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Kommentar Sterbehilfe und KapitalismusSterben wollen ist kein Geschäft

Waltraud Schwab
Kommentar von Waltraud Schwab

Wer will sich anmaßen, zu verurteilen, wenn jemand sein Leben beenden will? Die Hilfe dabei darf nicht dem Marktdenken unterworfen sein.

Der Sarg wird jetzt verbrannt Foto: dpa

D as Sterben kaufen? Ohne Killer? Seit 2015 ist das möglich. Da wurde ein Gesetz verabschiedet, der Paragraf 217, der diesen Zusammenhang nahelegt, denn er verbietet „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe. Und er zeigt, dass das wirtschaftliche Denken als Non plus ultra mittlerweile aller Welterkenntnis zugrunde liegt, selbst da, wo nur ethische Themen berührt sind.

Ist man dafür? Ist man dagegen? Manchmal ist eine klare Positionierung bei einem ethischen Problem nicht die Frage. Und schon gar nicht die Antwort. Zumal, wenn es ums Sterben geht, um diese Riesenkränkung, mit der alle Menschen leben müssen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun aber eine Haltung dazu entwickeln. Das Bundesverfassungsgericht muss nun aber eine Haltung dazu entwickeln, denn es soll entscheiden, ob der im Jahr 2015 verabschiedete Paragraf 217, der „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe verbietet, so bestehen bleiben soll. Ärzte, Sterbehilfevereine und schwer kranke Patienten hatten gegen den Paragrafen 217 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Weil Sterben wollen kein Geschäft ist.

Will jemand sein Leben beenden und tut das dann auch, wer will sich anmaßen, dies zu verurteilen? Selbst Leute, die sich zu Tode saufen, werden nicht daran gehindert, weil der freie Wille gilt. Und wer kann sicher sagen, dass er die Leber­zirrhose eines Alkoholkranken nicht förderte, wenn er ihm Schnaps oder Bier spendierte? Es nicht zu tun brächte auch nichts.

Schwieriger wird es, wenn ein Mensch darum bittet, bei seinem Todeswunsch unterstützt zu werden. Etwa weil er unheilbar krank ist. Die Gewissensentscheidung, die damit verbunden ist, bewusst treffen zu müssen, ist eine riesige Herausforderung. Und dennoch, die Wahrscheinlichkeit, doch in der einen oder anderen Weise – sei es aktiv, sei es passiv – von der Entscheidung herausgefordert zu werden, ist gar nicht so gering, je älter man wird.

Soll man etwa die Ärzte bitten, der Mutter, die nach einem Herzinfarkt im Koma liegt, außer Schmerzmitteln, Flüssigkeit und Sauerstoff nichts mehr zu geben? Oder gar auch die Flüssigkeitszufuhr einzustellen, damit das Nierenversagen schneller eintritt? Soll man den krebskranken, alleinstehenden Onkel wirklich daran hindern, kein Essen mehr zu sich zu nehmen? Und ist es nicht verbrieftes Wissen der Urgroßeltern gewesen, dass es in aussichtslosen Situationen den Tod mitunter beschleunigt, wenn das Fenster aufgemacht wird? Eine Lungenentzündung als Erlösung.

Motto: Kauf dir den Tod

Weil Tod und Sterben aus dem Leben verbannt sind, werden in modernen Gesellschaften solche Grenzentscheidungen oft aufs Pflegepersonal abgeschoben. Vor allem Ärzte sind dieser Gewissensentscheidung ausgesetzt. Was tun sie, wenn Krebskranke trotz der Schmerzmittel immer noch Schmerzen haben? Dosieren sie höher, so hoch, dass das Ende schneller eintritt? Was tun sie, wenn jemand aufhört zu essen und zu trinken, weil das Leben nicht mehr gelebt werden kann? Wird ihnen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, wenn sie keine Maßnahmen ergreifen? Liegt eine Patientenverfügung vor, hilft das denen, die entscheiden müssen, aber noch immer haben viele eben keine.

