leo und Leonie, einem jungen Luchs­pärchen aus dem Lamer Winkl. Mehrere Umweltverbände und der Bayerische Jagdverband erstatteten Anzeige gegen unbekannt. Lange tappte die Polizei im Dunkeln. Dann 2016, nach einem Tipp des späteren Zeugen, durchsuchte die Polizei Haus und Hof des Landwirts, wo sie sowohl Luchsohren als auch Luchskrallen entdeckte.

Ein Unbekannter hatte 2015 demonstrativ vier abgetrennte Luchspfoten in der Nähe einer Fotofalle abgelegt

Es lief die aufwendigste Untersuchung an, die die bayerische Justiz in Sachen Artenschutzdelikt bisher unternommen hatte. Sie sind auch der Grund, warum der Fall erst jetzt mit dem Prozess zum Abschluss kam. Die DNA wurde verglichen, dazu mit der tschechischen Luchs-Datenbank abgeglichen. Außerdem gab es ein ballistisches Gutachten zu Geschosspartikeln, die teilweise in den Pfoten gesteckt hatten. Dem damals Verdächtigen konnte die Tötung der beiden Tiere zwar nicht nachgewiesen werden, doch er blieb im Visier.

Ein Nachtsichtgerät, die Falle, viele Waffen

Denn die Ermittler entdeckten bei ihm diverse verbotene Waffen, darunter ein Nachtsichtgerät mit Zielfernrohr. Und sie stießen im Wald auf die vom Zeugen geschilderte Falle, rund zweieinhalb Meter lang und jeweils einen knappen Meter breit und hoch, eine Einzelanfertigung. Schmauchspuren daran stimmten mit den unerlaubten Waffen des Jägers überein. In der Falle lagen Rehknochen und Rehhaare – nach Überzeugung von Richter Andreas Lecker die Köder.

Grotesk waren die Ausflüchte des Angeklagten, der bis zum Schluss alles bestritt. Die Falle, so behauptete er vor Gericht, habe sein Vater anfertigen lassen und allein betrieben, und zwar als Fuchsfalle. Der Vater konnte dazu nichts mehr sagen, weil er unlängst verstorben war. Allerdings saß dieser Vater zu den Tatzeiten in den Jahren 2014 bis 2016 nachweislich beinamputiert im Rollstuhl. Dass der im Wald eine „Fuchsfalle“ betrieben haben soll, fand Richter Lecker dann doch unglaubwürdig.

Hinzu kommt: Fuchsfallen sind etwa nur dreimal größer als ein Schuhkarton und werden serienmäßig hergestellt. „So etwas kann man längst übers Internet kaufen“, sagte Richter Lecker. Auffällig einmütig waren auch die Aussagen der als Zeugen geladenen Familienmitglieder, die meisten selbst Jäger. Sie alle wollen entweder von dieser überdimensionierten „Fuchsfalle“ überzeugt gewesen sein oder nie etwas davon gewusst zu haben. Die meisten Zuschauer dürfte der Gedanke beschlichen haben, dass im Zeugenstand kräftig gelogen wurde.

Der Luchs soll wieder heimisch werden

Um die Emotionen zu verstehen, die dieser Fall auslöst, muss man zurückblicken. Vor gut 150 Jahren wurde der Eurasische Luchs im Bayerwald und Böhmerwald ausgerottet. Heute streifen hier Nachkommen jener Luchse umher, die in Tschechien in den achtziger Jahren ausgewildert wurden und nach der Grenzöffnung nach Bayern wechselten. Seit 1992 sind sie dank der FFH-Richtlinie streng geschützt, ihre Ausbreitung über die Grenzen des Nationalparks Bayerischer Wald hinaus ist von der bayerischen Staatsregierung gewünscht und 2008 eigens im „Managementplan Luchs“ festgelegt.

Studien zeigen, dass es in der Region genug Wald und Wild für rund 100 Luchse gäbe. Doch im Bayerwald stagniert die Population seit Jahren bei knapp 20 Tieren. Mindestens 14 Tiere sind seit 2010 spurlos verschwunden, besonders im Arbergebiet, auch „Bermudadreieck für Luchse“ genannt. Nur sechs tote Luchse wurden seit 2012 gefunden – erschossen, vergiftet, stranguliert.

Am Ende sind es die eigenen Worte des Angeklagten, die ihn überführen. „Denn nicht nur ein Geständnis gegenüber der Justiz, sondern auch ein solches gegenüber einer anderen Person gilt als Geständnis“, erklärt Richter Lecker dem überraschten Mann. Der Luchsfänger war selbst in eine Falle getappt.

Denn der Zeuge, der sich drei Jahre zuvor bei ihm als Jagdgast ausgegeben hatte, war nicht nur Jäger, sondern auch ein erfahrener Gutachter für Beutegreifer. Jemand hatte ihm geflüstert, der Landwirt aus Lohberg könnte etwas mit dem Verschwinden der Luchse zu tun haben. Während seines Aufenthalts hatte der Wild­experte den Täter dann zum Ausplaudern seiner „Heldentaten“ gebracht. Die WWF-Belohnung von 25.000 Euro ist ihm gewiss.

Der Täter wird hingegen zu einer Strafe von 3.000 Euro verurteilt. Zu milde, fanden viele Besucher. Sie orientiert sich an der finanziellen Lage des verschuldeten Landwirts. Zudem wird dieser die erheblichen Verfahrenskosten zahlen, dazu Waffen, Jagdschein und Waffenbesitzkarte abgeben. „Das Wichtigste ist, dass es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen ist“, macht Luchsbeauftragter Andreas von Lindeiner klar. „Es ist ein Signal für den Umgang mit Naturschutzkriminalität, das hoffentlich potenzielle Täter abschreckt.“

Das allerdings hilft dem geringen Luchsbestand im Bayerwald nicht. „Den Luchsen gelingt es nicht, sich vom Bayerischen Wald aus in andere, geeignete Regionen auszubreiten“, sagt Uwe Friedel vom Bund Naturschutz. Auswilderungen hat bislang der Bayerische Jagdverband verhindert. Zugleich hatte er sich stets gegen den Verdacht verwahrt, die Luchswilderer könnten aus seinen Reihen stammen.

So ist es durchaus eine Botschaft an die eigenen Mitglieder, dass der Verband einen Tag vor dem Prozess zusammen mit bayrischen Nabu und dem WWF die „Regensburger Erklärung“ unterschrieben hat. Darin fordern die Verbände von der bayerischen Staatsregierung einen Aktionsplan gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität. „Aber auch die Bevölkerung muss sensibilisiert werden“, fügt Diana Pretzell vom WWF hinzu. „Wilderei ist kein Kavaliersdelikt.“

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