: Adil-Kicker dürfen erst mal bleiben
Der Hamburger Fußballverband will den Wilhelmsburger Klub Adil ausschließen, aber so einfach ist das nicht
Von Marinus Reuter
Der unter Extremismusverdacht stehende Fußballverein Adil wird vorerst nicht aus dem Hamburger Fußballverband (HFV) ausgeschlossen. Das ist das Ergebnis der Verhandlung am Mittwochabend vor dem Sportgericht.
Laut Verfassungsschutz gehören zahlreiche Gründungsmitglieder, die Vereinsführung und mehrere Spieler der Kreisklasse-Mannschaft von Adil der verbotenen islamistischen Vereinigung Hizb ut-Tahrir an. Der Klub aus Wilhelmsburg sei nur eine Tarnung, um Anhänger anzuwerben. In der Verhandlung vor dem Sportgericht forderte das Präsidium des HFV deshalb den Ausschluss von Adil.
Das Sportgericht hat nun aber entschieden, das Präsidium müsse für einen Vereinsausschluss zunächst weitere „stichhaltige Beweise“ vom Verfassungsschutz einholen, teilte der stellvertretende Geschäftsführer des HFV, Carsten Byernetzki, der taz mit. „Es besteht ein Dissens: Dem Präsidium genügen die Beweise, das Sportgericht sieht das nicht so.“ Diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts wird respektiert. „Für einen Vereinsausschluss gibt es relativ hohe Hürden“, erklärte Marten Malczak, Sprecher des ebenfalls involvierten Hamburger Sportbundes (HSB). Die Hamburger Sportverbände müssen dem Klub Adil nachweisen können, dass der Verein tatsächlich der islamistischen Organisation angehört. Der Anwalt des Vereins spricht hingegen von unbewiesenen Vermutungen.
„Für ein Sportgericht ist das ein besonderer Fall“, sagte Carsten Byernetzki. Das Sportgericht bearbeitet hauptsächlich Feldverweise und Spieler-Sperrungen. Der Prozess ist auch deshalb eine Herausforderung, weil der Verein Adil gegen die Entscheidung des Sportgerichts, die bis zum 8. Mai erwartet wird, wiederum Einspruch vor dem Verbandsgericht einlegen kann.
Wird ein Verein jedoch in einem Verfassungsschutzbericht als islamistisch aufgeführt, stellt sich die Lage ohnehin anders dar. Die zuständige Finanzbehörde kann die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung aberkennen. In diesem Fall gilt eine Beweislastumkehr. Adil wäre dazu verpflichtet nachzuweisen, dass die Vorwürfe des Verfassungsschutzes unbegründet sind: Dass es dem Verein also nur um Fußball geht.
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