Vor allem Ärzte haben durch den Paragrafen 217, der seit dem Jahr 2015 „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe verbietet, Probleme. Ärzte handeln im Rahmen ihres Berufs, und die Verbindung, dass sie damit „geschäftsmäßig“ unterwegs sind, lässt sich konstruieren, weil „geschäftsmäßig“ auch wiederholte Handlungen umfasst.

Als das Gesetz, das ab 2015 die Hilfe zum Suizid verbot, wenn eine „Geschäftsmäßigkeit“ darin gesehen werden konnte, verabschiedet wurde, sollten vor allem sogenannte Sterbehilfevereine ausgeschaltet werden. Sie organisieren die ärztliche Betreuung und stellen den Rahmen bereit, in dem ein Sterbewilliger sicher die todbringenden Medikamente zu sich nehmen kann. Argumentiert wurde von denen, die das Gesetz verabschiedeten, dass Sterbehilfevereine zu ihrem eigenen geschäftsmäßigen Nutzen Menschen in den Suizid führen könnten, sie animierten, wird insinuiert, also zum Sterben nach dem Motto: Kauf dir den Tod.

Das mag auf den ersten Blick eine plausible Überlegung sein, die denen kommt, die wie Gefangene im wirtschaftlichen Denken feststecken. Sterbehilfevereine wiederum haben bei der kürzlichen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht, wie auch zuvor, dargelegt, dass sie keinen Profit erzielen mit ihrer Arbeit.

Auf den zweiten Blick indes legt der Paragraf 217 vor allem offen, wie sehr im Rahmen der ­Tabuisierung des Todes den Menschen auch die Verfügung über den Sterbeprozess abgesprochen wird. Als entschieden die Sterbehilfevereine und nicht die Sterbenden, dass der Zeitpunkt des ­Todes gekommen sei. Zudem setzt eine solche Argumentation voraus, dass Sterbehilfevereine nur den Tod des Betroffenen – und damit das ­angebliche Geschäft – im Blick haben und nicht das Leben der Menschen, die um Suizidhilfe bitten.

In einen Graubereich

Dass Menschen aber mitunter nur noch den Tod als Ausweg sehen, kann durchaus daran liegen, dass sie nicht die adäquate Unterstützung und Therapie finden – was zumeist an den Hürden liegt, die überwunden werden müssen, um Hilfen gewährt zu bekommen.

Sterbehilfevereine wiederum setzen auch einen Punkt, wenn sie darauf verweisen, dass auf einen gelungenen Suizid laut der Weltgesundheitsorganisation WHO mindestens neun misslungene gezählt werden. Andere Studien kommen zu noch weit höheren Zahlen. Wenn etwa Leute, die sich erhängen wollten, gefunden werden, bevor sie tot sind und Gehirnschäden davontragen, oder Menschen, die sich vor einen Zug warfen und überlebten, verstümmelt und Leute, die sich in den Mund schossen, entstellt sind, wird das Leid am Leben potenziert.

taz am wochenende

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Auch – und hier wird ebenfalls wirtschaftlich argumentiert – sind die Folgekosten hoch. Die Solidargemeinschaft ist bereit, diese zu tragen, weil es einen Rest nicht kommerzialisiertes Mitgefühl gibt. Noch. Wobei es wirklich besser gewesen wäre, den Betroffenen wäre geholfen worden, bevor sie versuchten, ihrem Leben ein Ende zu setzen.

Das Thema Sterbehilfe ist vor allem deshalb schwierig, weil Tod, Suizid und Sterben tabuisiert sind in unserer Gesellschaft. Mit dem Paragrafen 217 wurde die einfache Gesetzgebung von zuvor, die aktive Sterbehilfe verbot, passive aber zuließ und damit doch eigentlich auf so etwas wie Common Sense setzte, um eine vom wirtschaftlichen Denken geleitete Idee erweitert: der Gewerbsmäßigkeit.

