Berateraffäre bei der Deutschen Bahn: Vorstand stimmt Aufseher milde
Der Bahnvorstand zieht erste Konsequenz aus der Berateraffäre: Künftig soll nicht er, sondern der Aufsichtsrat über Geld für Ex-Manager entscheiden.
BERLIN taz | Die Deutsche Bahn wird in Zukunft Beraterverträge an ehemalige Vorstandsmitglieder nur noch mit Zustimmung des Aufsichtsrats vergeben. Damit reagiert die Führung der Bahn auf die Affäre um extrem hohe Honorare für ehemalige Topmanager. Als erste Konsequenz habe der Vorstand beschlossen, dass solche Beraterverträge für ehemalige Vorstände künftig vom Aufsichtsrat abgesegnet werden müssen, hieß es aus Konzernkreisen gegenüber der taz.
Damit will der Vorstand um Bahnchef Richard Lutz offenbar gut Wetter machen für die Aufsichtsratssitzung am kommenden Donnerstag. Dann verständigen sich die AufseherInnen bei einer außerordentlichen Sitzung über Konsequenzen aus der Affäre. Nachdem bekannt geworden war, dass frühere Manager der Bahn Beraterverträge mit sehr hohen Honoraren bekommen haben, hatte der Konzern eine unabhängige externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Untersuchung der Vorgänge beauftragt. Der „Berichtsentwurf“ der Kanzlei liege vor und werde einer abschließenden Prüfung unterzogen, teilte die Bahn mit.
Brisant an der Affäre: Unter den mit exorbitanten Vergütungen Versorgten sind ehemalige Konzernvorstände. Mindestens einer der ehemaligen Chefs soll einen Beratervertrag mit einem Honorar in sechsstelliger Höhe bekommen haben, obwohl er nach seinem Ausscheiden eine Millionenabfindung erhielt.
Die Fälle gehen zwar in die Zeit des früheren Bahnchefs Rüdiger Grube zurück. Nachfolger Richard Lutz ist aber in der Schusslinie, weil er seinerzeit Finanzvorstand war. Die Berateraffäre trifft die Bahn mitten in einer strategischen Neuausrichtung, mit der aus dem maroden Konzern ein moderner Mobilitätsanbieter werden soll. Darüber berät der Aufsichtsrat am kommenden Dienstag.