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Straße von HormusEine EU-Mission ist illusorisch

Kommentar von Sophia Besch

Deutschland kritisiert gern vom Spielfeldrand, statt eigene Vorschläge zu machen. Ein Gastkommentar von Sophia Besch vom Center for European Reform.

Nicht alle, die was sehen, haben auch den Durchblick Foto: dpa

I n einer erneuten Machtdemonstration hat Iran nun einen weiteren Tanker festgesetzt. Die Bundesregierung steht vor der Frage, ob Deutschland sich an einer Militärmission in der Straße von Hormus beteiligen willl. Klar ist: Eine Eskalation im Persischen Golf soll verhindert werden. Klar ist auch, dass Deutschland als Exportnation ein Interesse daran hat, Handelswege zu schützen.

Lassen sich diese Ziele vereinen? Die öffentliche Debatte verharrt in den typischen Reflexen. „Militärische Lösungen“ seien immer die falschen, sagen die einen, man stehe gegenüber Bündnispartnern in der Verantwortung, die anderen.

Wer seit Jahren „mehr Verantwortung“ für Deutschland fordert, sollte konkret umreißen, wie eine Mission aussehen müsste, damit eine deutsche Beteiligung infrage kommt. Dabei geht es um Einsatzregeln, Risikobereitschaft und Führungsstrukturen. Wer Handelsschiffe eskortieren will, muss mit Konflikt rechnen; einem bewaffneten Einsatz muss der Bundestag zustimmen. Wer eine Beobachtermission befürwortet, muss einen Plan haben, welche Konsequenzen aus den gesammelten Informationen gezogen werden dürfen. Und den haben die politisch Verantwortlichen bisher nicht.

Außerdem sollte man zur Kenntnis nehmen, dass eine Koordinierung mit den USA in der Praxis unvermeidbar ist. Die „rein“ europäische Mission gibt es nicht. Dennoch kommt ein Einsatz unter US-Führung nicht infrage, da zu Recht Washingtons Politik des „maximalen Drucks“ auf Iran abgelehnt wird – zu groß ist das Eskalationsrisiko. „Europäisch“ bedeutet zudem nicht gleich EU. Die deutsche Verfassung fordert ein System kollektiver Sicherheit. Doch mit der „Verteidigungsunion“ ist es noch nicht weit her. Daher muss klargestellt werden, ob eine „Koalition der Willigen“ eine Option wäre.

Sophia Besch

ist Senior Research Fellow mit Schwerpunkt Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Berliner Büro des Centre for European Reform

Wenn deutsche Ziele und Grenzen feststehen, sollte Berlin sich bemühen, mit Partnern eine europäische Antwort auszuarbeiten, anstatt vom Spielfeldrand zu kommentieren. Das wäre ein Schritt in Richtung verantwortungsbewusste Sicherheitspolitik.

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12 Kommentare

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  • [RE]: " Bündnisse einzugehen ist die intelligentere Art mit Ressourcen sparsam umzugehen..."

    Wenn aber der Verbündete erst die Situation provoziert, die den Einsatz (angeblich) erforderlich macht? Ist es dann auch noch intelligent, in die Falle zu tappen?

  • [...] Beitrag entfernt. Kritik, Anregungen, Fragen zur Moderation bitte an kommune@taz.de. Vielen Dank! Die Moderation

  • Was geht es uns an, wenn Tanker aus Panama und Nigeria nicht passieren können. Da soll sich doch bitte die Marine der Länder darum kümmern unter deren Flagge die Schiffe fahren. Öltanker unter deutscher Flagge gibt es kaum.

    Im übrigen waren es die Briten, die zuerst das Prinzip der Freiheit der See unterminiert haben, indem sie seerechtswirdrig auf Wunsch der USA einen Tanken mit iranischen Öl in Gilbraltar militärisch gestürmt haben..

  • "Das CER wird von einer Vielzahl an Firmenspendern finanziert, zu denen einige der weltgrößten Konzerne sowie mit AIG Europe, Barclays, Deutsche Bank, Fidelity Investments, Goldman Sachs, HSBC, Invesco, JPMorgan Chase, Lloyds Banking Group, Morgan Stanley, Nomura Holdings, North Asset Management, Rothschild & Co., Standard Chartered Bank und The Vanguard Group eine Reihe der führenden Banken und Finanzdienstleister gehören"



    de.wikipedia.org/w...or_European_Reform



    Muss man mehr wissen?

  • Wenn man weiß, was das Centre for European Reform (CER) ist und wer diese Lobbyorganisation finanziert, wird sich wundern, warum die hier in der taz zu Wort kommen. Schon der Begriff "Mission" ist verräterisch.

  • Die deutsche Verfassung schränkt vor allem den Einsatz der Bundeswehr auf ein einzelnes Szenario ein, nämlich den Verteidigungsfall. Das auch aus ganz bestimmten Gründen und für einen ganz bestimmten Nutzen. In den Hoheitsgewässern des Irans wird ganz bestimmt nicht verteidigt.

    • @Hampelstielz:

      "Verteidigungsfall"

      Unsere Freiheit wird seit 18 Jahren am Hindukusch verteidigt. Warum nicht auch an der Straße von Hormus? Verteidigung ist flexibel.

    • @Hampelstielz:

      Schonn

      Aber Harbie I. - Zieht schon mal vorsorglich Schröders suboptimale -



      Dicke Hose & Joschkas fat Jackètt an.

      unterm--- & uns Angie -- Newahr --



      Wollte schon mit UN-blankem Arsch -



      MitmArschieren - Lassen. Klar - wa!

      Na Mahlzeit

    • @Hampelstielz:

      Sollte das stimmen, wären sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr verfassungswidrig. Dürfte wohl kaum der Fall sein, denn sonst hätte sich längst einer der "Pazifisten" der Linkspartei gefunden, um eine Verfassungsklage erfolgreich durchzuführen. Oder hab ich was verpasst?

      • @Tom Berger:

        Wie jedes Gesetz ist es entsprechend schwammig formuliert, da muss ich dir recht geben. Wir wissen aber, dass nicht einmal die Würde des Menschen unantastbar ist, wenn dem Gesetz eine Ausnahmeregelung beigefügt wird. So auch hier.

        Grundgesetz

        Art. 87a

        (1)



        1



        DerBund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.



        2



        Ihrezahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

        (2)



        Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

        (3)



        1



        DieStreitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist.



        2



        Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden;die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

        (4)



        1



        ZurAbwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels91Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.



        2



        DerEinsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

        Zusatz 3 und 4 sind die üblichen Windungen, die man in eine moderne Verfassung wohl einbauen muss.