Damit wurde nicht nur die Arbeit von Ärzten in einen Graubereich verschoben, sondern der Entscheidung wurde unhinterfragt zugrunde gelegt, dass Freiheit und Würde des Menschen immer dem Marktdenken unterworfen sind – selbst beim Sterben. Als läge dem menschlichen Handeln, auch im Angesicht des Todes, nicht der freie Wille zugrunde, sondern nur die Freiheit, Geschäfte zu machen.

Es wäre gut, wenn die Richter, die in den nächsten Monaten über die Verfassungsbeschwerde entscheiden, dies so nicht stehen ließen.

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Waltraud Schwab
taz-Redakteurin
Seit 2002 bei der taz, erst im Lokalteil, jetzt in der Wochentaz. 2005 mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet für die Reportage „Schön ist das nicht“, 2011 wurde die Reportage „Die Extraklasse“  mehrfach prämiert. 2021 erschien ihr Roman "Brombeerkind" im Ulrike Helmer Verlag. Es ist ein Hoffnungsroman. Mehr unter: www.waltraud-schwab.de . Auch auf Twitter. Und auf Instagram unter: wa_wab.un_art
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18 Kommentare

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  • Mit krampfhafter Lebens- und Leidensverlängerung lässt sich natürlich sehr viel mehr Geld verdienen als mit Suizidhilfe. Allein schon für die künstliche Beatmung, die nicht immer nötig und gewollt ist, werden laut Palliativmediziner Thomas Sitte jährlich 3 bis 5 Milliarden Euro bezahlt.

    Nach den Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundeskanzler und Bundespräsident hat sich zunächst auch das Bundesverfassungsgericht Ende 2015 bei der Ablehnung eines Eilantrags hinter den verfassungswidrigen § 217 gestellt und sich dessen (aus meiner Sicht vorgeschobener) Begründung angeschlossen (s. www.reimbibel.de/217.htm ). Nicht zuletzt durch Bundesrichter Masling, der für den befangenen Richter Müller einspringen musste, hat sich inzwischen aber das Blatt gewendet. Spätestens seit dem 17. April 2019 (2. Tag der mündlichen Verhandlung) ist anzunehmen, dass der Zweite Senat § 217 für verfassungswidrig erklären wird. Diese „schallende Ohrfeige“ haben sich die Damen Göring-Eckhardt, Griese, Högl, Merkel, Vogler sowie die Herren Augsberg, Bedford-Strohm, Brand, Brysch, Gauck, Gröhe, Huber, Marx, Sitte, Spahn und viele weitere 217-Initiatoren und Befürworter redlich verdient.

    Nun ist allerdings zu befürchten, dass durch eine neue gesetzliche Regelung der ärztlich unterstützte Suizid zwar wieder im Prinzip möglich gemacht wird, aber das ärztliche Standesrecht, ein staatlich kontrolliertes Prüfverfahren und christliche Fundamentalisten weiterhin dafür sorgen werden, dass sich an der katastrophalen Lage in Deutschland (jährlich zigtausende Fälle von unnötig in die Länge gezogenem Leiden vor dem Tod, 10.000 meist fürchterliche Suizide und 100.000 missglückte Suizidversuche) erst mal nicht viel ändern wird.

    • 9G
      91491 (Profil gelöscht)
      @Wolfgang Klosterhalfen:

      Sehr treffend und präzise formuliert.



      Kann das nur von ganzem Herzen unterstützen.



      Und das sie Kirchentante Göring Eckhartd ( Grüne) nicht vergessen haben ,freut mich besonders.

  • 9G
    91672 (Profil gelöscht)

    1. Hat der Staat kein Recht, sich bei dem sehr individuellen Sterbewunsch eines kranken oder lebensmüden Menschen einzumischen.



    2. Ist die Entwicklung und die Tests aller Medikamente, die auch für Anästhesie verwendet werden, durch die Gebühren aller Krankenkassenzahler finanziert worden. Und dadurch entsteht das Recht, daß ein Mensch, der sterben will, auch alle optimalen verfügbaren Medikamente für sein Bedürfnis bekommt..



