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EZB darf Banken kontrollieren

Aus Karlsruhe Christian Rath

Die Europäische Bankenunion verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Regeln müssten allerdings strikt ausgelegt und angewandt werden. Beschlossen wurde die Bankenunion 2014, um die Gefahr neuer Finanzkrisen zu senken.

Unmittelbarer Anlass war eine Bankenkrise in Zypern, bei der die nationale Bankenaufsicht versagt hatte. Als Folge wurde eine Europäische Bankenaufsicht beschlossen, die leistungsfähiger und politisch unabhängig sein soll. Alle bedeutsamen europäischen Banken werden künftig von der Europäischen Zentralbank in Frankfurt/Main beaufsichtigt. Hier kann die EZB den Banken zum Beispiel vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen. Sie kann auch die Berufung von Managern ablehnen oder einer Bank die Zulassung entziehen. Dagegen sind die kleineren Banken weiter der nationalen Bankenaufsicht unterstellt. In Deutschland ist das die Bafin gemeinsam mit der Bundesbank.

Gegen diese Reform erhoben fünf Ökonomen und Juristen um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus C. Kerber Verfassungsbeschwerde. Sie kritisierten, dass die EZB hier mehr Kompetenzen erhalte als in den EU-Verträgen vorgesehen. Doch wie das Bundesverfassungsgericht nun feststellte, ist die Übernahme der Bankenaufsicht durch die EZB von den EU-Verträgen gedeckt. Dort ist vorgesehen, dass „besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute“ auf die EZB übertragen werden können (Artikel 127 VI AEUV). Die Aufsicht über die wichtigsten Banken sei eine solche „besondere Aufgabe“.

(Az.: 2 BvR 1685/14)

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