Neues Gesetz für Berlin: Mehr Schutz gegen Diskriminierung
Der Senat hat den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes beschlossen. Es schützt Bürger vor Behörden und deren Mitarbeitern.
Ein Gesetz gegen Diskriminierung? Gibt es doch schon, ließe sich sagen. Stimmt und stimmt doch nicht. Denn das vom Bundestag beschlossene und seit 2006 geltende „Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz“, kurz AGG, erfasst nur den privaten Bereich und das Arbeitsrecht. Das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz, dessen Entwurf der rot-rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen hat, soll zusätzlich Schutz vor Diskriminierung durch Behörden und ihre Mitarbeiter sichern. Es ist das erste seiner Art auf Landesebene.
Das Bundesgesetz zielt etwa darauf, dass Wohnungseigentümer potentielle Mieter nicht etwa wegen ihr Hautfarbe, Herkunft oder Religion ablehnen dürfen. „Das LADG füllt eine Lücke für das, was die Verwaltung macht“, sagte Dirk Behrendt (Grüne) als zuständiger Senator. Ein Szenario: Wann immer sich jemand von einer Behörde – etwa bei einer Genehmigung, die jemand anders problemlos bekommt – diskriminiert fühlt, kann er oder sie auf Schadenersatz klagen. Eine Ombudsstelle soll dabei helfen.
„Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden“, heißt es im Gesetzentwurf, den nun das Abgeordnetenhaus diskutieren soll.
Beim Thema Kopftuch im Schuldienst ändere sich an der jetzigen Lage nichts – „das ist wirklich nur eine Frage des AGG und des Neutralitätsgesetzes“, sagte Behrendt. Wehren könnten sich mit dem Landesgesetz hingegen Schülerinnen. In einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage (siehe auch Seite 23) hatte sich eine Mehrheit für ein Kopftuchverbot in Grundschulen ausgesprochen. Von der taz darauf angesprochen, sagte Behrendt: „Ich nehme zur Kenntnis, dass es offenbar Vorbehalte gegen Muslime gibt.“
Als Besonderheit hob Behrendt eine sogenannte Beweislasterleichterung im neuen Gesetz hervor: „Es genügt, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden“, sagte der Senator. Er rechne aber nicht mit der großen Masse an Gerichtsverhandlungen: „Im Großen und Ganzen handelt die Berliner Verwaltung diskriminierungsfrei.“
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