    3. Und das ohne irgendeine staatliche Einmischung der CDU.

    • 9G
      91672 (Profil gelöscht)
      @91672 (Profil gelöscht):

      Als Ergänzung:



      Die christlichen DU/SU-Prioritäten:



      Fahrverbote: Nein. Sterben: Nein. Abtreiben: Nein. Enteignung: Nein.



      Linke und Grüne: Nein.



      Gebären: Jein. Organentnahme: Ja. NOx-Konsum :Ja. Glyphosath: Ja. Gülle: Ja, gerne.

  • Kommentar entfernt. Bitte verzichten Sie auf pauschale Unterstellungen. Danke, die Moderation

    • 9G
      91672 (Profil gelöscht)
      @Thomas Friedrich:

      Aber es ist noch weit merkwürdiger, wie sehr sich die CDU z.B. durch den 219a in die ganz eigene Privatsphäre eines Menschen einmischt.



      'Fortpflanzung und Tod darf nur mit offizieller und gesetzlich geregelter Erlaubnis der CDU durchgeführt werden'.



      Dagegen sind die Linken wirklich Waisenknaben.

      • @91672 (Profil gelöscht):

        Im Vergleich zu 217 ist 219a nicht mehr als eine kleine Unannehmlichkeit.

        Wäre Abtreibung so geregelt wie Sterbehilfe, dann dürfte kein Arzt mehr als einmal im Leben eine Abtreibung durchführen. Frauen, die es auf eigene Faust versuchen oder einen Versuch ankündigen, würden in der Psychiatrie landen. Das wäre das Äquivalent zu §217.

        Trotzdem wurde 217 von fast allen Linken schulterzuckend hingenommen oder sogar begrüßt (Jakob Augstein, Ulrike Baureithel, diverse Grünen-Politiker). Gegen ein unwichtiges Detail wie 219a tobt ein regelrechter Kulturkampf.

        Linkes Engagement für körperliche Selbstbestimmung kann ich daher nicht ernst nehmen.

        • 9G
          91672 (Profil gelöscht)
          @Thomas Friedrich:

          Nun antworten Sie auf eine Antwort von mir auf einen von der taz entfernten Kommentar, den wir dazu nochmal bräuchten.



          Ich erinnere mich, daß es in dem Artikel der taz um Sterbehilfe und nicht um die Oppositionsmeinungen von Grünen und Linken ging. Kraftvoll regieren tut im Moment die CDU.

  • Vereine für Sterbehilfe sollten Teil des Gesundheitssystems sein, ihre Geschäftspraxis und der Sachverstand ihrer Mitarbeiter genau kontrolliert werden. Um Kurzschlusshandlungen auszuschließen müsste eine gewisse Dauer der Mitgliedschaft und die Existenz einer gültigen, in psychischer Gesundheit verfassten Patientenverfügung sein. Notfälle könnte dann, wie im Krankenhaus, die Ethikkommission entscheiden. Denn allein das Wissen um die permanente Verfügbarkeit des »Auswegs« hilft beim Weiterleben.

    • @Gregor Tobias:

      Hallo Gregor,



      Kurzschlusshandlungen werden im Zukunft nicht zu vermeiden sein.



      Was jedoch hilfreich wäre, ist die Aussicht auf eine humane Art des Sterbens.



      Und solange dieses Thema dermaßen umstritten bleibt, wird es immer wieder dazu kommen , dass Dritte unter dem Suizid eines verzweifelten Menschen leiden müssen

      Tja....

