E-Scooter im Straßenverkehr: Im Chaos wenigstens blinken
E-Tretroller verschlimmern die aggressive Lage auf den Straßen. Sie müssen mit Blinkern nachgerüstet werden, fordert GdP-Chef Oliver Malchow.
B isher spielte sich der Kampf um den Platz im Straßenverkehr zwischen drei Gewichtsklassen ab: dem Auto, dem Zweirad und der Schuhsohle. Nun ist ein weiterer Wettbewerber in den Ring gestiegen: der E-Tretroller. Schon vor der Zulassung der neudeutsch genannten E-Scooter waren viele Städte nicht einmal auf den zunehmenden Radverkehr vorbereitet. Ein Anfachen der ohnehin hitzigen und teils hoch aggressiven Lage im innerstädtischen Straßenverkehr war damit vorprogrammiert.
Das Problem: Als Moderator des rollenden Plus-Verkehrs kommt die Polizei kaum infrage. Wegen vieler anderer anfallender Aufgaben und Einsätze sind die wichtigen Kontrollen im Straßenverkehr ohnehin schon stark reduziert. Klar, dass die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schon seit Langem mehr Personal fordert. Polizeiliche Präsenz ist der Schlüssel zu einer verbesserten Verkehrsmoral. Doch das bleibt wohl erst mal Zukunftsmusik, die spannungsgeladene, aggressive Situation auf den Straßen und Radwegen jedoch ist Gegenwart.
Nach nur wenigen Wochen beobachten wir mit Besorgnis vermehrt Unfälle mit E-Tretroller-Beteiligung. Was alle Verkehrsteilnehmer zu vergessen scheinen: Weder Fahrrad noch E-Tretroller sind von einem schützenden Blechmantel umgeben. Bei einem Sturz wird auch kein Airbag ausgelöst. Es klingt banal, aber das Anhalten an einer roten Ampel rettet Leben. Auch das Blinken oder das Rausstrecken der Hand verhindert Unfälle mit gravierenden Folgen. Die Nutzer der E-Scooter scheinen auch nicht besonders richtungsanzeigefreudig. Daher sollte die Regierung die Hersteller schleunigst zu Nachrüstungen mit Blinkern verpflichten. Zudem sollte das Tragen eines Helms im eigenen Interesse der Rollerfahrer liegen.
Jahrgang 1956, ist Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Er stammt aus Schleswig-Holstein und lebt derzeit jobbedingt in Berlin.
Es würde helfen, sich wieder auf den ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung besinnen: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Vielleicht ein frommer Wunsch, doch wenn jeder meint, zuerst zu kommen und im Recht zu sein, wird sich nichts ändern.
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