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Erdöl-Tanker vor Gibraltar„Grace 1“ darf wieder auslaufen

Ein Gericht in Gibraltar hat einen US-Antrag, den mit iranischem Erdöl beladenen Tanker dauerhaft zu beschlagnahmen, abgewiesen.

Darf weiterfahren: die „Grace 1“, hier am Donnerstag vor Gibraltar Foto: ap

Madrid afp Das Oberste Gericht des britischen Überseegebiets Gibraltar hat das Auslaufen des seit Anfang Juli dort festgesetzten iranischen Öltankers „Grace 1“ erlaubt. Die Forderung der US-Regierung, das Schiff dauerhaft zu beschlagnahmen, wurde damit am Donnerstag verworfen. Der Vorsitzende Richter Anthony Dudley sagte, dem Gericht liege derzeit kein schriftlicher US-Antrag vor für eine fortdauernde Beschlagnahmung des Schiffes vor.

Der zuständige Staatsanwalt hatte vor der Anhörung im Zusammenhang mit einem solchen Antrag von „gegenseitiger juristischer Unterstützung“ gesprochen.

Großbritannien hatte die mit iranischem Erdöl beladene „Grace 1“ mit der Begründung festgesetzt, dass sie im Verstoß gegen EU-Sanktionen Erdöl nach Syrien habe transportieren wollen. Teheran hat schriftlich versichert, dass die Fracht des Schiffes nicht für Syrien bestimmt sei.

Der Streit hatte die Spannungen mit dem Iran noch verschärft. Zwei Wochen nach der Festsetzung der „Grace 1“ setzte der Iran im Persischen Golf ein britisches Schiff fest. Seit Anfang des Monats beteiligt sich Großbritannien an der „internationalen maritimen Sicherheitsmission“ der USA in der Golfregion.

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1 Kommentar

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  • Naja, eine Agenturmeldung... Liebe taz, 'Meinungsfreiheit' sollte doch nicht 'frei von Meinung' heissen, oder? Man muss ja nicht jeden Mitspieler im weltweiten Poker mögen, aber ein paar kräftigere Töne zur Rechtmässigkeit der auf US-Wunsch von den Briten durchgeführten Festsetzung hätten schon sein dürfen. Man kann eine Agenturmeldung (hier: afp) auch ergänzen...



    EU-Sanktionen, ob rechtmässig oder nicht, sind nur für EU-Bürger bzw EU-Firmen bindend. Die Strasse von Gibraltar ist, genau wie die Strasse von Hormus, eine Internationale Wasserstrasse, mit freier Passage für alle zivilen Schiffe. Ein Verstoss dagegen ist VÖLKERRECHTSWIDRIG. An anderer Stelle hat die taz eine solche Meinung stets & im Übermass wiederholt...