      Mit besten Grüßen



      Emilie

  • „Schwieriger wird es, wenn ein Mensch darum bittet, bei seinem Todeswunsch unterstützt zu werden“



    Leider ist die Autorin nicht auch auf den GEGENTEILIGEN Aspekt eingegangen (oder ich habe es überlesen): Was ist, wenn der-/diejenige trotz Krankheit ohne Heilungschancen partout nicht sterben will? Wenn sich die „lieben“ Angehörigen einer Belastung entledigen und/oder baldmöglichst in den Genuss des Erbes kommen wollen? Wenn sie durch „gutes Zureden“ und gar dem Versprechen der „Kostenübernahme“ unterschwellig eine „Todessehnsucht“ schaffen wollen? Oder ähnlich gerichtete „Angebote“ von Rentenfonds und Versicherern, die auf der Ausgabenseite sparen wollen? Wie kann dem ein Riegel vorgeschoben werden?

    • @Pfanni:

      "Leider ist die Autorin nicht auch auf den GEGENTEILIGEN Aspekt eingegangen (oder ich habe es überlesen): Was ist, wenn der-/diejenige trotz Krankheit ohne Heilungschancen partout nicht sterben will?"

      Dann soll er nicht um Sterbehilfe bitten, ganz einfach.

      Oder sollen alle bevormundet werden, damit derjenige, der keine Sterbehilfe will, auch noch vor seiner eigenen Willensschwäche beschützt wird?

      Von einer zurechnungsfähigen Person kann man erwarten, dass er oder sie sich seinen oder ihren Wünschen entsprechend äußert.

      • 9G
        97287 (Profil gelöscht)
        @Thomas Friedrich:

        Wer ist angesichts des Todes zurechnungsfähig? Wer beurteilt dies?



        Ein Experte für Sterbehilfe? Irre..

    • @Pfanni:

      Hier dürfen sie im Detail festlegen, wie sie's gerne hätten.



      www.bmjv.de/Shared...blicationFile&v=13

      • @Gregor Tobias:

        Vielen Dank! Allerdings kann ich meine Patientenverfügung jederzeit nachträglich ändern, solange ich noch nicht „entscheidungsunfähig“ bin. Wenn mir meine fürsorgliche Umgebung dann ständig schlimme Sachen erzählt über das, was mir demnächst „ganz sicher“ bevorstehen wird und ich es nicht besser weiß, glaube ich es womöglich und tue, was Andere mir als „vernünftig“ einreden.

        • @Pfanni:

          Wenn sie ihren eigenen Entscheidungen nicht trauen, wird ihnen leider niemand helfen können, der Gesetzgeber zu allerletzt.

        • @Pfanni:

          Tja - von der Wiege bis zur Bahre -

          kaa Fraare: - “Sei ehrlich - das Leben -



          Ist lebensgefährlich!“

          unterm—- Erich Kästner - klar



          Ansonsten - Jean Améry - Hand an sich legen & z.B. der Verriß dazu



          www.spiegel.de/spi...nt/d-41147229.html



          Gabriele Wohmann - nunja.



          de.wikipedia.org/wiki/Gabriele_Wohmann - “…dor sit doch bestimmt ehn vonne Kark achtern…“unlängst aus gegebenem Anlaß - mein großes Bruderherz (80;) - Liggers.



          &



          de.wikipedia.org/wiki/Jean_Am%C3%A9ry



          ——



          Persönlich habe ich‘s mal erlebt in der Frühphase von Aids & dem “über die Zeit zuwarten“ - bis andere entschieden



          Ein Elend.

          kurz - Vorsorge tut not & Selbstbestimmung hat unabweisbare Priorität. •

  • "Vor allem Ärzte haben durch den Paragrafen 217, der seit dem Jahr 2015 „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe verbietet, Probleme. Ärzte handeln im Rahmen ihres Berufs, ..."

    Ich sehe da ein Ungleichgewicht der Betrachtungen, weil in sehr vielen Fällen das "geschäftsmäßige" Zwingen zum Weiterleben trotz unerträglicher Qualen im Vordergrund steht. Das in solchen Fällen freiwillige Ausscheiden aus dem Leben würde die Einnahmen aus dem Weiterleben an Apparaten und Schläuchen oft erheblich beeinträchtigen.